Datasheet

Produktname: DOWSIL 3145 RTV Mil-A-46146 Adhesive/Sealant
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Überarbeitet am: 04.09.2020
Version: 4.0
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Verbrennungsprodukte: Kohlenstoffoxide. Siliziumoxide.
Besondere Gefährdungen bei Feuer und Explosion: Kontakt mit Verbrennungsprodukten
kann gesundheitsgefährdend sein..
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Brandbekämpfungsmaßnahmen: Zur Kühlung geschlossener Behälter Wassersprühstrahl
einsetzen.. Umgebung räumen.. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht
in die Kanalisation gelangen.. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen
entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden..
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Entfernen Sie unbeschädigte Behälter aus
dem Brandbereich, wenn dies sicher ist.
Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung: Im Brandfall
umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.. Persönliche Schutzausrüstung
verwenden..
ABSCHNITT 6: MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren: Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Empfehlungen zur sicheren
Handhabung und zur persönlichen Schutzausrüstung befolgen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden. Weiteres Auslaufen
oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist. Verunreinigtes Waschwasser
zurückhalten und entsorgen. Wenn größere Mengen verschütteten Materials nicht eingedämmt
werden können, sollen die lokalen Behörden benachrichtigt werden.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Wischen oder kratzen und enthalten
für die Bergung oder Entsorgung. Lokale oder nationale Richtlinien können für Freisetzung und
Entsorgung des Stoffes gelten, ebenso für die bei der Beseitigung von freigesetztem Material
verwendeten Stoffe und Gegenstände. Man muss ermitteln, welche dieser Richtlinien anzuwenden
sind. Bei großflächiger Verschmutzung, mit Gräben oder anderen Eindämmungsmaßnahmen weitere
Verbreitung des Stoffes verhindern. Wenn Material aus den Gräben abgepumpt werden kann, dieses
Material in geeigneten Behältern lagern.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte:
Siehe Abschnitte: 7, 8, 11, 12 und 13.
ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung: Nicht auf die Haut oder die Kleidung gelangen
lassen. Berührung mit den Augen vermeiden. Nicht verschlucken. Massnahmen zu Vermeidung von
Abfällen/unkontrolliertem Eintrag in die Umwelt sollten getroffen werden. Die beim Umgang mit
Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. BEHÄLTER KÖNNEN AUCH LEER
NOCH GEFÄHRLICH SEIN. Da entleerte Behälter Produktrückstände enthalten, müssen alle