Datasheet
Produktname: DOWSIL™ 732 Multi-Purpose Sealant, White
Überarbeitet am: 25.06.2019
Version: 1.0
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Seveso III: Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen.
In der Verordnung aufgeführt: Nicht anwendbar
Europäische Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe (EINECS)
Die Bestandteile dieses Produktes sind im EINECS gelistet oder unterliegen Ausnahmeregeln für
dieses Verzeichnis.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Für diese Substanz/dieses Gemisch wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
ABSCHNITT 16: SONSTIGE ANGABEN
Einstufung von Gemischen und verwendete Bewertungsmethode gemäß Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
Dieses Produkt ist nach den EG-Kriterien nicht als gefährlich eingestuft.
Revision
Identifikationsnummer: 6024649 / A305 / Gültig ab: 25.06.2019 / Version: 1.0
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Volltext anderer Abkürzungen
ADN - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf
Binnenwasserstrassen; ADR - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung
gefährlicher Güter auf der Straße; AICS - Australisches Verzeichnis chemischer Substanzen; ASTM -
Amerikanische Gesellschaft für Werkstoffprüfung; bw - Körpergewicht; CLP - Verordnung über die
Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen, Verordnung (EG) Nr 1272/2008; CMR -
Karzinogener, mutagener oder reproduktiver Giftstoff; DIN - Norm des Deutschen Instituts für
Normung; DSL - Liste heimischer Substanzen (Kanada); ECHA - Europäische Chemikalienbehörde;
EC-Number - Nummer der Europäischen Gemeinschaft; ECx - Konzentration verbunden mit x %
Reaktion; ELx - Beladungsrate verbunden mit x % Reaktion; EmS - Notfallplan; ENCS - Vorhandene
und neue chemische Substanzen (Japan); ErCx - Konzentration verbunden mit x %
Wachstumsgeschwindigkeit; GHS - Global harmonisiertes System; GLP - Gute Laborpraxis; IARC -
Internationale Krebsforschungsagentur; IATA - Internationale Luftverkehrs-Vereinigung; IBC -
Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher
Chemikalien als Massengut; IC50 - Halbmaximale Hemmstoffkonzentration; ICAO - Internationale
Zivilluftfahrt-Organisation; IECSC - Verzeichnis der in China vorhandenen chemischen Substanzen;
IMDG - Code – Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen; IMO -
Internationale Seeschifffahrtsorganisation; ISHL - Gesetz- über Sicherheit und Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz (Japan); ISO - Internationale Organisation für Normung; KECI - Verzeichnis der in Korea
vorhandenen Chemikalien; LC50 - Lethale Konzentration für 50 % einer Versuchspopulation; LD50 -
Lethale Dosis für 50 % einer Versuchspopulation (mittlere lethale Dosis); MARPOL - Internationales
Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe; n.o.s. - nicht anderweitig
genannt; NO(A)EC - Konzentration, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NO(A)EL -
Dosis, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NOELR - Keine erkennbare Effektladung;
NZIoC - Neuseeländisches Chemikalienverzeichnis; OECD - Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung; OPPTS - Büro für chemische Sicherheit und
Verschmutzungsverhütung (OSCPP); PBT - Persistente, bioakkumulierbare und toxische Substanzen;










