Datasheet
Produktname: DOWSIL™ 340 Heat Sink Compound
Überarbeitet am: 08.03.2018
Version: 4.0
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8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Technische Kontrollmaßnahmen: Es sind technische Voraussetzungen zu schaffen, um die
Konzentration in der Luft unterhalb der Arbeitplatzgrenzwerte zu halten. Wenn es keine
Arbeitplatzwerte gibt, ist für entsprechende Be- und Entlüftung zu sorgen. Bei manchen
Arbeitsgängen kann örtliche Absaugung notwendig sein.
Individuelle Schutzmaßnahmen
Augen-/Gesichtsschutz: Sicherheitsbrille (mit Seitenschutz) tragen. Sicherheitsbrillen (mit
Seitenschutz) sollten den Anforderungen der EN 166 oder ähnlichen entsprechen. Bei
möglicher Exposition gegenüber Partikeln, die Augenbeschwerden hervorrufen könnten,
Schutzbrille tragen. Schutzbrillen sollten DIN EN 166 oder ähnlicher Norm entsprechen.
Hautschutz
Handschutz: Wenn längerer oder oftmals wiederholter Hautkontakt auftreten kann,
für dieses Material undurchlässige Schutzhandschuhe tragen. Es sind
chemikalienresistente Handschuhe klassifiziert unter DIN EN 374 (Schutzhandschuhe
gegen Chemikalien und Mikroorganismen) zu verwenden: Beispiele für bevorzugtes
Handschuhmaterial sind: Butylkautschuk. Neopren. Nitril- / Butadienkautschuk
("Nitril" oder "NBR"). Ethyl-Vinylalkohol-Laminat ("EVAL"). Polyvinylalkohol. ("PVA").
Polyvinylchlorid ("PVC" oder "Vinyl"). Viton. Akzeptable Handschuhmaterialien sind
zum Beispiel: Naturkautschuk ("Latex"). Bei längerem oder wiederholtem Kontakt
wird ein Handschuh mit Schutzindex 3 oder darüber empfohlen (Durchbruchszeit >60
Minuten gemäß DIN EN 374). Die Angabe zur Dicke des Handschuhmaterials allein
ist kein ausreichender Indikator zur Bestimmung des Schutzniveaus des Handschuhs
gegenüber chemischen Substanzen. Das Schutzniveau ist ebenfalls im hohen Maße
abhängig von der spezifischen Zusammenstellung des Materials, aus dem der
Schutzhandschuh besteht. Die Dicke des Schutzhandschuhs muss in Abhängigkeit
vom Modell- und Materialtyp grundsätzlich mehr als 0,35 mm betragen, um einen
ausreichenden Schutz bei anhaltendem und häufigem Kontakt mit der Substanz zu
bieten. Abweichend zu dieser allgemeinen Regel ist bekannt, dass mehrlagige
Laminathandschuhe auch mit einer Dicke geringer als 0,35 mm einen verlängerten
Schutz bieten. Wird hingegen nur von einer kurzen Kontaktzeit mit der Substanz
ausgegangen, können auch andere Handschuhmaterialien mit einer Materialdicke von
weniger als 0,35 mm einen ausreichenden Schutz bieten. ACHTUNG: Bei der
Auswahl geeigneter Handschuhe für eine besondere Verwendung und Dauer am
Arbeitsplatz sollten alle relevanten Arbeitsplatzbedingungen (aber nicht nur diese)
wie: Umgang mit anderen Chemikalien, physikalische Bedingungen (Schutz gegen
Schnitt- und Sticheinwirkungen, Rechtshändigkeit, Schutz vor Wärme), mögliche
Reaktionen des Körpers auf Handschuhmaterialien sowie die Anweisungen /
Spezifikationen des Handschuhlieferanten berücksichtigt werden.
Anderer Schutz: Saubere, langärmlige, körperbedeckende Kleidung tragen.
Atemschutz: Bei möglicher Überschreitung des Arbeitplatzgrenzwertes sollte Atemschutz
getragen werden. Wenn es keinen Arbeitsplatzgrenzwert gibt, ist ein zugelassenes Atemgerät
zu verwenden. Ob Filtergerät oder Überdruck-Atemschutzmaske mit Preßluftzuführung bzw.
umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwendet wird, hängt sowohl von der Tätigkeit als
auch von der zu erwartenden Konzentration des Schadstoffes in der Luft ab.
Folgende CE-zugelassene Atemschutzmaske ist zu verwenden: Kombinationsfilter für
organische Gase und Dämpfe mit Partikelfilter, Typ AP2.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition










