Operation Manual
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nen Eingriffen an der Ware (z. B. Installationen, Software-
downloads) und bei Totalschäden. Die IVS GmbH behält
sich in diesem Fall vor, dem Kunden den Austausch oder
die Reparatur in Rechnung zu stellen. Die IVS GmbH wird
den Kunden vorab darüber informieren. Als Totalschaden
gelten z. B.
- Brandschäden (z. B. durch Kurzschluss)
- Korrosionsschäden (z. B. durch eingedrungene Flüs-
sigkeit)
- Fremdeingriffe (z. B. unsachgemäße Lötversuche,
mechanisch inkorrekte Montage, zerstörte Siegel)
- Mechanische Beschädigungen (z. B. plastische Ver-
formungen, Abrisse der Lötverbindungen)
- Schäden, die auf nicht bestimmungsgemäßen
Gebrauch hinweisen
(z. B. Fremdkörper im Inneren, Chemikalienablagerun-
gen)
- Blitz- und Überspannungsschäden
Eine Änderung der Beweislastregelung zum Nachteil des
Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht ver-
bunden.










