User manual
Einleitung 9
devolo dLAN Hotspot
2 Einleitung
Drahtlose, öffentliche Internetzugangspunkte – soge-
nannte WLAN-Hotspots sind mittlerweile eine weitver-
breitete Lösung, um auch unterwegs ins Internet zu
gelangen. Ob am Flughafen, in Hotels oder Restau-
rants, beim Friseur oder in der Arztpraxis, die Verweil-
und Wartezeit wird gerne mit Internetnutzung gefüllt.
Die Nachfrage nach „freiem WLAN“ ist steigend, je-
doch von Rechts wegen, für den Besitzer eines solch
frei-zugänglichen Hotspots nicht ohne Risiko.
2.1 Risiko: WLAN-Störerhaftung
Die Rechtsprechung zur WLAN-Störerhaftung ist lan-
desspezifisch geregelt, d. h. die zu erfüllenden gesetz-
lichen Vorgaben sowie rechtliche Konsequenzen
können je nach Land variieren.
Mehr Informationen zu den aktuel-
len, rechtlichen Gegebenheiten des
jeweiligen Landes finden Sie im In-
ternet unter
www.devolo.de/business-solutions
.
Die derzeitige Rechtsprechung in Deutschland besagt,
dass der Besitzer eines Internetanschlusses für alle
Rechtsverletzungen haftet, die von seinem Zugang
ausgehen; d. h. er haftet damit auch für Rechtsverlet-
zungen Dritter. Der Besitzer wird als sogenannter „Stö-
rer“ des Rechtsfriedens in die Haftung genommen.
Technischer Hintergrund
Ein Internetzugangsgerät (z. B. Internetrouter) ist die
direkte Verbindung zum Internet und dort mit seiner IP-
Adresse eindeutig erkennbar. Ein Nutzergerät „hinter
dem Internetzugangsgerät“, z. B. das Handy einer drit-
ten Person bleibt dabei unerkannt. Somit werden im
Falle einer Rechtsverletzung rechtliche Ansprüche auch
nur an die bekannte, identifizierbare IP-Adresse des
Besitzers gerichtet.
Beispiel – Der Gast eines Restaurants lädt über den
für Gäste frei-zugänglichen Internetanschluss des Re-
staurantbesitzers illegale Musikdateien auf sein Handy
herunter. Nach derzeitiger Rechtsprechung würde im
Falle eines Ermittlungsverfahrens der Restaurantbesit-
zer kontaktiert und in Haftung genommen.
Fazit
Trotz aktueller Vorschläge und Diskussionen auf Geset-
zesebene, Besitzer eines freien WLAN-Internetan-
schlusses aus diesem Dilemma zu befreien, bleibt die
Situation für den Laien kompliziert und kaum durch-
schaubar.










