Operation Manual
Hilfreiche Tipps
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201Caravan - 12-10 - DE
Stand 06/2008
Quelle: ADAC
Angaben ohne Gewähr
Montenegro 50 80 80
Niederlande 50 80 80
Norwegen 50
60
8)
/80 60
8)
/80
Österreich 50
100
9)
100
9)
Polen 50
70/80
1)
80
Portugal 50
70/80
10)
100
Rumänien 50
70/80
1)
90
Russland 60 70
90
11)
Schweden 50
80
12)
80
12)
Schweiz 50 80 80
Serbien 60 80 80
Slowakei 60 80 80
Slowenien 50 80 80
Spanien 50
70/80
1)
80
Tschechien 50 80 80
Türkei 50 70 80
Ukraine 60
80
11)
80
11)
Ungarn 50 70 80
Zypern 50 80 100
1)
Auf Schnellstraßen, auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur in jeder Richtung und auf
autobahnähnlichen Straßen
2)
Bei Unfällen mit Geschwindigkeiten höher als 100 km/h muss mit Einschränkungen bei
der Versicherungsleistung gerechnet werden, da Wohnanhänger bauartbedingt nur bis
100 km/h zugelassen sind
3)
Gespanne dürfen auf dreispurigen Autobahnen nicht ganz links (in GB rechts) fahren
4)
Nur mit Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde für das jeweilige Gespann.
5)
Bei Nässe 80 km/h
6)
Bei Nässe 100 km/h
7)
Bei Nässe 110 km/h
8)
Ungebremste Anhänger mit aktueller Gesamtmasse von mehr als 300 kg
9)
Mit Anhänger über 750 kg (zul. Gesamtmasse max. 3,5 t) gilt: auf Landstraßen 80 km/h,
auf Autobahnen 100 km/h. Für Gespanne über 3,5 t zul. Gesamtmasse gilt außerorts 70
km/h, auf Autobahnen 80 km/h
10)
Entsprechend der Beschilderung
11)
Wer seinen Führerschein weniger als zwei Jahre besitzt, darf max. 70 km/h fahren
12)
Mit ungebremstem Anhänger, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers doppelt
so groß ist wie das Leergewicht des Zugfahrzeugs: 40 km/h
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