Datasheet

Produktname: DOWSIL 732 Multi-Purpose Sealant, White
Überarbeitet am: 25.06.2019
Version: 1.0
Seite 5 von 13
n.a.
n.a.
1,7
mg/kg
Körperge
wicht/Ta
g
n.a.
1,5
mg/m3
n.a.
2,7
mg/m3
1,7
mg/kg
Körperge
wicht/Ta
g
n.a.
0,3
mg/m3
Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
Dodecamethyl-Cyclohexasiloxan
Kompartiment
PNEC
Süßwassersediment
2,826 mg/kg
Meeressediment
0,282 mg/kg
Boden
3,336 mg/kg
Abwasserkläranlage
> 1,0 mg/l
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Technische Kontrollmaßnahmen: Es ist für lokale Entlüftung oder für andere technische
Voraussetzungen
zu sorgen, um die Abeitsplatzgrenzwerte einzuhalten. Wenn keine
Arbeitsplatzgrenzwerte vorliegen, sollte eine generelle Be- und
Entlüftung für die meisten Arbeitsgänge ausreichend sein. Bei manchen Arbeitsgängen kann örtliche
Absaugung notwendig sein.
Individuelle Schutzmaßnahmen
Augen-/Gesichtsschutz: Sicherheitsbrille (mit Seitenschutz) tragen. Sicherheitsbrillen (mit
Seitenschutz) sollten den Anforderungen der EN 166 oder ähnlichen entsprechen.
Hautschutz
Handschutz: Chemikalienschutzhandschuhe sollten beim Umgang mit diesem
Produkt nicht nötig sein. Übereinstimmend mit allgemeinem hygienischem Verhalten
im Umgang mit Produkten sollte Hautkontakt möglichst gering gehalten werden.
Anderer Schutz: Außer sauberer, körperbedeckender Kleidung ist keine weitere
Maßnahme erforderlich.
Atemschutz: Bei möglicher Überschreitung der Arbeitsplatzgrenzwerte sollte Atemschutz
getragen werden. Wenn es keine Arbeitsplatzgrenzwerte gibt, sollte beim Auftreten
schädigender Wirkungen wie Atemwegsreizung oder körperlicher Beschwerden oder wenn es
durch den Risikobewertungsprozess angezeigt ist Atemschutz getragen werden. In den
meisten Fällen sollte kein Atemschutz nötig sein. Wenn jedoch Beschwerden auftreten, ist
eine zugelassene Filtermaske zu verwenden.
Folgende CE-zugelassene Atemschutzmaske ist zu verwenden: Patrone für organische
Dämpfe, Typ A (Siedepunkt > 65 °C, erfüllt die Norm EN 14387).
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Siehe ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung und ABSCHNITT 13: Entsorgungshinweise für
Maßnahmen zur Verhinderung übermäßiger Umweltexposition während der Verwendung und
während der Abfallentsorgung.
ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen