Users Guide
Table Of Contents
- Dell Command | Configure Version 4.3 – Benutzerhandbuch
- Einführung in Dell Command | Configure 4.3
- Konformität mit der Windows SMM Security Mitigations Table (WSMT) für Dell Command | Configure 4.3
- Verwendung der grafischen Benutzeroberfläche für Dell Command | Configure 4.3
- Zugriff auf Dell Command | Configure auf einem Microsoft Windows-System
- Zugriff auf Dell Command | Configure in Linux
- Dateien und Ordner von Dell Command | Configure
- Zugriff auf die GUI von Dell Command | Configure
- Erstellen eines BIOS-Pakets unter Verwendung der GUI
- Konfigurationsoptionen
- Konfigurieren des Setup, des Systems und der Festplattenlaufwerk-Kennwörter
- Löschen von Kennwörtern für Setup, System und Festplattenlaufwerk über das vorhandene Kennwort
- Bildschirm „Kennwortschutz“
- Konfigurieren der Option autoon
- Konfigurieren der Startreihenfolgeoption
- Bildschirm „Startreihenfolge“
- Hinzufügen eines neuen Geräts zur Startreihenfolge
- Startreihenfolgetyp
- Konfigurieren der Option primarybatterycfg
- Konfigurieren der Option advbatterychargecfg
- Konfigurieren der Option peakshiftcfg
- Optionen für die Kennwortkonfiguration
- Konfigurieren der Option keyboardbacklightcolor
- Advanced System Management
- BIOS-Optionsvalidierung
- Exportieren der BIOS-Konfiguration
- Zielsystemkonfiguration
- Protokolldetails im Paketverlauf
- Fehlerbehebungsszenarien in Dell Command | Configure 4.3
- Lizenzen von Drittanbietern
auf einem beliebigen Medium zu verteilen. Voraussetzung hierfür sind die gut sichtbare und ordnungsgemäße Veröffentlichung eines
geeigneten Urheberrechtsvermerks und eines Garantieausschlusses auf jeder einzelnen Kopie, die Beibehaltung aller Hinweise, die auf
diese Lizenz und das Nichtvorhandensein jeglicher Garantie verweisen, sowie die Verteilung einer Kopie dieser Lizenz zusammen mit
der Bibliothek. Sie können eine Gebühr für die physische Übertragung der Kopie verlangen und optional eine Garantie gegen Gebühr
anbieten. 2. Sie sind berechtigt, Ihre Kopie(n) der Bibliothek oder eines Teils davon zu modifizieren, sodass ein Werk auf der Grundlage
der Bibliothek entsteht, und diese Modifizierungen oder Werke nach Maßgabe der Bestimmungen in Abschnitt 1 oben zu kopieren und
zu verteilen, sofern Sie zusätzlich die nachfolgenden Bedingungen ausnahmslos erfüllen: a) Das modifizierte Werk muss selbst eine
Software-Bibliothek darstellen. b) Die modifizierten Dateien müssen einen deutlich sichtbaren Vermerk enthalten, wonach die Dateien
von Ihnen geändert wurden, und der auf das Datum der Änderung hinweist. c) Das gesamte Werk muss kostenfrei gegenüber Dritten
gemäß den Bestimmungen der vorliegenden Lizenz lizenziert werden. d) Sollte sich eine Fazilität in der modifizierten Bibliothek auf
eine Funktion oder Datentabelle beziehen, die durch ein Anwendungsprogramm bereitgestellt werden soll, das die Fazilität anderweitig
verwendet, als in Form eines Arguments, das bei Aufrufen der Fazilität übergeben wird, sind Sie angehalten, nach besten Kräften dafür
zu sorgen, dass die Fazilität, für den Fall, dass die Anwendung diese Funktion oder Tabelle nicht bereitstellt, weiterhin funktioniert und
ihre eigentliche Zweckbestimmung erfüllt. (Beispiel: Angenommen, eine Funktion in einer Bibliothek zur Berechnung von Quadratwurzeln
hat einen unabhängig von der Anwendung vollständig und ordnungsgemäß definierten Zweck. Gemäß Unterabschnitt 2d muss jede
durch die Anwendung bereitgestellte Funktion oder Tabelle, die von dieser Funktion verwendet wird, optionaler Art sein, d. h. wenn die
Anwendung die Funktion nicht bereitstellt, muss die Quadratwurzelfunktion dennoch in der Lage sein, Quadratwurzeln zu berechnen.)
Diese Anforderungen gelten für das modifizierte Werk als Ganzes. Falls identifizierbare Abschnitte dieses Werks nicht von dem Programm
abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und separate Werke an sich gewertet werden können, gelten die vorliegenden
Lizenzbedingungen nicht für diese Abschnitte, wenn Sie diese als separate Werke verteilen. Wenn Sie dieselben Abschnitte jedoch als Teil
eines Ganzen verteilen, das ein Werk auf der Grundlage des Programms darstellt, muss die Verteilung des Ganzen nach Maßgabe der
Bedingungen der vorliegenden Lizenz erfolgen. Die darin enthaltenen Berechtigungen für andere Lizenznehmer beziehen sich sodann auf
alle Teile des ganzen Ganzen, und zwar unabhängig davon, wer sie entwickelt hat. Es ist nicht Absicht dieses Abschnitts, Rechtsansprüche
zu erheben oder Ihnen Rechte an einem Werk, das vollständig von Ihnen entwickelt wurde, streitig zu machen. Im Vordergrund steht
vielmehr die Ausübung eines Kontrollrechts hinsichtlich der Verteilung von abgeleiteten oder kollektiven Werken auf der Grundlage der
Bibliothek. Durch den bloßen Zusammenschluss eines anderen, nicht auf der Bibliothek basierenden Werks mit der Bibliothek (oder mit
einem Werk auf der Grundlage der Bibliothek) auf einem Speichervolume oder Verteilungsmedium fällt dieses andere Werk nicht in
den Geltungsbereich dieser Lizenz. 3. Es steht Ihnen frei, für eine bestimmte Kopie der Bibliothek, anstelle der vorliegenden Lizenz,
die Bedingungen der normalen GNU General Public License anzuwenden. Hierzu müssen Sie alle Hinweise anpassen, die sich auf
vorliegende Lizenz beziehen, sodass diese auf die normale GNU General Public License, Version 2, verweisen und nicht auf diese Lizenz.
(Falls eine neuere Version als Version 2 der normalen GNU General Public License erschienen ist, können Sie alternativ diese neuere
Version angeben.) Andere Änderungen an den Hinweisen sind nicht zulässig. Nachdem eine solche Änderung an einer bestimmten Kopie
vorgenommen wurde, kann diese nicht mehr rückgängig gemacht werden. Für alle nachfolgenden Kopien und abgeleiteten Werke, die
anhand dieser Kopie erstellt werden, gilt dann immer die normale GNU General Public License. Diese Option ist nützlich, wenn Sie einen
Teil des Codes der Bibliothek in ein Programm kopieren möchten, das keine Bibliothek darstellt. 4. Sie können die Bibliothek (oder einen
Teil oder eine Ableitung davon gemäß Abschnitt 2) in Objektcodeform oder ausführbarer Form gemäß den Bedingungen in Abschnitt 1
und 2 oben kopieren und verteilen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie den vollständigen maschinenlesbaren Quellcode, der gemäß den
Bedingungen in Abschnitt 1 und 2 oben zu verteilen ist, auf einem für den Software-Austausch üblichen Medium beifügen. Sofern die
Verteilung des Objektcodes durch Gewährung eines Kopierzugangs an einem bestimmten Ort erfolgt, so ist durch das Anbieten eines
gleichwertigen Zugangs zum Kopieren des Quellcodes am selben Ort die Anforderung der Quellcodeverteilung erfüllt, wenngleich Dritte
nicht verpflichtet sind, den Quellcode zusammen mit dem Objektcode zu kopieren. 5. Ein Programm, das keine Ableitung von einem
beliebigen Teil der Bibliothek darstellt, jedoch für den Betrieb zusammen mit der Bibliothek durch Kompilierung oder Verknüpfung mit der
Bibliothek ausgelegt ist, wird als „Werk unter Verwendung der Bibliothek“ bezeichnet. Ein solches isoliertes Werk gilt nicht als abgeleitetes
Werk der Bibliothek und fällt daher nicht in den Geltungsbereich dieser Lizenz. Durch das Verknüpfen eines „Werks unter Verwendung
der Bibliothek“ mit der Bibliothek entsteht eine ausführbare Datei, die eine Ableitung der Bibliothek darstellt (da sie Teile der Bibliothek
enthält), was jedoch allein durch das „Werk unter Verwendung der Bibliothek“ nicht der Fall ist. Die ausführbare Datei fällt daher unter
die vorliegende Lizenz. In Abschnitt 6 sind die Bedingungen für die Verteilung von ausführbaren Dateien dargelegt. Wenn ein „Werk
unter Verwendung der Bibliothek“ Material aus einer Header-Datei verwendet, die Teil der Bibliothek ist, kann der Objektcode für das
Werk ein abgeleitetes Werk der Bibliothek darstellen, selbst wenn dies für den Quellcode nicht zutrifft. Bei der Beurteilung, inwieweit dies
zutrifft, ist vor allem von Bedeutung, ob das Werk ohne die Bibliothek verknüpft werden kann, oder ob das Werk selbst eine Bibliothek
ist. Die Grenze, auf deren Grundlage die Beurteilung im Einzelfall abstellt, ist gesetzlich nicht klar definiert. Wenn eine solche Objektdatei
ausschließlich numerische Parameter, Datenstrukturlayouts und Akzessoren sowie kleine Makros und kleine Inline-Funktionen verwendet
(maximal zehn Zeilen lang), ist die Verwendung der Objektdatei nicht untersagt, unabhängig davon, ob es sich rechtlich gesehen um
ein abgeleitetes Werk handelt. (Ausführbare Dateien, die diesen Objektcode plus Teile der Bibliothek enthalten, unterliegen nach wie
vor Abschnitt 6.) Wenn das Werk jedoch eine Ableitung der Bibliothek darstellt, können Sie den Objektcode für das Werk gemäß den
Bestimmungen in Abschnitt 6 verteilen. Ausführbare Dateien, die dieses Werk enthalten, unterliegen ebenfalls Abschnitt 6, unabhängig
davon, ob sie direkt mit der Bibliothek verknüpft sind. 6. Ungeachtet der obigen Abschnitte können Sie ein „Werk unter Verwendung der
Bibliothek“ auch mit der Bibliothek kompilieren oder verknüpfen, um ein Werk zu erzeugen, das Teile der Bibliothek enthält, und dieses
Werk gemäß den Bedingungen Ihrer Wahl verteilen. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Bedingungen die Modifizierung des Werks für die
Nutzungszwecke des Kunden sowie den Rückbau für das Debugging dieser Modifizierungen erlauben. Sie müssen jede Kopie des Werks
mit einem deutlich sichtbaren Hinweis versehen, wonach die Bibliothek darin verwendet wird und die Bibliothek sowie deren Nutzung
unter die vorliegende Lizenz fallen. Sie müssen außerdem eine Kopie dieser Lizenz bereitstellen. Falls das Werk während der Ausführung
Urhebererrechtsvermerke anzeigt, müssen Sie in diesem Rahmen auch den Urheberrechtsvermerk für die Bibliothek anzeigen und eine
Referenz bereitstellen, die den Benutzer zur Kopie dieser Lizenz weiterleitet. Darüber hinaus müssen Sie eine der folgenden Maßnahmen
umsetzen: a) Sie stellen zusammen mit dem Werk den vollständigen zugehörigen maschinenlesbaren Quellcode für die Bibliothek bereit,
Lizenzen von Drittanbietern
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