Datasheet
Produktname: SYLGARD™ 184 Silicone Elastomer Curing Agent
Überarbeitet am: 31.10.2019
Version: 3.0
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Technische Kontrollmaßnahmen: Es ist für lokale Entlüftung oder für andere technische
Voraussetzungen
zu sorgen, um die Abeitsplatzgrenzwerte einzuhalten. Wenn keine
Arbeitsplatzgrenzwerte vorliegen, sollte eine generelle Be- und
Entlüftung für die meisten Arbeitsgänge ausreichend sein. Bei manchen Arbeitsgängen kann örtliche
Absaugung notwendig sein.
Individuelle Schutzmaßnahmen
Augen-/Gesichtsschutz: Sicherheitsbrille (mit Seitenschutz) tragen. Sicherheitsbrillen (mit
Seitenschutz) sollten den Anforderungen der EN 166 oder ähnlichen entsprechen.
Hautschutz
Handschutz: Wenn längerer oder oftmals wiederholter Hautkontakt auftreten kann,
für dieses Material undurchlässige Schutzhandschuhe tragen. Es sind
chemikalienresistente Handschuhe klassifiziert unter DIN EN 374 (Schutzhandschuhe
gegen Chemikalien und Mikroorganismen) zu verwenden: Beispiele für bevorzugtes
Handschuhmaterial sind: Butylkautschuk. Neopren. Nitril- / Butadienkautschuk
("Nitril" oder "NBR"). Ethyl-Vinylalkohol-Laminat ("EVAL"). Polyvinylalkohol. ("PVA").
Polyvinylchlorid ("PVC" oder "Vinyl"). Viton. Akzeptable Handschuhmaterialien sind
zum Beispiel: Naturkautschuk ("Latex"). Bei längerem oder wiederholtem Kontakt
wird ein Handschuh mit Schutzindex 3 oder darüber empfohlen (Durchbruchszeit >60
Minuten gemäß DIN EN 374). Die Angabe zur Dicke des Handschuhmaterials allein
ist kein ausreichender Indikator zur Bestimmung des Schutzniveaus des Handschuhs
gegenüber chemischen Substanzen. Das Schutzniveau ist ebenfalls im hohen Maße
abhängig von der spezifischen Zusammenstellung des Materials, aus dem der
Schutzhandschuh besteht. Die Dicke des Schutzhandschuhs muss in Abhängigkeit
vom Modell- und Materialtyp grundsätzlich mehr als 0,35 mm betragen, um einen
ausreichenden Schutz bei anhaltendem und häufigem Kontakt mit der Substanz zu
bieten. Abweichend zu dieser allgemeinen Regel ist bekannt, dass mehrlagige
Laminathandschuhe auch mit einer Dicke geringer als 0,35 mm einen verlängerten
Schutz bieten. Wird hingegen nur von einer kurzen Kontaktzeit mit der Substanz
ausgegangen, können auch andere Handschuhmaterialien mit einer Materialdicke von
weniger als 0,35 mm einen ausreichenden Schutz bieten. ACHTUNG: Bei der
Auswahl geeigneter Handschuhe für eine besondere Verwendung und Dauer am
Arbeitsplatz sollten alle relevanten Arbeitsplatzbedingungen (aber nicht nur diese)
wie: Umgang mit anderen Chemikalien, physikalische Bedingungen (Schutz gegen
Schnitt- und Sticheinwirkungen, Rechtshändigkeit, Schutz vor Wärme), mögliche
Reaktionen des Körpers auf Handschuhmaterialien sowie die Anweisungen /
Spezifikationen des Handschuhlieferanten berücksichtigt werden.
Anderer Schutz: Saubere, langärmlige, körperbedeckende Kleidung tragen.
Atemschutz: Bei möglicher Überschreitung der Arbeitsplatzgrenzwerte sollte Atemschutz
getragen werden. Wenn es keine Arbeitsplatzgrenzwerte gibt, sollte beim Auftreten
schädigender Wirkungen wie Atemwegsreizung oder körperlicher Beschwerden oder wenn es
durch den Risikobewertungsprozess angezeigt ist Atemschutz getragen werden. In den
meisten Fällen sollte kein Atemschutz nötig sein. Wenn jedoch Beschwerden auftreten, ist
eine zugelassene Filtermaske zu verwenden.
Folgende CE-zugelassene Atemschutzmaske ist zu verwenden: Patrone für organische
Dämpfe mit Partikel-Vorfilter, Typ AP2 (erfüllt die Norm EN 14387).
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Siehe ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung und ABSCHNITT 13: Entsorgungshinweise für
Maßnahmen zur Verhinderung übermäßiger Umweltexposition während der Verwendung und
während der Abfallentsorgung.










