Safety data sheet Article 21720479

Sicherheitsdatenblatt SDB Nr.: 39-DE
gemäβ Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sowie (EU) Nr. 2015/830
Austellungsdatum: 23.8.2017 Version Nr.: 1.0 CLP_de
Überarbeitet am: -
Ersetzt Fassung - vom --
2 (von 6)
keine
ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1.1 Allgemeine Hinweise
Bei gesundheitlichen Beschwerden oder bei Bedenken den Arzt informieren. Bei Bewusstlosigkeit nichts über den Mund
verabreichen. Dem Arzt dieses SDB übergeben.
4.1.2 Einatmen
Für Frischluft sorgen. Wenn die Symptome andauern oder später erscheinen, den Arzt aufsuchen.
Bei unregelmäßigem Atmen oder Atemstillstand künstliche Beatmung vornehmen. Bei Bewusstlosigkeit in stabilisierte Lage bringen
und ärztliche Hilfe aufsuchen.
4.1.3 Hautkontakt
Trockenen Zement entfernen und mit reichlich Wasser nachspülen. Feuchten Zement mit viel Wasser abspülen. Durchtränkte
Kleidung, Schuhe, Uhren etc. entfernen. Diese vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Bei Hautbeschwerden Arzt konsultieren
4.1.4 Augenkontakt
Auge nicht trocken reiben, weil durch die mechanische Beanspruchung zusätzliche Hornhautschäden möglich sind. Gegebenenfalls
Kontaktlinse entfernen und das Auge sofort bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser mindestens
20 Minuten spülen, um alle Teilchen zu entfernen. Falls möglich isotonische Augenspüllösung (0,9% NaCl) verwenden. Immer
Arbeitsmediziner oder Augenarzt konsultieren
4.1.5 Verschlucken
Den Mund mit Wasser ausspülen, etwa 1/4 bis 1/2 l Wasser austrinken lassen. Kein Brechen hervorrufen! Das Gemisch enthält eine
geringe Menge von Stoff, der bei zufälligem Schlucken in Lungen geraten und so eine Lungenschädigung verursachen kann. Kann
reizende Wirkung auf Verdauungstrakt haben, begleitet von Bauchschmerzen u. Übelkeit.
Den Betroffenen beruhigen und in Wärme halten. Sofort ärztliche Hilfe aufsuchen. Ruhe und Wärme sicherstellen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Nicht bekannt.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Dieses Sicherheitsdatenblatt vorlegen.
ABSCHNITT 5: MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1 Löschmittel
5.1.1 Geeignete Löschmittel
Das Gemisch ist nicht brandfördernd. An Stoffe in brennender Umgebung anpassen.
5.1.2 Ungeeignete Löschmittel
brennbares Adsorptionsmaterial, Wasserstrom
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
nicht bekannt
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutzfilter oder Atemgerät
ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.1.1 Nicht für Notfälle geschultes Personal
Geeignete Schutzkleidung benutzen, Haut- und Augenkontakt vermeiden.
6.1.2 Einsatzkräfte
Notfallpläne sind nicht erforderlich.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Zement nicht in die Kanalisation, in Oberflächenwasser oder Grundwasser gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
In geeignetes inertes Material adsorbieren (Sand, Erde) und zur Mülldeponie abfahren; nach Vorschriften für gefährliche Abfälle
entsorgen (siehe Abschnitt 13).
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Abschnitte 7, 8 und 13 für weitere Details beachten
ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG