Datasheet
Produktname: SYLGARD™ 184 Silicone Elastomer Base
Überarbeitet am: 29.10.2019
Version: 4.0
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ABSCHNITT 5: MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel: Wassernebel. Alkoholbeständiger Schaum. Kohlendioxid (CO2).
Trockenlöschmittel.
Ungeeignete Löschmittel: Keine bekannt..
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Verbrennungsprodukte: Siliziumoxide. Kohlenstoffoxide.
Besondere Gefährdungen bei Feuer und Explosion: Kontakt mit Verbrennungsprodukten
kann gesundheitsgefährdend sein..
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Brandbekämpfungsmaßnahmen: Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Zur
Kühlung geschlossener Behälter Wassersprühstrahl einsetzen. Entfernen Sie unbeschädigte
Behälter aus dem Brandbereich, wenn dies sicher ist. Umgebung räumen.
Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung: Im Brandfall, wenn nötig,
umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.. Persönliche Schutzausrüstung
verwenden..
ABSCHNITT 6: MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren: Empfehlungen zur sicheren Handhabung und zur persönlichen
Schutzausrüstung befolgen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden. Weiteres Auslaufen
oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist. Ausbreitung über große Flächen
verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren). Verunreinigtes Waschwasser zurückhalten und
entsorgen. Wenn größere Mengen verschütteten Materials nicht eingedämmt werden können, sollen
die lokalen Behörden benachrichtigt werden.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Mit inertem Aufsaugmittel aufnehmen.
Mit aufnahmefähigem Material aufwischen, abwischen oder aufsaugen und in einen Behälter mit
Deckel geben. Lokale oder nationale Richtlinien können für Freisetzung und Entsorgung des Stoffes
gelten, ebenso für die bei der Beseitigung von freigesetztem Material verwendeten Stoffe und
Gegenstände. Man muss ermitteln, welche dieser Richtlinien anzuwenden sind. Bei großflächiger
Verschmutzung, mit Gräben oder anderen Eindämmungsmaßnahmen weitere Verbreitung des Stoffes
verhindern. Wenn Material aus den Gräben abgepumpt werden kann, dieses Material in geeigneten
Behältern lagern. Abschnitt 13 und 15 dieses SDBs liefern Informationen bezüglich bestimmter lokaler
oder nationaler Vorschriften.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte:
Siehe Abschnitte: 7, 8, 11, 12 und 13.










