Safety data sheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006 EG, Artikel 31
Druckdatum: 27.11.2015 überarbeitet am: 27.11.2015Version: 4.01
Handelsname:
DISPLEX Special Display Cleaner
(Fortsetzung von Seite 5)
42.0
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Weitere ökologische Hinweise
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Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
Gemäß Anhang 4 der Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Das in dieser Zubereitung enthaltene Tensid erfüllt (Die in dieser Zubereitung enthaltenen Tenside erfüllen) die Bedingungen der
biologischen Abbaubarkeit wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien festgelegt sind. Unterlagen, die dies
bestätigen, werden für die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten bereit gehalten und nur diesen entweder auf ihre direkte oder
auf Bitte eines Detergentienherstellers hin zur Verfügung gestellt.
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
Nicht anwendbar
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vPvB:
Nicht anwendbar
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12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
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13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
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Empfehlung:
Entsorgung gemäß den regionalen behördlichen Vorschriften
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Europäischer Abfallkatalog:
07 00 00 ABFÄLLE AUS ORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN
07 06 00 Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln
07 06 01* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
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Ungereinigte Verpackungen
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Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften
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Empfohlenes Reinigungsmittel:
Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
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14.1 UN-Nummer:
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ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
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14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
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ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
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14.3 Transportgefahrenklassen:
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ADR, ADN, IMDG, IATA
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Klasse
entfällt
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14.4 Verpackungsgruppe:
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ADR, IMDG, IATA
entfällt
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14.5 Umweltgefahren:
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Marine pollutant:
Nein
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14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:
Nicht anwendbar
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14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-
Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar
(Fortsetzung auf Seite 7)
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