Users Guide

Sie können Bibliotheksfazilitäten, die ein Werk auf der Grundlage der Bibliothek darstellen, parallel in einer einzigen Bibliothek
zusammen mit anderen Bibliotheksfazilitäten, die keine Anwendungen sind und nicht unter diese Lizenz fallen, anlegen und diese
kombinierte Bibliothek unter den Bedingungen Ihrer Wahl weitergeben, sofern Sie die beiden folgenden Maßnahmen umsetzen:
a) Sie fügen der kombinierten Bibliothek eine Kopie dieses Werks auf der Grundlage der Bibliothek bei, das nicht mit anderen
Bibliotheksfazilitäten kombiniert ist. Die Weitergabe hat gemäß den Bedingungen dieser Lizenz zu erfolgen.
b) Sie versehen die kombinierte Bibliothek mit einem deutlich sichtbaren Hinweis, wonach ein Teil der Bibliothek ein Werk auf der
Grundlage der Bibliothek darstellt und der angibt, wo die beigefügte nicht kombinierte Form des gleichen Werks bezogen werden kann.
6. Überarbeitete Versionen der GNU Lesser General Public License.
Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der GNU Lesser General Public License
veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwärtigen entsprechen, können aber im Detail
abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn eine Bibliothek, wie Sie sie erhalten haben, angibt, dass eine bestimmte
Versionsnummer der GNU Lesser General Public License „oder irgendeine spätere Version“ darauf anwendbar ist, so haben Sie die
Wahl, entweder den Bestimmungen der genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen späteren Version, die von der Free
Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn die Bibliothek, wie Sie sie erhalten haben, keine Versionsnummer angibt, können Sie
irgendeine Version der GNU Lesser General Public License wählen, die je von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
Falls für die Bibliothek, die Sie erhalten haben, angegeben ist, dass ein Bevollmächtigter entscheiden kann, ob zukünftige Versionen der
GNU Lesser General Public License zur Anwendung kommen sollen, so gilt die öffentliche Annahmeerklärung dieses Bevollmächtigten
hinsichtlich der Version für Sie als dauerhafte Autorisierung, diese Version für die Bibliothek zu verwenden.
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