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Wir  empfehlen,  die  auf  der  DIGITTRADE  HIGH  SECURITY 
FESTPLATTE  HS256S  befindlichen  Daten  regelmäßig  auf  anderen  Spei-
chermedien  zusätzlich  zu  sichern.  Dies  schützt  Sie  vor  einem  vollständigen 
Datenverlust.  Die  DIGITTRADE  GmbH  haftet  nicht  für  den  Verlust  von 
Daten sowie dadurch entstehende Kosten und Schäden und trägt nicht die daten-
schutzrechtliche Verantwortlichkeit der gespeicherten Daten.
13. Datensicherheit und Haftungsausschluss
Bitte beachten Sie bei der Speicherung personenbezogener Daten folgende Grund-
sätze  und  Anforderungen  des  Bundesdatenschutzgesetzes  (BDSG),  der  Landes-
datenschutzgesetze sowie die entsprechenden  Vorgaben der  EG-Datenschutz-
Richtlinie (95/46/EG):
1) Verbot mit Erlaubnisvorbehalt:
Nach §4 Abs. 1 BDSG ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezo-
gener Daten nur zulässig, soweit das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies 
erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat.
Ähnliches gilt im Hinblick auf Artikel 7 der EG-Datenschutzrichtlinie, wonach die 
Verarbeitung von personenbezogenen Daten unter einer der folgenden Vorausset-
zungen zulässig sein soll:
Die betroffene Person hat ohne jeden Zweifel ihre Einwilligung gegeben;
die Verarbeitung ist erforderlich für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Ver-
tragspartei die betroffene Person ist, oder für die Durchführung vorvertragli-
cher Maßnahmen, die auf Antrag der betroffenen Person erfolgen;
die Verarbeitung ist für die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erford-
erlich, der der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt;
die Verarbeitung ist erforderlich für die Wahrung lebenswichtiger Interessen 
der betroffenen Person;
die Verarbeitung ist erforderlich für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im 
öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt und 
dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder dem Dritten, dem die Daten 
übermittelt werden, übertragen wurde;
die  Verarbeitung  ist  erforderlich  zur  Verwirklichung  des  berechtigten  Inter-
esses,  das  von  dem  für  die  Verarbeitung  Verantwortlichen  oder  von  dem 
bzw. den Dritten wahrgenommen wird, denen die Daten übermittelt werden, 
sofern nicht das Interesse oder die Grundrechte und Grundfreiheiten der be-
troffenen Person, die gemäß Artikel 1 Absatz 1 geschützt sind, überwiegen.
14. Datenschutzgerechter Umgang mit der HS256S
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b)
c)
d)
e)
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