Users Guide

4) Ausschluss von der Lizenzgewährung. Weder der Name des Lizenzgebers noch die Namen von Mitwirkenden am Originalwerk oder
irgendeine ihrer Marken oder Service-Zeichen darf ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers verwendet
werden, um von diesem Originalwerk abgeleitete Produkte zu bewerben. Sofern in diesem Hinweis nicht ausdrücklich anderweitig
angegeben, ist nichts in dieser Lizenz dazu bestimmt, Rechte an Marken, Urheberrechten, Patenten, Geschäftsgeheimnissen oder
sonstigem geistigen Eigentum des Lizenzgebers zu gewähren. Es werden keine Patentlizenzen zur Erstellung, Nutzung, Veräußerung oder
Offerte zum Verkauf von anderen Patentansprüchen erteilt als die, die in Abschnitt 2 beschrieben sind. Es wird kein Recht an den Marken
des Lizenzgebers gewährt, selbst wenn diese Marken im Originalwerk enthalten sind. Nichts in dieser Lizenz dient dazu, dem Lizenzgeber
eine Lizenzierung eines Originalwerks, für das der Lizenzgeber andernfalls ein Recht auf Lizenzierung besitzt, unter von dieser Lizenz
abweichenden Bedingungen zu verbieten.
5) Externe Bereitstellung. Der Begriff "externe Bereitstellung" bezeichnet die Verwendung oder Verteilung des Originalwerks oder davon
abgeleiteter Werke in solcher Weise, dass das Originalwerk oder davon abgeleitete Werke von jemand anderem als Ihnen verwendet
werden darf, unabhängig davon, ob das Originalwerk oder die davon abgeleiteten Werke an diese Personen weitergegeben oder als
Anwendung zur Nutzung über ein Computernetzwerk zur Verfügung gestellt werden. Als ausdrückliche Bedingung für die Gewährung der
Lizenz im Rahmen dieser Vereinbarung erklären Sie sich damit einverstanden, dass jede externe Bereitstellung eines abgeleiteten Werks
durch Sie als Verteilung gilt und gemäß den Bedingungen dieser Lizenz wie in Abschnitt 1 (c) hierin festgelegt an alle lizenziert werden
muss.
6) Zuweisungsrechte. Sie müssen den Quellcode aller abgeleiteten Werke, die Sie erstellen, sämtliche Urheberrechts-, Patent- oder
Markenhinweise aus dem Quellcode des Originalwerks sowie alle Hinweise zur Lizenzierung und alle beschreibenden Texte darin als
"Zuweisungshinweis" beibehalten. Sie müssen sicherstellen, dass der Quellcode für jedes von Ihnen erstellte abgeleitete Werk einen
deutlich sichtbaren angemessen berechneten Zuweisungshinweis enthält, der die Empfänger darüber informiert, dass Sie das Originalwerk
verändert haben.
7) Herkunftsnachweis und Garantieausschluss. Der Lizenzgeber garantiert, dass die Urheberrechte im und am Originalwerk sowie die
hierin durch den Lizenzgeber gewährten Patentrechte sich im Besitz des Lizenzgebers befinden oder im Rahmen der Bestimmungen
dieser Lizenz mit der Genehmigung der Beitragenden dieser Urheber- und Patentrechte an Sie unterlizenziert sind. Sofern im direkt darauf
folgenden Satz nicht ausdrücklich anders angegeben, wird das Originalwerk unter dieser Lizenz im "IST-ZUSTAND" und "OHNE
GEWÄHRLEISTUNG" ausdrücklicher oder stillschweigender Art bereitgestellt. Dies betrifft unter anderem die Zusicherung der
UNVERSEHRTHEIT VO RECHTEN DRITTER, DER ALLGEMEINEN GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN
BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT DES ORIGINALWERKS LIEGT BEI IHNEN. Dieser
GARANTIEAUSSCHLUSS ist ein wesentlicher Teil dieser Lizenz. Es wird hierin keine Lizenz für das Originalwerk gewährt außer unter
diesem Haftungsausschluss.
8) Haftungsbeschränkung. In keinem Fall und unter keiner Rechtsgrundlage, sei es unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit),
Vertrag oder andernfalls übernimmt der Lizenzgeber die Haftung für Schäden, einschließlich direkte, indirekte, besondere, beiläufig
entstandene und Folgeschäden jeglicher Natur, die infolge dieser Lizenz oder der Verwendung des Originalwerks entstehen, einschließlich,
aber nicht beschränkt auf, oder Folgeschäden für den Verlust an Firmenwert, Arbeitsniederlegung, Computerfehler oder -fehlfunktion oder
beliebige und alle anderen gewerblichen Schäden oder Verluste. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung für
Personenschäden oder Todesfälle, die vom Lizenzgeber durch Nachlässigkeit verursacht werden, soweit das geltende Recht eine solche
Beschränkung nicht zulässt. In einigen Gerichtsbarkeiten ist ein Ausschluss oder eine Beschränkung der Haftung für Folgeschäden oder
beiläufig entstandene Schäden nicht zulässig, deshalb gilt die oben aufgeführte Beschränkung für Sie möglicherweise nicht.
9) Annahme und Beendigung. Wenn Sie Kopien des Originalwerks oder ein abgeleitetes Werk verbreiten, müssen Sie unter den gegebenen
Umständen angemessene Bemühungen unternehmen, um die ausdrückliche Zustimmung der Empfänger zu den Bedingungen dieser
Lizenz einzuholen. Nichts anderes als diese Lizenz (oder ein anderer schriftlicher Vertrag zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen) gewährt
Ihnen das Recht, abgeleitete Werke basierend auf dem Originalwerk zu erstellen oder eines der in Abschnitt 1 hierin gewährten Rechte
auszuüben. Und jeder Versuch dies zu tun, der gegen die Bedingungen dieser Lizenz (oder eines anderen schriftlichen Vertrags zwischen
dem Lizenzgeber und Ihnen) verstößt, wird ausdrücklich verboten durch das US-amerikanische Urheberrecht, die entsprechenden
Gesetze anderer Länder und internationale Bestimmungen. Aus diesem Grund erklären Sie bei Ausübung sämtlicher Rechte, die Ihnen in
Abschnitt 1 hierin gewährt werden, Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und allen darin enthaltenen Bedingungen und Bestimmungen. Diese
Lizenz ist sofort zu beenden und Sie dürfen keines der Ihnen durch diese Lizenz gewährten Rechte mehr ausüben, wenn Sie gegen die
Bedingung in Abschnitt 1 (c) hierin verstoßen.
10) Kündigung aus patentrechtlichen Gründen. Diese Lizenz endet automatisch und Sie dürfen keines der Rechte mehr ausüben, die Ihnen
durch diese Lizenz gewährt werden, ab dem Datum an dem Sie eine Klage (einschließlich einer Gegenforderung) gegen den Lizenzgeber
oder einen Lizenznehmer einreichen, mit der Behauptung, dass das Originalwerk gegen ein Patent verstößt. Diese Kündigungsklausel gilt
nicht für eine Klage wegen Patentverletzung durch Kombinationen des Originalwerks mit anderer Software oder Hardware.
11) Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. Alle Klagen oder Rechtsverfahren im Zusammenhang mit dieser Lizenz können nur in den
Gerichten einer Gerichtsbarkeit, in denen der Lizenzgeber residiert oder sein Hauptgeschäft betreibt, und unter den Gesetzen dieser
Gerichtsbarkeit unter Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts anhängig gemacht werden. Die Anwendung des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen. Jede
Nutzung des Originalwerks außerhalb des Geltungsbereichs dieser Lizenz oder nach ihrer Beendigung unterliegt den Anforderungen und
Sanktionen des US-amerikanischen Urheberrechtsgesetzes (Copyright Act, 17 U.S.C. § 101 et seq.), der entsprechenden Gesetze
anderer Länder und internationalen Bestimmungen. Dieser Abschnitt gilt auch nach Beendigung dieser Lizenz.
12) Anwaltskosten. Im Rahmen beliebiger Maßnahmen zur Durchsetzung der Bedingungen dieser Lizenz oder damit verbundener
Schadensersatzklagen ist die obsiegende Partei dazu berechtigt, ihre Kosten und Ausgaben, einschließlich und nicht beschränkt auf
Lizenzen von Drittanbietern
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