Datasheet
Produktname: DOWSIL™ 1-2577 Low VOC Conformal Coating
Überarbeitet am: 11.05.2020
Version: 6.0
Seite 5 von 25
ABSCHNITT 6: MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren: Alle Zündquellen entfernen. Den Bereich belüften. Persönliche
Schutzausrüstung verwenden. Alle Zündquellen sind aus der Nähe von Leckagen oder freigesetztem
Dampf zu entfernen, um Feuer und Explosion zu verhindern. Alle Anlagen und Container erden und
elektrisch leitend miteinander verbinden. Dampfexplosionsgefahr; nicht in Abwasserkanäle/
Kanalisation gelangen lassen. Empfehlungen zur sicheren Handhabung und zur persönlichen
Schutzausrüstung befolgen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Produkt nicht über den gesetzlich festgelegten Mengen in
Gewässern freisetzen Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr
möglich ist. Ausbreitung über große Flächen verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren).
Verunreinigtes Waschwasser zurückhalten und entsorgen. Wenn größere Mengen verschütteten
Materials nicht eingedämmt werden können, sollen die lokalen Behörden benachrichtigt werden.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Funkensichere Werkzeuge
verwenden. Mit inertem Aufsaugmittel aufnehmen. Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl
niederschlagen. Mit aufnahmefähigem Material aufwischen, abwischen oder aufsaugen und in einen
Behälter mit Deckel geben. Lokale oder nationale Richtlinien können für Freisetzung und Entsorgung
des Stoffes gelten, ebenso für die bei der Beseitigung von freigesetztem Material verwendeten Stoffe
und Gegenstände. Man muss ermitteln, welche dieser Richtlinien anzuwenden sind. Bei großflächiger
Verschmutzung, mit Gräben oder anderen Eindämmungsmaßnahmen weitere Verbreitung des Stoffes
verhindern. Wenn Material aus den Gräben abgepumpt werden kann, dieses Material in geeigneten
Behältern lagern. Getränktes Absorptionsmittel bzw. Reinigungsmaterialien entsprechend entsorgen,
da es zu Selbsterhitzung kommen kann.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte:
Siehe Abschnitte: 7, 8, 11, 12 und 13.
ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung: Nicht auf die Haut oder die Kleidung gelangen
lassen. Ein Einatmen der Dämpfe oder Nebel vermeiden. Berührung mit den Augen vermeiden.
Nicht verschlucken. Behälter dicht verschlossen halten. Von Hitze- und Zündquellen fernhalten.
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Massnahmen zu Vermeidung von
Abfällen/unkontrolliertem Eintrag in die Umwelt sollten getroffen werden. Funkensichere Werkzeuge
verwenden. Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.
BEHÄLTER KÖNNEN AUCH LEER NOCH GEFÄHRLICH SEIN. Da entleerte Behälter
Produktrückstände enthalten, müssen alle Hinweise der Sicherheitsdatenblätter und der
Behälterkennzeichnung auch bei leeren Behältern beachtet werden.
Unter lokaler Absaugung der Abluft einsetzen. Nur an einem Ort mit explosionssicherer
Absaugvorrichtung verwenden. Vor Umladeoperationen sicherstellen, dass die gesamte Ausrüstung
geerdet ist. Dieses Material kann sich aufgrund seiner inhärenten physikalischen Eigenschaften
statisch aufladen und somit für Dämpfe eine elektrische Zündquelle darstellen. Da die Erdung zur
Neutralisierung statischer Elektrizität unzureichend sein kann, ist es zur Vermeidung von Brandgefahr
erforderlich, vor Beginn des Transfers eine Inertgasspülung durchzuführen. Zur Verringerung der
elektrostatischen Aufladung ist die Strömungsgeschwindigkeit zu begrenzen. Behälter und zu
befüllende Anlage erden.










