Operating Instructions
Sicherheitshinweise
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Sicherheitshinweise
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Bei Lieferung des Gewehres ist die Kartusche nicht einge-
schraubt. Aufgrund rechtlicher Vorschriften und Sicherheitsbe-
stimmungen liefern wir die Pressluftkartuschen nur ungefüllt
aus. Bitte befüllen Sie die Kartusche vor Inbetriebnahme (siehe
„Befüllen der Kartusche“, S. 8). Wenn Sie Ihre Waffe mit Kartu-
sche oder die Kartusche separat im Flugzeug, per Postversand
usw. verschicken oder versenden, muss die Kartusche immer
leer, d.h. ungefüllt und ohne Druck sein (siehe „Entleeren der
Kartusche“ S.15).
Der zulässige Fülldruck beträgt maximal 300 bar, bezogen auf
15°C. Die Kartusche darf nicht mit einem höheren Druck befüllt
bzw. die Füllmenge überschritten werden! Die Luft muss trocken,
staub- und schmutzfrei sein. Verwenden Sie ausschließlich
öl- und wasserfreie Pressluft, d.h. zum Tauchen geeignete Luft
(DIN EN 12021)!
Ein nicht ordnugsgemäßes Benutzen, Befüllen, Lagern oder
sonstiges Handhaben von einer Kartusche kann zu Personen-
und Sachschäden oder sogar zum Tod führen.
Gefüllte Kartuschen dürfen keiner Temperatur über 50°C und
unter -20°C ausgesetzt werden. Sorgen Sie beim Transport (z.B.
bei heißen Temperaturen im PKW) bzw. bei der Lagerung für
eine Isolierung z.B. durch eine Aufbewahrung in einer Styropor-
verpackung oder in einem Gewehrkoffer.
Lagern Sie Kartuschen und Nachfülladapter an einem sicheren,
trockenen, fett- und staubfreien Ort.
Schützen Sie Kartuschen unbedingt vor Gewalteinwirkung von
außen, wie z.B. Herunterfallen o.ä.
Eine Kartusche, die undicht ist oder beschädigt wurde bzw. älter
als 10 Jahre ist, darf nicht mehr benutzt bzw. befüllt werden. Sie
muss umgehend gefahrlos entleert werden (siehe „Entleeren
der Kartusche“ S. 15). Sie ist sofort auszutauschen und nicht
mehr zu verwenden. Das Herstellungsdatum ist auf der Kartu-
sche vermerkt. Behandeln Sie die Kartusche immer pfleglich und
prüfen Sie die Kartusche vor jedem Gebrauch auf Risse hin. Soll-
ten Sie Risse oder ähnliche Beschädigungen an Ihrer Pressluft-
kartusche feststellen, so ist die Kartusche sofort zu entleeren
und an uns zurückzuschicken. Die Oberfläche der Pressluftkar-
tusche darf nicht beklebt oder manipuliert werden. Insbesondere
dürfen keine Gravuren oder andere abrasive Vorgänge vorge-
nommen werden, da dies zu Beschädigungen am Druckbehälter
und damit zu einem Sicherheitsrisiko führen kann.
Halten Sie Anschlussgewinde und Ventile immer vollkommen
öl- und schmutzfrei.
EXPLOSIONSGEFAHR!
Umgang mit
Pressluftkartuschen
(im Text als "Kartusche"
bezeichnet)
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Eine leere Kartusche darf niemals einem Feuer oder einer Tem-
peratur über 70°C ausgesetzt werden. Diese überhöhte Tempe-
ratur kann zu einer Beschädigung führen. Die Kartusche muss
deshalb unbedingt zurückgesandt werden, um sie einer Prüfung
zu unterziehen.
Versuchen Sie niemals selbst eine Kartusche zu öffnen oder
irgendwie mechanisch zu verändern. Ventile und Manometer dür-
fen nur von dem Hersteller ein- bzw. ausgebaut werden. Achtung!
Es dürfen nur Original-DIANA-Kartuschen (max. 300 bar)
verwendet werden! Jegliche Veränderungen und / oder Re-
paraturen an Kartuschen dürfen nur vom Hersteller unter
Verwendung von Originalersatzteilen durchgeführt werden.
Bei Nichtbeachtung erlischt jegliche Haftung und Garantie.
Die Kartusche ist mit einem Manometer zur Fülldruckanzeige aus-
gestattet. Kontrollieren Sie die Druckanzeige nur, wenn das Ma-
gazin entnommen, das Gewehr entladen und entspannt ist, auf
keinen Fall während Sie die Pressluftkartusche nachfüllen (siehe
„Entladen des Gewehrs“, S. 14). Konstruktionsbedingt arbeitet das
Manometer mit einer Genauigkeit von +/- 3%. Temperaturein-
flüsse können ebenso zu Abweichungen bei der Anzeige führen.
Aus Sicherheitsgründen (ohne Druckluft keine Schussab-
gabe möglich) müssen Sie die Kartusche immer lösen und
herausnehmen, wenn das Gewehr nicht mehr benutzt wird, Ihr
Schießen beendet ist bzw. die Waffe transportiert wird. Hier-
durch werden Gehäuse und Ventil sowie Dichtringe und Federn
vom Druck entlastet und geschont.
Halten Sie dabei die Waffe immer in eine sichere Richtung!
Außer den oben genannten Hinweisen sind beim Abfüllen
u.a. auch zu gewerblichen Zwecken zwingend die Bestim-
mungen der „Technische Regeln Druckgase (TRG)“, Betriebs-
sicherheitsverordnungen bzw. die gesetzlichen Bestim-
mungen des jeweiligen Landes zu befolgen. Die Kartuschen
sind NICHT für den Transport bzw. das Befüllen von Gasen
jeglicher Art bestimmt.
Hinsichtlich der Druckgasbehälter aus Stahl haben wir festgelegt,
die Nutzungsdauer auf 10 Jahre zu beschränken. Im Gegensatz
zu Druckgasbehältern aus Aluminium, kann aufgrund einer ande-
ren Materialeigenschaft der Stahlkartuschen und der dadurch be-
stehenden Möglichkeit einer vom Hersteller durchzuführenden
Wiederholungsprüfung nach 10 Jahren, – sofern die Wiederho-
lungsprüfung keine Beanstandungen ergibt – einmalig die Nut-
zungsdauer um weitere 10 Jahre verlängert werden – so dass
eine maximale Nutzungsdauer von insgesamt 20 Jahren möglich
ist (Bsp.: die Nutzungsdauer einer 16 Jahre alten Kartusche wird
nur um weitere vier Jahre verlängert).
Die Nutzungsdauer von Druckgasbehältern aus Stahl, die 20 Jahre
und älter sind, kann nicht mehr durch eine wiederkehrende Prü-
fung verlängert werden. Nach Ablauf der Nutzungsdauer sollte
die Kartusche nicht mehr benutzt und gefahrlos entleert werden.
Umgang mit
Pressluftkartuschen
(Fortsetzung)
„Nutzungsdauer von
Druckgasbehältern aus Stahl:
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