Users Guide
Table Of Contents
- Dell Command | Monitor Version 10.3 Benutzerhandbuch
- Einführung in Dell Command | Monitor 10.3
- Konformität mit der Windows SMM Security Mitigations Table (WSMT)
- Standards und Protokolle für Dell Command | Monitor 10.3
- Anwendungsszenarien mit Dell Command | Monitor 10.3
- Verwenden von Dell Command | Monitor 10.3
- Abfrageintervalleinstellungen
- RAID-Status-Report
- Überwachen der Dell Clientsysteme
- Anwendungsprotokoll für Dell Command | Monitor für Linux
- Erkennen von Advanced Format-Laufwerken
- Startkonfigurationen
- Ändern der Systemeinstellungen
- Verwalten von Dell Client-Systemen im lokalen Modus unter Verwendung von Dell Command | Monitor 10.3
- Verwalten von Dell Client-Systemen im Remote-Modus unter Verwendung von Dell Command | Monitor 10.3
- Häufig gestellte Fragen zu Dell Command | Monitor 10.3
- Schritte zur Fehlerbehebung bei der Verwendung von Dell Command | Monitor 10.3
- Remote-Verbindung zu Windows Management Instrumentation kann nicht hergestellt werden
- Installationsfehler auf Windows-Systemen
- Als Enumerationswert der BIOS-Einstellung wird „1“ angezeigt
- Fehler bei der Hapi-Installation aufgrund der Abhängigkeit von libsmbios
- CIM-Ressourcen nicht verfügbar
- Befehle können nicht über DCM auf Systemen mit Ubuntu Core 16 ausgeführt werden
- Lizenzen von Drittanbietern
- Weitere nützliche Dokumente
- Kontaktaufnahme mit Dell
Lizenzdetails
InpOut32drv-Treiberschnittstellen-DLL
Copyright (c) <2003-2015> Phil Gibbons <www.highrez.co.uk> Portions Copyright (c) <2000> Hiermit wird kostenlos die Berechtigung
für das uneingeschränkte Handeln mit der Software erteilt, einschließlich der Rechte zum Verwenden, Kopieren, Ändern, Aufnehmen,
Veröffentlichen, Verteilen, Weitergeben mit Sublizenz und/oder Verkaufen von Kopien der Software. Diese Berechtigung gilt für alle
Personen, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die „Software“) erhalten, sowie für Personen,
denen die Software zur Verfügung gestellt und ebensolche Rechte eingeräumt werden, sofern folgende Bedingungen erfüllt werden:
Der obige Urheberrechtshinweis und dieser Berechtigungshinweis sind in allen Kopien oder größeren Teilen der Software enthalten.
DIE SOFTWARE WIRD WIE VORLIEGEND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER INDIREKTE GARANTIE BEREITGESTELLT,
EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GARANTIEN ZUR MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN
ZWECK UND NICHTÜBERTRETUNG VON RECHTEN. KEINESFALLS SIND DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER
HAFTBAR FÜR JEGLICHE FORDERUNGEN, SCHADENERSATZ ODER ANDERE HAFTUNGEN, OB DURCH VERTRAGSGEMÄSSE
HANDLUNG, UNERLAUBTE HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER
DER VERWENDUNG ODER ANDEREN HANDLUNGEN MIT DER SOFTWARE ERGEBEN.
libxml2
Sofern im Quellcode nicht anders vermerkt (z.B. die Dateien hash.c, list.c und die Trio-Dateien, die unter einer ähnlichen Lizenz, aber
mit unterschiedlichen Copyright-Vermerken stehen), sind alle Dateien: Copyright (C) 1998-2012 Daniel Veillard. Alle Rechte vorbehalten.
Hiermit wird kostenlos die Berechtigung für das uneingeschränkte Handeln mit der Software erteilt, einschließlich der Rechte zum
Verwenden, Kopieren, Ändern, Aufnehmen, Veröffentlichen, Verteilen, Weitergeben mit Sublizenz und/oder Verkaufen von Kopien der
Software. Diese Berechtigung gilt für alle Personen, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die
„Software“) erhalten, sowie für Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt und ebensolche Rechte eingeräumt werden, sofern
folgende Bedingungen erfüllt werden: Der obige Urheberrechtshinweis und dieser Berechtigungshinweis sind in allen Kopien oder größeren
Teilen der Software enthalten. DIE SOFTWARE WIRD WIE VORLIEGEND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER INDIREKTE
GARANTIE BEREITGESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GARANTIEN ZUR MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG
FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTÜBERTRETUNG VON RECHTEN. KEINESFALLS SIND DIE AUTOREN ODER
URHEBERRECHTSINHABER HAFTBAR FÜR JEGLICHE FORDERUNGEN, SCHADENERSATZ ODER ANDERE HAFTUNGEN, OB
DURCH VERTRAGSGEMÄSSE HANDLUNG, UNERLAUBTE HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG
MIT DER SOFTWARE ODER DER VERWENDUNG ODER ANDEREN HANDLUNGEN MIT DER SOFTWARE ERGEBEN.
xalan
Apache-Lizenz Version 2.0, Januar 2004 http://www.apache.org/licenses/ BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE
VERWENDUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERTEILUNG 1. Definitionen. Mit „Lizenz“ sind die Bedingungen für die Verwendung,
Reproduktion und Verbreitung gemeint, die in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments definiert sind. „Lizenzgeber“ steht für den
Urheberrechtsinhaber, der die Lizenz erteilt, oder für die vom Urheberrechtsinhaber dazu ermächtigte juristische Person. „Juristische
Person“ steht für die Gemeinschaft der Handelnden und aller weiteren juristischen Personen, die von dieser kontrolliert werden oder
unter gemeinsamer Kontrolle mit dieser Person stehen. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet „kontrollieren“ (i) die direkte oder
indirekte Gewalt, Lenkung oder Verwaltung der juristischen Person zu veranlassen, gleich ob durch einen Vertrag oder anderweitig, oder
(ii) einen Eigentumsanteil von fünfzig Prozent (50 %) oder mehr an den ausstehenden Aktien, oder (iii) wirtschaftliches Eigentum an
einer juristischen Person. „Sie“ (oder „Ihr, Ihre“) richtet sich an eine natürliche oder juristische Person, die Rechte ausübt, die ihr mit
dieser Lizenz übertragen werden. Mit „Quell“-Form ist die bevorzugte Form gemeint, in der Modifizierungen vorgenommen werden,
wozu unter anderem der Software-Quellcode, die Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien gehören. Mit „Objekt“-Form ist jede
Form gemeint, die ein Ergebnis mechanischer Transformation oder Übersetzung einer Quellform ist, wozu unter anderem kompilierter
Objektcode, generierte Dokumentation und Umwandlungen in andere Medientypen gehören. „Werk“ bezeichnet das Autorenwerk, in
Quell- oder Objektform, das gemäß der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt, der in
das Werk integriert oder daran angehängt ist (ein Beispiel im nachfolgenden Anhang). „Abgeleitete Werke“ sind alle Werke, in Quell-
oder Objektform, die auf dem Werk basieren (oder davon abgeleitet wurden), und deren redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen,
Ausarbeitungen oder andere Änderungen insgesamt ein Originalwerk darstellen. Zum Zwecke dieser Lizenz dürfen abgeleitete Werke keine
Werke enthalten, die von den Schnittstellen des Werks, vom Werk oder abgeleiteten Werken abtrennbar oder lediglich damit verlinkt
sind (oder durch den Namen damit verbunden sind). „Beitrag“ ist jedes Autorenwerk, einschließlich der Originalversion des Werks und
sämtlicher Modifikationen oder Hinzufügungen zu diesem Werk oder davon abgeleitete Werke, die bewusst an den Lizenzgeber zur
Aufnahme in das Werk durch den Urheberrechtsinhaber, oder autorisiert durch eine natürliche oder juristische Person zur Weiterleitung
im Namen des Urheberrechtsinhabers eingereicht wurden. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet „eingereicht“ jede Art elektronischer,
mündlicher oder schriftlicher Mitteilung, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, jedoch nicht beschränkt
Lizenzen von Drittanbietern
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