Operation Manual

33Caravan - 09-09 - DET-0014-11DE
Vor der Fahrt
4
Beispiel Caravan mit 4 Betten und mit einer Länge von 5 m:
Mindestgewicht M (kg) = 10 x 4
Betten
+ 10 x 5
Meter
+ 30 = 120 kg
4.6.2 Berechnung der Zuladung
Die Zuladung (siehe Abschnitt 4.6.1) ist der Gewichtsunterschied zwischen
der technisch zulässigen Gesamtmasse in beladenem Zustand und
der Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand.
Die Berechnung der Zuladung aus der Differenz zwischen der technisch
zulässigen Gesamtmasse in beladenem Zustand und der vom Hersteller
angegebenen Masse in fahrbereitem Zustand ist jedoch nur ein theoretischer
Wert.
Nur wenn das Fahrzeug mit gefüllten Tanks, gefüllten Gasflaschen und kom-
pletter Zusatzausstattung auf einer öffentlichen Waage gewogen wird, kann
die tatsächliche Zuladung ermittelt werden.
Die Differenz zwischen der technisch zulässigen Gesamtmasse in beladenem
Zustand und dem gewogenen Gewicht des Fahrzeugs ergibt die tatsächliche
Zuladung.
Das Ergebnis ist das Gewicht, das an persönlicher Ausrüstung tatsächlich
zugeladen werden kann.
4.6.3 Caravan richtig beladen
Die werkseitige Berechnung der Zuladung erfolgt zum Teil auf der Basis
von pauschalisierten Gewichten. Die technisch zulässige Gesamtmasse
in beladenem Zustand darf aus Sicherheitsgründen aber in keinem Fall
überschritten werden.
In den Fahrzeugpapieren ist nur die technisch zulässige Gesamtmasse
und die Masse in fahrbereitem Zustand angegeben, nicht aber das tat-
sächliche Gewicht des Fahrzeugs. Zu Ihrer eigenen Sicherheit emp-
fehlen wir, das beladene Fahrzeug vor Fahrtbeginn auf einer
öffentlichen Waage zu wiegen.
anzurechnende
Masse in kg
Berechnung
Beispiel zur Ermittlung
der Zuladung
technisch zulässige Gesamtmasse ge-
mäß Fahrzeugpapieren Feld F.1
1500
Masse in fahrbereitem Zustand ein-
schließlich Grundausstattung gemäß
Fahrzeugpapieren Feld G
- 1200
ergibt als erlaubte Zuladung 300
Zusatzausstattung - 40
ergibt für die persönliche Ausrüstung = 260
Die technisch zulässige Gesamtmasse nie überschreiten.
Die Ladung gleichmäßig auf die linke und die rechte Fahrzeugseite ver-
teilen.
Alle Gegenstände so verstauen, dass sie nicht verrutschen können.