Safety data sheet

De’ Longhi Appliances S.r.l.
Revision Nr. 0
Revisionsdatum: /
Datum erste Ausgabe: 23.09.2015
Gedruckt am08/06/2016
Seite Nr. 6/12
MILK CLEAN
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Anwendung geeigneter technischen Maßnahmen immer den Vorrang haben sollte im Verhältnis zu der
persönlichen Schutzausrüstung, muss dafür gesorgt werden, dass am Arbeitsort eine gute Lüftung vorhanden ist, die durch den Einsatz von wirksamen,
lokalen Absauggeräten gewährleistet wird. Die persönlichen Schutzausrüstungen müssen die CE-Kennzeichnung aufweisen, welche die Konformität mit
den geltenden Vorschriften bestätigt.
Eine Notdusche mit Augendusche vorsehen.
SCHUTZ FÜR DIE HÄNDE
Die Hände mit Arbeitshandschuhen der Kategorie III aus PVC, Buthylgummi und Nitril schützen (Bez. Norm EN 374)
Für die endgültige Wahl des Materials der Arbeitshandschuhe muss Folgendes berücksichtigt werden: Kompatibilität, Degradation, Durchdringungs- und
Durchbruchzeiten.
Im Falle von Präparaten muss die Beständigkeit der Handschuhe gegen chemische Wirkstoffe vor dem Gebrauch getestet werden, da dies jeweils nicht
voraussehbar ist. Handschuhe haben eine Abnutzungszeit, die von der Dauer und der Art des Gebrauchs abhängt.
SCHUTZ DER HAUT
Es muss Arbeitsbekleidung mit langen Ärmeln und Sicherheitsschuhwerk für den professionellen Gebrauch getragen werden, Kategorie I (Bez. Richtlinie
89/686/EWG und Norm EN ISO 20344). Wenn man die Schutzbekleidung auszieht, muss man sich mit Wasser und Seife waschen.
AUGENSCHUTZ
Es wird empfohlen, eine hermetische Schutzbrille zu tragen (Bez. Norm EN 166)
ATEMSCHUTZ
Wenn die Schwellenwerte (z. B. TLV, TWA) des Stoffs oder eines oder mehrerer der im Produkt enthaltenen Stoffe überschritten werden, muss eine
Maske mit Filter Typ AK/P getragen werden, dessen Klasse (1, 2 oder 3) aufgrund der Grenzkonzentration bei der Verwendung gewählt werden muss.
(Bez. Norm EN 14387) Falls Gase oder Dämpfe anderer Art und/oder Gase oder Dämpfe mit Partikeln (Aerosol, uche, Nebel, usw.) vorhanden sein
sollten, müssen kombinierte Filter vorgesehen werden.
Die Verwendung von Schutzvorrichtungen für die Atemwege ist notwendig, wenn die getroffenen technischen Maßnahmen nicht ausreichend sind, um
die Exposition des Arbeitnehmers auf die erwähnten Schwellenwerte zu beschränken. Die von den Masken gelieferte Schutzwirkung ist jedenfalls
beschränkt.
Falls der betreffende Stoff geruchlos ist oder seine relative Schwelle zum Wahrnehmen des Geruchs höher ist als der entsprechende TLV-TWA-Wert,
sowie in Notfällen, muss ein automatisches Druckluftatemschutzgerät mit offenem Kreislauf (Bez. Norm EN 137) oder ein Atemschutzgerät mit externer
Luftzufuhr verwendet werden (Bez. Norm EN 138). Für die korrekte Wahl der Schutzvorrichtung für die Atemwege muss auf die Norm EN 529 Bezug
genommen werden.
KONTROLLEN BEZÜGLICH DER EXPOSITION IN DER UMGEBUNG.
Die Emissionen bei Produktionsprozessen, einschließlich die durch Belüftungsgeräte bewirkten, müssten in Bezug auf die Übereinstimmung mit den
Umweltschutznormen kontrolliert werden.
ABSCHNITT 9. Physikalische und chemische Eigenschaften.
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften.
Physikalischer Zustand
Flüssig
Farbe
Farblos
Geruch
Nicht bestimmt.
Geruchsschwelle.
Nicht bestimmt.
pH.
10,5- 11,2
Schmelz- oder Gefrierpunkt.
Nicht bestimmt.
Anfänglicher Siedepunkt.
Nicht bestimmt.
Siedeintervall.
Nicht bestimmt.
Flammpunkt.
> 60 °C.
Verdampfungsanteil
Nicht bestimmt.
Entzündlichkeit in festem oder gasförmigem
Zustand
Nicht anwendbar
Untere Entzündlichkeitsgrenze.
Nicht entzündbar.
Obere Entzündlichkeitsgrenze.
Nicht entzündbar.
Untere Explosionsgrenze.
Nicht explosionsfähig
Obere Explosionsgrenze.
Nicht explosionsfähig.
Dampfdruck.
Nicht bestimmt.
Dampfdichte
Nicht bestimmt.
Relative Dichte.
1,010 kg/l