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GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN verbreitet, egal ob diese ausdrücklicher oder stillschweigender Art sind. Lesen Sie die
Lizenzbestimmungen in der jeweiligen Sprache, in denen die Berechtigungen und Einschränkungen im Rahmen dieser Lizenz geregelt sind.
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Apache-Lizenz Version 2.0, Januar 2004 http://www.apache.org/licenses/ BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE
VERWENDUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERTEILUNG 1. Definitionen. Mit „Lizenz“ sind die Bedingungen für die Verwendung,
Reproduktion und Verbreitung gemeint, die in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments definiert sind. „Lizenzgeber“ steht für den
Urheberrechtsinhaber, der die Lizenz erteilt, oder für die vom Urheberrechtsinhaber dazu ermächtigte juristische Person. „Juristische
Person“ steht für die Gemeinschaft der Handelnden und aller weiteren juristischen Personen, die von dieser kontrolliert werden oder unter
gemeinsamer Kontrolle mit dieser Person stehen. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet „kontrollieren“ (i) die direkte oder indirekte
Gewalt, Lenkung oder Verwaltung der juristischen Person zu veranlassen, gleich ob durch einen Vertrag oder anderweitig, oder (ii) einen
Eigentumsanteil von fünfzig Prozent (50 %) oder mehr an den ausstehenden Aktien, oder (iii) wirtschaftliches Eigentum an einer
juristischen Person. „Sie“ (oder „Ihr, Ihre“) richtet sich an eine natürliche oder juristische Person, die Rechte ausübt, die ihr mit dieser
Lizenz übertragen werden. Mit „Quell“-Form ist die bevorzugte Form gemeint, in der Modifizierungen vorgenommen werden, wozu unter
anderem der Software-Quellcode, die Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien gehören. Mit „Objekt“-Form ist jede Form gemeint,
die ein Ergebnis mechanischer Transformation oder Übersetzung einer Quellform ist, wozu unter anderem kompilierter Objektcode,
generierte Dokumentation und Umwandlungen in andere Medientypen gehören. „Werk“ bezeichnet das Autorenwerk, in Quell- oder
Objektform, das gemäß der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt, der in das Werk
integriert oder daran angehängt ist (ein Beispiel im nachfolgenden Anhang). „Abgeleitete Werke“ sind alle Werke, in Quell- oder
Objektform, die auf dem Werk basieren (oder davon abgeleitet wurden), und deren redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen,
Ausarbeitungen oder andere Änderungen insgesamt ein Originalwerk darstellen. Zum Zwecke dieser Lizenz dürfen abgeleitete Werke keine
Werke enthalten, die von den Schnittstellen des Werks, vom Werk oder abgeleiteten Werken abtrennbar oder lediglich damit verlinkt sind
(oder durch den Namen damit verbunden sind). „Beitrag“ ist jedes Autorenwerk, einschließlich der Originalversion des Werks und
sämtlicher Modifikationen oder Hinzufügungen zu diesem Werk oder davon abgeleitete Werke, die bewusst an den Lizenzgeber zur
Aufnahme in das Werk durch den Urheberrechtsinhaber, oder autorisiert durch eine natürliche oder juristische Person zur Weiterleitung im
Namen des Urheberrechtsinhabers eingereicht wurden. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet „eingereicht“ jede Art elektronischer,
mündlicher oder schriftlicher Mitteilung, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, jedoch nicht beschränkt
auf Mitteilungen über elektronische Mailinglisten, Systeme zur Quellcodeverwaltung und Problemverfolgung, die vom oder im Namen vom
Lizenzgeber verwaltet werden, zum Zweck der Erörterung und Verbesserung der Arbeit, jedoch ausschließlich Kommunikation, die in
auffallender Weise gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich vom Urheberrechtsinhaber als „Nicht Beitrag“ gekennzeichnet ist.
„Beitragender“ bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen dem Lizenzgeber ein Beitrag
übermittelt wurde, der anschließend in das Werk eingearbeitet wurde. 2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz. Im Rahmen der
Bedingungen dieser Lizenz erhalten Sie hiermit von jedem Beitragenden eine zeitlich unbegrenzte, weltweit gültige, nicht-exklusive,
kostenlose, gebührenfreie, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz, um das Werk zu reproduzieren, abgeleitete Werke davon vorzubereiten,
öffentlich anzuzeigen, öffentlich darzubieten, zu unterlizenzieren und das Werk und abgeleitete Werke in Quell- oder Objektform zu
verteilen. 3. Gewährung einer Patentlizenz. Im Rahmen der Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Autor hiermit eine zeitlich
unbegrenzte, weltweit gültige, nicht-exklusive, kostenlose, gebührenfreie, unwiderrufliche (soweit nicht in diesem Abschnitt anders
vermerkt) Patentlizenz, um das Werk zu erstellen, erstellt zu haben, zu verwenden, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren
oder anderweitig zu transferieren, wobei diese Lizenz nur für solche Patentansprüche gilt, die lizenzierbar durch solch einen Beitragenden
sind, die zwangsweise durch ihre(n) Beiträge(Beitrag) allein oder in Kombination ihrer(s) Beiträge(Beitrags) mit dem Werk verletzt
werden, für die ein solcher Beitrag(Beiträge) eingesendet wurde. Wenn Sie einen Patentstreit gegen eine juristische Person veranlassen
(einschließlich der Drittwiderklage oder Widerklage in einem Rechtsstreit), und behaupten, dass das Werk oder ein darin enthaltener
Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, so erlöschen sämtliche Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz
für dieses Werk gewährt wurden, mit dem Datum der Klageeinreichung. 4. Weiterverteilung. Sie dürfen Kopien des Werks oder davon
abgeleiteter Werke reproduzieren und verteilen, auf einem beliebigen Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder in Objektform,
vorausgesetzt, dass Sie folgende Bedingungen einhalten: (a) Sie müssen anderen Empfängern des Werks oder abgeleiteter Werke eine
Kopie dieser Lizenz geben, und (b) Sie müssen die modifizierten Dateien mit einem deutlich sichtbaren Vermerk versehen, dass die Dateien
von Ihnen geändert wurden, und (c) Sie müssen die Quellform sämtlicher abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, sämtliche Copyright-,
Patent-, Marken- und Zuschreibungvermerke von der Quellform des Werks aufbewahren, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf
einen Teil des abgeleiteten Werks beziehen, und (d) wenn das Werk eine „HINWEIS “-Textdatei als Teil der Verteilung enthält, dann muss
jedes abgeleitete Werken, das Sie verbreiten, eine lesbare Kopie des Zuschreibungsvermerks der in dieser HINWEIS-Datei enthalten ist,
enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die keinen der abgeleiteten Werke in mindestens einen der folgenden Orte betreffen: innerhalb
einer HINWEIS-Textdatei, verteilt als Teil der abgeleiteten Werke, innerhalb der Quellform oder Dokumentation, falls zusammen mit den
abgeleiteten Werken bereitgestellt, oder innerhalb einer Anzeige, generiert durch die abgeleiteten Werke, wann und wo solche Hinweise
Dritter normalerweise angezeigt werden. Der Inhalt der HINWEIS-Datei dient lediglich der Information und modifiziert die Lizenz in keiner
Weise. Sie dürfen abgeleiteten Werken, die von Ihnen verbreitet werden, Ihre eigenen Zuschreibungsvermerke neben oder als Ergänzung
zu dem HINWEIS-Text aus dem Werk, hinzufügen, vorausgesetzt, dass solche zusätzlichen Zuschreibungsvermerke nicht als
Modifizierung der Lizenz aufgefasst werden können. Sie dürfen Ihren Modifikationen Ihre eigene Urheberrechtserklärung hinzufügen und
Sie dürfen zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Verwendung, Reproduktion oder Verbreitung Ihrer Modifikationen, oder für
solche abgeleiteten Werke als Ganzes, aufstellen, vorausgesetzt, Ihre Verwendung, Reproduktion und Verbreitung des Werks steht
ansonsten mit den in dieser Lizenz aufgestellten Bedingungen im Einklang. 5. Übermittlung von Beiträgen. Solange Sie nicht ausdrücklich
etwas anderes bestimmen, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber bewusst übermitteln, damit dieser ihn in das Werk
einarbeitet, den Bedingungen dieser Lizenz, ohne irgendwelche zusätzlichen Bedingungen. Ungeachtet der obigen Angaben wird ein
Lizenzen von Drittanbietern
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