Safety data sheet Article 21720479

Sicherheitsdatenblatt SDB Nr.: 39-DE
gemäβ Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sowie (EU) Nr. 2015/830
Austellungsdatum: 23.8.2017 Version Nr.: 1.0 CLP_de
Überarbeitet am: -
Ersetzt Fassung - vom --
5 (von 6)
Die Daten liegen nicht vor
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Die Daten liegen nicht vor
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Die Daten liegen nicht vor
12.4 Mobilität im Boden
Die Daten liegen nicht vor
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Daten liegen nicht vor
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Das Produkt darf nicht in Oberflächenwasser oder Grundwasser entweichen. Im Falle von Havarie sofort entsprechende Organe
informieren.
ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Entsorgung:
Abfall mittels autorisierter Personen im Sinne der betreffenden Vorschriften entsorgen. Z.B.: Verbrennungsanlage.
Nicht gereinigte Verpackungen mit Resten nicht ausgehärteten Materials müssen als Abfall der Kategorie gefährlich entsorgt werden im
Einklang mit geltenden legislativen Vorschriften. Gereinigte leere Verpackungen recyceln oder anders verwerten gemäß geltenden
Rechtvorschriften.
Empfohlene Entsorgungseinstufung:
Eigenes Produkt: 08 01 20
Verpackung: 15 01 02
ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT
14.1 UN-Nummer
Das Gemisch untersteht nicht den internationalen Gefahrgutvorschriften (IMDG, IATA, ADR/RID). Es ist daher keine Gefahrgut-
Klassifizierung erforderlich.
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Nicht zutreffend
14.3 Transportgefahrenklassen Nicht zutreffend.
14.4 Verpackungsgruppe Nicht zutreffend
14.5 Umweltgefahren Nicht zutreffend
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Nicht zutreffend
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Nicht zutreffend.
ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder
das Gemisch
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates in geltender Fassung
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates in geltender Fassung
15.1.1 Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt
ABSCHNITT 16: SONSTIGE ANGABEN
16.1 Ausschlussklausel
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt beschreiben die Sicherheitsanforderungen unseres Produkts und stützen sich auf
den heutigen Stand unserer Kenntnisse. Sie stellen keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar. Bestehende Gesetze,
Verordnungen und Regelwerke, auch solche, die in diesem Datenblatt nicht genannt werden, sind vom Empfänger unserer
Produkte in eigener Verantwortung zu beachten.
16.2 Schulungsratschläge
Zusätzlich zu Schulungsprogrammen für Arbeitnehmer zu den Themen Gesundheit, Sicherheit und Umwelt, haben Unternehmen
sicherzustellen, dass ihre Arbeitnehmer das Sicherheitsdatenblatt lesen, verstehen und die Anforderungen umsetzen können.
16.3 Angaben über die Quellen für die Erstellung des Sicherheitsdatenblattes
Die Ausgangsquelle der Angaben sind Sicherheitsdatenblätter der enthaltenen Stoffe (Bestandteile)
16.4. Empfohlene Anwendungseinschränkungen