Datasheet
Produktname: DOWSIL™ 1-2577 Low VOC Conformal Coating
Überarbeitet am: 11.05.2020
Version: 6.0
Seite 25 von 27
Nummer in der Verordnung: P5c
5 000 t
50 000 t
Flüchtige organische
Verbindungen (VOC)
Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtige organische
Verbindungen (VOCV): 3,5 %
Flüchtige organische
Verbindungen (VOC)
Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtige organische
Verbindungen (VOCV): 4,05 %
Europäische Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe (EINECS)
Die Bestandteile dieses Produktes sind im EINECS gelistet oder unterliegen Ausnahmeregeln für
dieses Verzeichnis.
Weitere Information
Beschäftigungsbeschränkungen nach Mutterschutzrichtlinie 92/85/EWG oder verschärfenden
nationalen Bestimmungen beachten, soweit zutreffend.
Artikel 13 Mutterschutzverordnung (SR 822.111.52): Schwangere Frauen und stillende Mütter dürfen
bei ihrer Arbeit nur dann mit diesem Produkt (diesem Stoff / dieser Zubereitung) in Kontakt kommen,
wenn aufgrund einer Risikobeurteilung gemäss Art. 63 ArGV 1 (SR 822.111) feststeht, dass keine
konkrete gesundheitliche Belastung für Mutter und Kind vorliegt oder diese durch geeignete
Schutzmassnahmen ausgeschlossen werden kann.
Beschäftigungsbeschränkungen gemäß Richtlinie 94/33/EG über den Jugendarbeitsschutz oder
verschärfenden nationalen Bestimmungen beachten, soweit zutreffend.
Artikel 4 Absatz 4 der Jugendarbeitsschutzverordnung (SR 822.115) und Artikel 1 lit. f der Verordnung
des WBF über gefährliche Arbeiten für Jugendliche (SR 822.115.2): Jugendliche in der beruflichen
Grundbildung dürfen nur mit diesem Produkt (diesem Stoff / dieser Zubereitung) arbeiten, wenn dies in
der jeweiligen Bildungsverordnung zur Erreichung ihres Ausbildungszieles vorgesehen ist, die
Voraussetzungen des Bildungsplans erfüllt sind und die geltenden Altersbeschränkungen eingehalten
werden. Jugendliche, die keine berufliche Grundbildung absolvieren, dürfen nicht mit diesem Produkt
(diesem Stoff / dieser Zubereitung) arbeiten. Als Jugendliche gelten Arbeitnehmer beider Geschlechter
bis zum vollendeten 18. Altersjahr.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbewertung wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: SONSTIGE ANGABEN
Volltext der Gefahrenhinweise in Abschnitt 2 und 3.
H225
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H226
Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H304
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315
Verursacht Hautreizungen.
H317
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H336
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H361d
Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H373
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition durch
Einatmen.










