Safety data sheet
De’ Longhi Appliances S.r.l.
Revision Nr. 0
Revisionsdatum: /
Datum erste Ausgabe: 23.09.2015
Gedruckt am08/06/2016
Seite Nr. 11/12
MILK CLEAN
Keine.
Gesundheitskontrollen.
Die Arbeitnehmer, die mit diesem chemischen Wirkstoff zu tun haben, der für die Gesundheit gefährlich ist, müssen gemäß Art. 41 des Gesetzesdekrets
Nr. 81 vom 9. April 2008 der Gesundheitskontrolle unterzogen werden, außer wenn das Risiko für die Sicherheit und Gesundheit des Arbeitnehmers
gemäß Art. 224, Absatz 2 als nicht relevant beurteilt wurde.
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung.
Es wurde keine Bewertung der chemischen Sicherheit für das Gemisch und die darin enthaltenen Stoffe durchgeführt.
ABSCHNITT 16. Sonstige Angaben.
Text der Gefahrensätze (H), die in den Abschnitten 2-3 des Datenblatts erwähnt werden:
Carc. 2
Karzinogenität, Gefahrenkategorien 2
Acute Tox. 4
Akute Toxizität (oral, dermal, inhalativ), Gefahrenkategorie 4
Skin Corr. 1B
Hautätzend, Gefahrenkategorien 1B
Eye Dam. 1
Schwere Augenschädigung, Gefahrenkategorie 1
Eye Irrit. 2
Augenreizung, Gefahrenkategorie 2
STOT SE 3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Gefahrenkategorie 3
H351
Kann vermutlich Krebs erzeugen.
H302
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
H312
Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
H332
Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H314
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H318
Verursacht schwere Augenschäden.
H319
Verursacht schwere Augenreizungen.
H335
Kann die Atemwege reizen.
LEGENDE:
- ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
- CAS NUMBER: Nummer des Chemical Abstract Service
- CE50: Konzentration, die bei 50% der getesteten Bevölkerung Auswirkungen hat
- CE NUMBER: ESIS-Identifikationsnummer (Chemikalieninformationssystem der EU)
- CLP: EG-Verordnung 1272/2008
- DNEL: Expositionsgrenzwert, unterhalb dem ein Stoff nach dem Kenntnisstand der Wissenschaft zu keiner Beeinträchtigung der menschlichen
Gesundheit führt
- EmS: Emergency Schedule
- GHS: Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS)
- IATA DGR: Verordnung des Internationalen Verbands der Luftverkehrsgesellschaften IATA für die Güterbeförderung im Luftverkehr
- IC50: Mittlere inhibitorische Konzentration von 50% der getesteten Bevölkerung
- IMDG: Gefahrgutkennzeichnung für gefährliche Güter im Seeschiffsverkehr
- IMO: International Maritime Organization
- INDEX NUMBER: Identifizierungsnummer der Anlage VI des CLP
- LC50: Letale Konzentration 50%
- LD50: Letale Dosis 50%
- OEL: Occupational exposure limit
- PBT: Persistent, bioaccumulative and toxic substances gemäß REARCH
- PEC: Voraussehbare Konzentration in der Umgebung
- PEL: Voraussehbares Expositionsniveau
- PNEC: Voraussehbare Konzentration, die keine Auswirkungen zur Folge hat
- REACH: EG-Verordnung 1907/2006
- RID: Verordnung für die Beförderung von gefährlichen Gütern im Verkehr auf Schienen