Datasheet

Produktname: DOWSIL 1200 OS Primer Clear
Überarbeitet am: 22.08.2018
Version: 5.0
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Kompartiment
PNEC
Süßwasser
0,08 mg/l
Meerwasser
0,008 mg/l
Zeitweise Verwendung/Freisetzung
2,25 mg/l
Boden
0,017 mg/kg Trockengewicht
Meeressediment
0,007 mg/kg
Abwasserkläranlage
65 mg/l
Süßwassersediment
0,069 mg/kg
Octamethyltrisiloxan
Kompartiment
PNEC
Süßwassersediment
1,326 mg/kg
Meeressediment
0,133 mg/kg
Boden
>= 0,44 mg/kg
Abwasserkläranlage
> 1 mg/l
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Technische Kontrollmaßnahmen: Es ist für lokale Entlüftung oder für andere technische
Voraussetzungen
zu sorgen, um die Abeitsplatzgrenzwerte einzuhalten. Wenn keine
Arbeitsplatzgrenzwerte vorliegen, sollte eine generelle Be- und
Entlüftung für die meisten Arbeitsgänge ausreichend sein. Bei manchen Arbeitsgängen kann örtliche
Absaugung notwendig sein.
Individuelle Schutzmaßnahmen
Augen-/Gesichtsschutz: Dichtanliegende Schutzbrille tragen. Schutzbrillen sollten DIN EN
166 oder ähnlicher Norm entsprechen.
Hautschutz
Handschutz: Es sind chemikalienresistente Handschuhe klassifiziert unter DIN EN
374 (Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen) zu verwenden:
Beispiele für bevorzugtes Handschuhmaterial sind: Butylkautschuk. Neopren. Nitril-
/ Butadienkautschuk ("Nitril" oder "NBR"). Ethyl-Vinylalkohol-Laminat ("EVAL").
Polyvinylalkohol. ("PVA"). Polyvinylchlorid ("PVC" oder "Vinyl"). Viton. Akzeptable
Handschuhmaterialien sind zum Beispiel: Naturkautschuk ("Latex"). Bei längerem
oder wiederholtem Kontakt wird ein Handschuh mit Schutzindex 4 oder darüber
empfohlen (Durchbruchszeit >120 Minuten gemäß DIN EN 374). Bei nur kurzem
Kontakt wird ein Handschuh mit Schutzindex 1 oder höher empfohlen
(Durchbruchszeit >10 Minuten gemäß DIN EN 374). Die Angabe zur Dicke des
Handschuhmaterials allein ist kein ausreichender Indikator zur Bestimmung des
Schutzniveaus des Handschuhs gegenüber chemischen Substanzen. Das
Schutzniveau ist ebenfalls im hohen Maße abhängig von der spezifischen
Zusammenstellung des Materials, aus dem der Schutzhandschuh besteht. Die Dicke
des Schutzhandschuhs muss in Abhängigkeit vom Modell- und Materialtyp
grundsätzlich mehr als 0,35 mm betragen, um einen ausreichenden Schutz bei
anhaltendem und häufigem Kontakt mit der Substanz zu bieten. Abweichend zu
dieser allgemeinen Regel ist bekannt, dass mehrlagige Laminathandschuhe auch mit
einer Dicke geringer als 0,35 mm einen verlängerten Schutz bieten. Wird hingegen
nur von einer kurzen Kontaktzeit mit der Substanz ausgegangen, können auch andere
Handschuhmaterialien mit einer Materialdicke von weniger als 0,35 mm einen
ausreichenden Schutz bieten. ACHTUNG: Bei der Auswahl geeigneter Handschuhe