Safety data sheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006 EG, Artikel 31
Druckdatum: 27.11.2015 überarbeitet am: 27.11.2015Version: 4.01
Handelsname:
DISPLEX Special Display Cleaner
(Fortsetzung von Seite 1)
42.0
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zusätzl. Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Allgemeine Hinweise:
In Zweifelsfällen oder bei anhaltenden Symptomen Arzt aufsuchen.
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
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nach Einatmen:
Frischluftzufuhr. Bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
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nach Hautkontakt:
Im Allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.
Mit Wasser und Seife abwaschen.
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nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt aufsuchen.
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nach Verschlucken:
Mund mit Wasser ausspülen.
Flüssigkeit wieder ausspucken.
Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen.
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:
Symptomatische Behandlung
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Keine Informationen verfügbar
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren:
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Fluorwasserstoff (HF)
Kohlendioxid (CO
₂
)
Kohlenmonoxid (CO)
Schwefeldioxid (SO
2
)
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
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Weitere Angaben:
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Darf nicht in die Kanalisation gelangen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren:
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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