Datasheet

Produktname: SYLGARD 170 Silicone Elastomer Part A
Überarbeitet am: 30.06.2020
Version: 3.0
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Seveso III: Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen.
In der Verordnung aufgeführt: Nicht anwendbar
Flüchtige organische
Verbindungen (VOC)
Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtige organische
Verbindungen (VOCV): 0 %
ohne VOC-Abgabe
Europäische Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe (EINECS)
Die Bestandteile dieses Produktes sind im EINECS gelistet oder unterliegen Ausnahmeregeln für
dieses Verzeichnis.
Weitere Information
Beschäftigungsbeschränkungen nach Mutterschutzrichtlinie 92/85/EWG oder verschärfenden
nationalen Bestimmungen beachten, soweit zutreffend.
Artikel 13 Mutterschutzverordnung (SR 822.111.52): Schwangere Frauen und stillende Mütter dürfen
bei ihrer Arbeit nur dann mit diesem Produkt (diesem Stoff / dieser Zubereitung) in Kontakt kommen,
wenn aufgrund einer Risikobeurteilung gemäss Art. 63 ArGV 1 (SR 822.111) feststeht, dass keine
konkrete gesundheitliche Belastung für Mutter und Kind vorliegt oder diese durch geeignete
Schutzmassnahmen ausgeschlossen werden kann.
Artikel 4 Absatz 4 der Jugendarbeitsschutzverordnung (SR 822.115) und Artikel 1 lit. f der Verordnung
des WBF über gefährliche Arbeiten für Jugendliche (SR 822.115.2): Jugendliche in der beruflichen
Grundbildung dürfen nur mit diesem Produkt (diesem Stoff / dieser Zubereitung) arbeiten, wenn dies in
der jeweiligen Bildungsverordnung zur Erreichung ihres Ausbildungszieles vorgesehen ist, die
Voraussetzungen des Bildungsplans erfüllt sind und die geltenden Altersbeschränkungen eingehalten
werden. Jugendliche, die keine berufliche Grundbildung absolvieren, dürfen nicht mit diesem Produkt
(diesem Stoff / dieser Zubereitung) arbeiten. Als Jugendliche gelten Arbeitnehmer beider Geschlechter
bis zum vollendeten 18. Altersjahr.
Beschäftigungsbeschränkungen gemäß Richtlinie 94/33/EG über den Jugendarbeitsschutz oder
verschärfenden nationalen Bestimmungen beachten, soweit zutreffend.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Für diese Substanz/dieses Gemisch wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
ABSCHNITT 16: SONSTIGE ANGABEN
Volltext der Gefahrenhinweise in Abschnitt 2 und 3.
H372
Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition durch Einatmen.
H400
Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410
Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
H412
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Einstufung von Gemischen und verwendete Bewertungsmethode gemäß Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
Aquatic Chronic - 3 - H412 - Rechenmethode