Safety data sheet Article 25422485
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 16.02.2017 überarbeitet am: 16.02.2017Versionsnummer 1
Handelsname:
Duschfee Fee Apfel/Zitrone
(Fortsetzung von Seite 2)
44.2.2
CAS: 106-24-1
EINECS: 203-377-1
Reg.nr.: 01-2119552430-49-X
Geraniol
Eye Dam. 1, H318; Skin Irrit. 2, H315; Skin Sens.
1, H317
≤ 0,25%
CAS: 586-62-9
EINECS: 209-578-0
Reg.nr.: 01-2119982325-32-X
p-Mentha-1,4(8)-dien
Asp. Tox. 1, H304; Aquatic Acute 1, H400; Aquatic
Chronic 1, H410; Skin Sens. 1B, H317
≤ 0,25%
CAS: 128-37-0
EINECS: 204-881-4
Reg.nr.: 01-2119565113-46-X
2,6-Di-tert-butyl-p-kresol
Aquatic Acute 1, H400; Aquatic Chronic 1, H410
≤ 0,25%
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Inhaltsstoffe nach Detergenzienverordnung EG 648/2004
anionische Tenside ≥30%
nichtionische Tenside ≥15 - <30%
LINALOOL, LIMONENE, CITRAL, GERANIOL, TERPINOLENE <5%
Duftstoffe
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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nach Einatmen:
Einatmen wird nicht als möglicher Expositionsweg angesehen.
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
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nach Hautkontakt:
Betroffene Stellen mit viel Wasser abwaschen.
Sollten Hautreizungen oder Allergien auftreten, bitte einen Arzt aufsuchen.
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nach Augenkontakt:
Aufgrund der Beschaffenheit und Anwendungsweise des Produktes ist ein Augenkontakt im
Normalfall nicht zu erwarten.
Feste Partikel vorsichtig fortwischen.
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden
Beschwerden Arzt konsultieren.
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nach Verschlucken:
Mund ausspülen und sofort Arzt hinzuziehen.
Kein Erbrechen herbeiführen.
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Es ist eine symptomatische Therapie einzuleiten.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
Löschpulver, Schaum oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder
alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Nicht anwendbar.
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Das Einatmen von Brandgasen kann ernste Gesundheitsschäden verursachen.
Bei unvollständiger Verbrennung kann Kohlenmonoxid entstehen.
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung: Gegebenenfalls Atemschutz erforderlich.
DE
(Fortsetzung auf Seite 4)










