Datasheet

Produktname: DOWSIL 732 Multi-Purpose Sealant, White
Überarbeitet am: 25.06.2019
Version: 1.0
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Seveso III: Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen.
In der Verordnung aufgeführt: Nicht anwendbar
Europäische Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe (EINECS)
Die Bestandteile dieses Produktes sind im EINECS gelistet oder unterliegen Ausnahmeregeln für
dieses Verzeichnis.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
r diese Substanz/dieses Gemisch wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
ABSCHNITT 16: SONSTIGE ANGABEN
Einstufung von Gemischen und verwendete Bewertungsmethode gemäß Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
Dieses Produkt ist nach den EG-Kriterien nicht als gefährlich eingestuft.
Revision
Identifikationsnummer: 6024649 / A305 / ltig ab: 25.06.2019 / Version: 1.0
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Volltext anderer Abkürzungen
ADN - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf
Binnenwasserstrassen; ADR - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung
gefährlicher Güter auf der Straße; AICS - Australisches Verzeichnis chemischer Substanzen; ASTM -
Amerikanische Gesellschaft für Werkstoffprüfung; bw - Körpergewicht; CLP - Verordnung über die
Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen, Verordnung (EG) Nr 1272/2008; CMR -
Karzinogener, mutagener oder reproduktiver Giftstoff; DIN - Norm des Deutschen Instituts für
Normung; DSL - Liste heimischer Substanzen (Kanada); ECHA - Europäische Chemikalienbehörde;
EC-Number - Nummer der Europäischen Gemeinschaft; ECx - Konzentration verbunden mit x %
Reaktion; ELx - Beladungsrate verbunden mit x % Reaktion; EmS - Notfallplan; ENCS - Vorhandene
und neue chemische Substanzen (Japan); ErCx - Konzentration verbunden mit x %
Wachstumsgeschwindigkeit; GHS - Global harmonisiertes System; GLP - Gute Laborpraxis; IARC -
Internationale Krebsforschungsagentur; IATA - Internationale Luftverkehrs-Vereinigung; IBC -
Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher
Chemikalien als Massengut; IC50 - Halbmaximale Hemmstoffkonzentration; ICAO - Internationale
Zivilluftfahrt-Organisation; IECSC - Verzeichnis der in China vorhandenen chemischen Substanzen;
IMDG - Code Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen; IMO -
Internationale Seeschifffahrtsorganisation; ISHL - Gesetz- über Sicherheit und Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz (Japan); ISO - Internationale Organisation für Normung; KECI - Verzeichnis der in Korea
vorhandenen Chemikalien; LC50 - Lethale Konzentration für 50 % einer Versuchspopulation; LD50 -
Lethale Dosis für 50 % einer Versuchspopulation (mittlere lethale Dosis); MARPOL - Internationales
Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe; n.o.s. - nicht anderweitig
genannt; NO(A)EC - Konzentration, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NO(A)EL -
Dosis, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NOELR - Keine erkennbare Effektladung;
NZIoC - Neuseeländisches Chemikalienverzeichnis; OECD - Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung; OPPTS - Büro für chemische Sicherheit und
Verschmutzungsverhütung (OSCPP); PBT - Persistente, bioakkumulierbare und toxische Substanzen;