Information
Seite 8 von 45 Alkotester Genauigkeitsstudie
abhängt, ist dieser Zusammenhang kein strenger. Vielmehr hängt das Verhältnis der beiden Konzentrationen von der
Zeit zwischen Alkoholkonsum und Messung ab, aber auch von dem physiologischen Zustand der Person (wie etwa
Körpergröße, Gewicht, Geschlecht und Alter). Es ist daher prinzipiell nicht möglich, die gemessene Atemalkohol-
Konzentration genau in eine entsprechende Blutalkohol-Konzentration umzurechnen. Dennoch kann man für einen
Zeitraum von rund 2 bis 5 Stunden nach dem letzten Alkoholkonsum in sehr guter Näherung annehmen, dass das
Verhältnis von Blutalkohol-Konzentration zu Atemalkohol-Konzentration rund 1:2100 ist. Das bedeutet, dass 2100
Volums-Teile der ausgeatmeten Luft dieselbe Alkoholmenge enthalten wie ein Volumen Blut. So ist z.B. dieselbe
Menge an Alkohol, die in 10 mL venösem Blut enthalten ist, in 21 L ausgeatmete Luft enthalten. In der Zeitspanne
von bis zu zwei Stunden nach dem Genuss von Alkohol ist dieses Verhältnis allerdings meist geringer, was bedeutet
dass in diesem Zeitraum die Atemalkohol-Konzentration größer ist als die entsprechende Blutalkohol-Konzentration.
Um die Möglichkeit der Verfälschung einer Messung durch Mundrestalkohol auszuschließen (das ist Alkohol, der in
der Mund-Rachen-Raum verblieben ist – z.B. in Zahnfleischtaschen –, während die Atemprobe abgegeben wird), darf
eine gültige Atemalkohol-Messung erst 20 Minuten nach dem letzten Alkoholkonsum durchgeführt werden, da
ansonsten erhöhte Atemalkohol-Werte gemessen werden können. Im Fall einer forensischen Messung ist eine
Beobachtungszeit von zumindest zehn Minuten vor der ersten Messung einzuhalten, und es sind die Ergebnisse von
zwei unabhängigen Messungen zu berücksichtigen, die mit einem zeitlichen Abstand von zwei bis fünf Minuten
genommen wurden. Dies soll ausschließen, dass die Ergebnisse von Mundrestalkohol beeinflusst werden.
Wenn die Atemalkohol-Konzentration ermittelt wird, wird zwischen einem Vortest und einer Evidentialmessung, die
auch gerichtsverwertbar ist, unterschieden. Ein Vortest erlaubt es dem Polizeibeamten direkt auf der Straße, auf
objektiver Basis zu entscheiden, ob eine gerichtverwertbare Atemalkohol-Evidentialmessung durchgeführt werden
soll, oder ob eine Blutprobe genommen werden soll [1].
Evidentialmessungen
Nach einem positiven Vortest muss eine eine weitere Alkoholbestimmung durchgeführt werden, deren Ergebnisse
gerichtsverwertbar sind. Eine solche nennt man eine Evidentialmessung. Obwohl die Blutalkohol- und die
Atemalkohol-Konzentrationen stark miteinander korrelieren, ist es dennoch nicht möglich, den einen Wert in den
anderen umzurechnen. Aus diesem Grund hat die deutsche Gesetzgebung zwei unabhängige Grenzwerte in Artikel
24a des Deutschen Straßenverkehrsgesetzes (StVG) erlassen: Die Atemalkohol-Konzentration ist eine Gasphasen-
konzentration und wird angegeben als Milligramm Alkohol (Ethanol) pro Liter ausgeatmeter Luft (mg(L). Im Gegensatz
dazu ist die Blutalkohol-Konzentration eine Konzentration in der Flüssigphase und wird in Promille, d.i. ein Zehntel
Prozent (‰) angegeben. Sie entspricht der Masse von Ethanol in Gramm pro Liter Blut. Im deutschen
Straßenverkehrsgesetz wird der Grenzwert für die Blutalkohol-Konzentration mit 0,5 Promille (‰) angegeben; der
entsprechende unabhängig festgelegte Grenzwert für die Atemalkohol-Konzentration ist 0,25 Milligramm pro Liter
Atemluft (mg/L). Die gesetzlichen Grenzwerte für die Atemalkohol- und Blutalkohol-Konzentration stehen damit im
Verhältnis 2000:1, was gegenüber dem physiologisch abgeleiteten Konzentrationsverhältnis von 2100:1 für die
Autofahrer eine ein wenig höhere Toleranz darstellt und damit auch die geringfügig höhere Unsicherheit dieses
Verhältnisses kompensiert.










