Datasheet

Produktname: SYLGARD 184 Silicone Elastomer Curing Agent
Überarbeitet am: 04.11.2019
Version: 5.0
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ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
VO (EG) Nr. 1907/2006: REACh-Verordnung
Dieses Produkt enthält ausschließlich Komponenten, die entweder registriert sind, von einer
Registrierung befreit sind, als registriert angesehen werden oder keiner Registrierung unterliegen,
gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH).,Die oben erwähnten Angaben über den
REACH Registrierungsstatus wurden nach bestem Wissen und Gewissen bereitgestellt und zum oben
erwähnten Zeitpunkt der Veröffentlichung als richtig erachtet. Es kann jedoch keine Garantie,
ausdrücklich oder stillschweigend, gegeben werden. Es liegt in der Verantwortlichkeit des Käufers
bzw. Verwenders sicherzustellen, dass sein/ihr Wissen über den Verordnungsstatus korrekt ist.
Seveso III: Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen.
In der Verordnung aufgeführt: Nicht anwendbar
Wassergefährdungsklasse (Deutschland)
WGK 1: schwach wassergefährdend
Weitere Information
Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der
Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz MuSchG) beachten.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Für diese Substanz/dieses Gemisch wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
ABSCHNITT 16: SONSTIGE ANGABEN
Einstufung von Gemischen und verwendete Bewertungsmethode gemäß Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
Dieses Produkt ist nach den EG-Kriterien nicht als gefährlich eingestuft.
Revision
Identifikationsnummer: 4059618 / A287 / ltig ab: 04.11.2019 / Version: 5.0
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Volltext anderer Abkürzungen
ADN - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf
Binnenwasserstrassen; ADR - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung
gefährlicher Güter auf der Straße; AICS - Australisches Verzeichnis chemischer Substanzen; ASTM -
Amerikanische Gesellschaft für Werkstoffprüfung; bw - Körpergewicht; CLP - Verordnung über die
Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen, Verordnung (EG) Nr 1272/2008; CMR -
Karzinogener, mutagener oder reproduktiver Giftstoff; DIN - Norm des Deutschen Instituts für
Normung; DSL - Liste heimischer Substanzen (Kanada); ECHA - Europäische Chemikalienbehörde;