Datasheet

Produktname: DOWSIL™ 340 Heat Sink Compound
Überarbeitet am: 08.03.2018
Version: 2.0
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ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Erste-Hilfe-Leistende sollten sich selbst schützen und empfohlene Schutzkleidung
(chemikalienresistente Handschuhe, Spritzschutz) tragen. Bei möglicher Exposition, siehe Abschnitt 8
hinsichtlich spezieller persönlicher Schutzausrüstung.
Einatmung: Person an die frische Luft bringen; bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Hautkontakt: Mit viel Wasser abwaschen.
Augenkontakt: Augen sorgfältig für einige Minuten mit Wasser ausspülen. Entfernen der
Kontaktlinsen innerhalb der ersten 1-2 Minuten und Augenspülung für einige weitere Minuten
fortsetzen. Bei auftretenden Beeinträchtigungen, Arzt aufsuchen vorzugsweise einen Augenarzt.
Verschlucken: Keine medizinische Notfallbehandlung erforderlich.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen: Neben den
Informationen, die in der Beschreibung unter "Erste-Hilfe-Maßnahmen" (oberhalb) und "Hinweise auf
ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung" (unterhalb) aufgeführt sind, sind weitere zusätzliche
Symptome und Wirkungen in Abschnitt 11 "Toxikologische Angaben" beschrieben.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Hinweise für den Arzt: Metalldampffiebersymptome wie Kopfschmerz, Übelkeit, Schüttelfrost, Husten
und Fieber, die von Leukozytose begleitet sein können, treten typischerweise nach 24-48 Stunden
nicht mehr auf. Kein spezifisches Antidot bekannt. Die Behandlung einer Exposition sollte sich auf
die Kontrolle der Symptome und des klinischen Zustandes des Patienten richten.
ABSCHNITT 5: MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel: Wassersprühstrahl Alkoholbeständiger Schaum Kohlendioxid (CO2)
Trockenlöschmittel
Ungeeignete Löschmittel: Keine bekannt.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Verbrennungsprodukte: Metalloxide Stickoxide (NOx) Kohlenstoffoxide Siliziumoxide
Besondere Gefährdungen bei Feuer und Explosion: Kontakt mit Verbrennungsprodukten kann
gesundheitsgefährdend sein.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Brandbekämpfungsmaßnahmen: Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die
Kanalisation gelangen. Löschwasser, wenn möglich, eindämmen. Nicht aufgefangenes Löschwasser
kann zu Umweltschäden führen.
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Zur Kühlung geschlossener Behälter
Wassersprühstrahl einsetzen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die










