Users Guide
Table Of Contents
- Dell Command | Configure Version 4.3 – Benutzerhandbuch
- Einführung in Dell Command | Configure 4.3
- Konformität mit der Windows SMM Security Mitigations Table (WSMT) für Dell Command | Configure 4.3
- Verwendung der grafischen Benutzeroberfläche für Dell Command | Configure 4.3
- Zugriff auf Dell Command | Configure auf einem Microsoft Windows-System
- Zugriff auf Dell Command | Configure in Linux
- Dateien und Ordner von Dell Command | Configure
- Zugriff auf die GUI von Dell Command | Configure
- Erstellen eines BIOS-Pakets unter Verwendung der GUI
- Konfigurationsoptionen
- Konfigurieren des Setup, des Systems und der Festplattenlaufwerk-Kennwörter
- Löschen von Kennwörtern für Setup, System und Festplattenlaufwerk über das vorhandene Kennwort
- Bildschirm „Kennwortschutz“
- Konfigurieren der Option autoon
- Konfigurieren der Startreihenfolgeoption
- Bildschirm „Startreihenfolge“
- Hinzufügen eines neuen Geräts zur Startreihenfolge
- Startreihenfolgetyp
- Konfigurieren der Option primarybatterycfg
- Konfigurieren der Option advbatterychargecfg
- Konfigurieren der Option peakshiftcfg
- Optionen für die Kennwortkonfiguration
- Konfigurieren der Option keyboardbacklightcolor
- Advanced System Management
- BIOS-Optionsvalidierung
- Exportieren der BIOS-Konfiguration
- Zielsystemkonfiguration
- Protokolldetails im Paketverlauf
- Fehlerbehebungsszenarien in Dell Command | Configure 4.3
- Lizenzen von Drittanbietern
einschließlich aller Änderungen, die im Werk zur Anwendung kamen (dieser muss gemäß Abschnitt 1 und 2 oben verteilt werden). Falls
es sich bei dem Werk um eine mit der Bibliothek verknüpfte ausführbare Datei handelt, ist das vollständige maschinenlesbare „Werk
unter Verwendung der Bibliothek“ als Objektcode und/oder Quellcode bereitzustellen, damit der Benutzer die Bibliothek modifizieren
und anschließend erneut verknüpfen kann, um auf diese Weise eine modifizierte ausführbare Datei zu erstellen, welche die modifizierte
Bibliothek enthält. (Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Benutzer, der den Inhalt der Definitionsdateien in der Bibliothek ändert, nicht
zwingend in der Lage ist, die Anwendung neu zu kompilieren, um die modifizierten Definitionen zu verwenden.) b) Sie stellen zusammen
mit dem Werk ein mindestens drei Jahre lang gültiges, schriftliches Angebot zur Verfügung, das dem Benutzer die Verwendung der in
Unterabschnitt 6a oben angegebenen Materialien ermöglicht, wofür maximal die Kosten für die Durchführung der Verteilung in Rechnung
gestellt werden dürfen. c) Sofern die Verteilung des Werks durch Gewährung eines Kopierzugangs an einem bestimmten Ort erfolgt,
stellen Sie einen gleichwertigen Zugang zum Kopieren der oben angegebenen Materialien am gleichen Ort bereit. d) Sie stellen sicher,
dass der Benutzer bereits eine Kopie dieser Materialien besitzt, oder dass Sie dem Benutzer bereits eine Kopie gesendet haben. Bei
einer ausführbaren Datei muss die verlangte Form des „Werks unter Verwendung der Bibliothek“ alle Daten und Dienstprogramme
enthalten, die zur Reproduzierung der ausführbaren Datei erforderlich sind. Hierbei gilt jedoch die Sonderausnahme, dass der verteilte
Quellcode keine Elemente enthalten muss, die üblicherweise (in Quell- oder Binärform) mit den Hauptkomponenten (Compiler, Kernel
usw.) des Betriebssystems, auf dem die Datei ausgeführt wird, verteilt werden, es sei denn, die betreffende Komponente selbst wird mit
der ausführbaren Datei bereitgestellt. Es kann vorkommen, dass diese Anforderung im Widerspruch zu Lizenzeinschränkungen anderer
proprietärer Bibliotheken steht, die normalerweise nicht mit dem Betriebssystem angeboten werden. Liegt ein solcher Widerspruch vor,
können diese anderen Bibliotheken und die Bibliothek nicht zusammen in einer von Ihnen verteilten ausführbaren Datei verwendet werden.
7. Sie können Bibliotheksfazilitäten, die ein Werk auf der Grundlage der Bibliothek darstellen, parallel in einer einzigen Bibliothek zusammen
mit anderen, nicht unter diese Lizenz fallenden Bibliotheksfazilitäten anlegen und diese kombinierte Bibliothek verteilen. Voraussetzung
hierfür ist, dass die separate Verteilung des Werks auf der Grundlage der Bibliothek und der anderen Bibliotheksfazilitäten zulässig ist,
und dass Sie die beiden folgenden Maßnahmen umsetzen: a) Sie fügen der kombinierten Bibliothek eine Kopie dieses Werks auf der
Grundlage der Bibliothek bei, das nicht mit anderen Bibliotheksfazilitäten kombiniert ist. Die Weitergabe hat gemäß den Bedingungen
dieser Lizenz zu erfolgen. b) Sie versehen die kombinierte Bibliothek mit einem deutlich sichtbaren Hinweis, wonach ein Teil der Bibliothek
ein Werk auf der Grundlage der Bibliothek darstellt und der angibt, wo die beigefügte nicht kombinierte Form des gleichen Werks bezogen
werden kann. 8. Sie dürfen die Bibliothek nur wie ausdrücklich in dieser Lizenz vorgesehen kopieren, modifizieren, unterlizenzieren,
Verknüpfungen zu ihr herstellen oder sie verteilen. Jede anderweitige Vervielfältigung, Modifizierung, Sublizenzierung, Verknüpfung oder
Verteilung ist ungültig und führt automatisch zum Erlöschen Ihrer Rechte gemäß vorliegender Lizenz. Für Parteien, die von Ihnen Kopien
oder Rechte gemäß dieser Lizenz erhalten haben, erlischt die Lizenz jedoch nicht, sofern diese Parteien ihrerseits den Bedingungen
der Lizenz vollumfänglich entsprechen. 9. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie keine Unterschrift geleistet
haben. Die Annahme der Lizenz ist jedoch die einzige Möglichkeit, die Berechtigung zum Modifizieren oder Verteilen des Programms
oder der daraus abgeleiteten Werke zu erhalten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie der Lizenz nicht zustimmen.
Aus diesem Grund erklären Sie mit dem Modifizieren oder Verteilen des Programms (oder von abgeleiteten Werken des Programms)
automatisch die Annahme der Lizenz sowie Ihre Zustimmung zu den darin enthaltenen Bedingungen und Bestimmungen hinsichtlich
der Vervielfältigung, Verteilung oder Modifizierung des Programms oder der auf ihm basierenden Werke. 10. Bei jeder Weiterverteilung
der Bibliothek (oder von darauf basierenden Werken) durch Sie erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz vom ursprünglichen
Lizenzgeber, die ihn berechtigt, die Bibliothek gemäß den vorliegenden Bedingungen und Bestimmungen zu kopieren, zu verteilen, zu
verknüpfen oder zu modifizieren. Sie sind nicht berechtigt, dem Empfänger Beschränkungen hinsichtlich der hierin gewährten Rechte
aufzuerlegen. Sie sind nicht verantwortlich für die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte. 11. Falls Sie infolge eines Gerichtsurteils, einer
angeblichen Patentverletzung oder durch einen anderen Grund (der nicht auf das Patentrecht beschränkt sein muss) zu Handlungen
verpflichtet werden (sei es gerichtlich, vertraglich oder anderweitig), die im Widerspruch zu den Bedingungen dieser Lizenz stehen,
werden Sie nicht von diesen Lizenzbedingungen entbunden. Wenn Sie das Programm nicht so verteilen können, dass dies gleichzeitig
mit den Verpflichtungen in dieser Lizenz und den anderen auferlegten Verpflichtungen vereinbar ist, dürfen Sie das Programm gar nicht
verteilen. Beispiel: Wenn eine Patentlizenz die unentgeltliche Weiterverteilung des Programms allen Personen untersagt, die unmittelbar
oder mittelbar eine Kopie von Ihnen erhalten haben, dann können Sie diesem Umstand und den Bedingungen dieser Lizenz nur dadurch
gerecht werden, dass Sie vollständig auf die Verteilung des Programms verzichten. Sofern ein Teil dieses Abschnitts unter bestimmten
Umständen für unzulässig oder nicht durchsetzbar erachtet wird, bleibt der übrige Teil des Abschnitts davon unberührt. Der gesamte
Abschnitt verliert unter anderen Umständen seine Gültigkeit nicht. Dieser Abschnitt soll nicht dazu verleiten, Patente oder andere
Eigentumsrechte zu verletzen oder die Rechtmäßigkeit solcher Ansprüche in Frage zu stellen. Der Zweck dieses Abschnitts besteht
darin, die Integrität des Systems der freien Software-Verteilung zu wahren, die durch die Vergabe öffentlicher Lizenzen erreicht wird.
Zahlreiche Personen haben wertvolle Beiträge zu einer Vielfalt von Software-Produkten geleistet, die auf der Basis dieses Systems verteilt
werden, in dem Vertrauen darauf, dass dieses System konsequent fortgesetzt wird. Es liegt allein im Ermessen des Autoren/Gebers zu
entscheiden, über welches System seine Software verteilt werden soll. Es liegt nicht in der Entscheidungsgewalt eines Lizenznehmers,
diese Wahl vorzuschreiben. In diesem Abschnitt werden die Konsequenzen des übrigen Teils der Lizenz verdeutlicht. 12. Falls die
Verteilung und/oder Nutzung der Bibliothek in bestimmten Ländern aufgrund von Patenten oder Urheberrechten untersagt ist, kann
der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber, der die Bibliothek dieser Lizenz unterstellt hat, eine ausdrückliche Einschränkung hinsichtlich
der geografischen Verteilung hinzufügen, die den Ausschluss der betreffenden Länder vorsieht, sodass die Verteilung nur in den nicht
ausgeschlossenen Ländern zulässig ist. Eine solche nachträgliche Einschränkung der Lizenz ist gleichermaßen wirksam, als wäre sie
von vornherein enthalten gewesen. 13. Die Free Software Foundation kann in bestimmten Abständen überarbeitete und/oder neue
Versionen der Library General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwärtigen
entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden. Jede Version hat eine
eindeutige Versionsnummer. Wenn eine Bibliothek auf eine Versionsnummer dieser Lizenz und auf „zukünftige Versionen“ verweist, haben
Sie die Möglichkeit, die Bedingungen und Bestimmungen der genannten Version oder einer späteren Version anzuwenden, die von der
Free Software Foundation veröffentlicht wird. Wenn die Bibliothek auf keine bestimmte Lizenzversionsnummer verweist, können Sie eine
beliebige Version wählen, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde. 14. Wenn Sie Teile der Bibliothek in andere frei
28
Lizenzen von Drittanbietern