Users Guide
Table Of Contents
- Dell Command | Configure Version 4.3 – Benutzerhandbuch
- Einführung in Dell Command | Configure 4.3
- Konformität mit der Windows SMM Security Mitigations Table (WSMT) für Dell Command | Configure 4.3
- Verwendung der grafischen Benutzeroberfläche für Dell Command | Configure 4.3
- Zugriff auf Dell Command | Configure auf einem Microsoft Windows-System
- Zugriff auf Dell Command | Configure in Linux
- Dateien und Ordner von Dell Command | Configure
- Zugriff auf die GUI von Dell Command | Configure
- Erstellen eines BIOS-Pakets unter Verwendung der GUI
- Konfigurationsoptionen
- Konfigurieren des Setup, des Systems und der Festplattenlaufwerk-Kennwörter
- Löschen von Kennwörtern für Setup, System und Festplattenlaufwerk über das vorhandene Kennwort
- Bildschirm „Kennwortschutz“
- Konfigurieren der Option autoon
- Konfigurieren der Startreihenfolgeoption
- Bildschirm „Startreihenfolge“
- Hinzufügen eines neuen Geräts zur Startreihenfolge
- Startreihenfolgetyp
- Konfigurieren der Option primarybatterycfg
- Konfigurieren der Option advbatterychargecfg
- Konfigurieren der Option peakshiftcfg
- Optionen für die Kennwortkonfiguration
- Konfigurieren der Option keyboardbacklightcolor
- Advanced System Management
- BIOS-Optionsvalidierung
- Exportieren der BIOS-Konfiguration
- Zielsystemkonfiguration
- Protokolldetails im Paketverlauf
- Fehlerbehebungsszenarien in Dell Command | Configure 4.3
- Lizenzen von Drittanbietern
[Dies ist die erste veröffentlichte Version der Library GPL. Sie ist mit der Nummer 2 versehen, da sie zu Version 2 der normalen
GPL gehört.] Präambel: Die meisten Software-Lizenzen sind darauf ausgelegt, Ihre Rechte zur Weitergabe und Änderung von Software
einzuschränken. Im Gegensatz dazu soll die GNU General Public License Ihnen die Freiheit einräumen, freie Software zu verbreiten und zu
ändern, um sicherzustellen, dass die Software für alle Nutzer frei ist. Die vorliegende Bibliothekslizenz, die Library General Public License,
gilt für einige speziell bezeichnete Software-Produkte der Free Software Foundation sowie für sonstige Bibliotheken, deren Autoren sie
verwenden möchten. Sie können sie auch für Ihre Bibliotheken verwenden. Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns
auf die Handlungsfreiheit, nicht auf den Preis. Unsere allgemeinen öffentlichen Lizenzen sind darauf ausgelegt, Ihnen zuzusichern, dass
Sie Kopien von freier Software verteilen können (und dafür Gebühren berechnen können, sofern Sie dies möchten), dass Sie Quellcode
empfangen oder beziehen können, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden dürfen und
dass Sie zu all dem berechtigt sind. Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir bestimmte Einschränkungen festlegen, damit niemand Ihnen
diese Rechte vorenthalten oder Sie zum Verzicht auf diese Rechte veranlassen kann. Aus diesen Einschränkungen ergeben sich bestimmte
Verpflichtungen für Sie, falls Sie Kopien der Bibliothek verteilen oder die Bibliothek ändern möchten. Falls Sie beispielsweise Kopien der
Bibliothek unentgeltlich oder gegen Gebühr verteilen möchten, müssen Sie den Empfängern sämtliche Rechte gewähren, die wir auch
Ihnen gewährt haben. Sie müssen sicherstellen, dass der Quellcode auch von Ihren Empfängern empfangen bzw. bezogen werden kann.
Wenn Sie ein Programm mit der Bibliothek verknüpfen, müssen Sie den Empfängern vollständige Objektdateien zur Verfügung stellen,
damit sie diese erneut mit der Bibliothek verknüpfen können, nachdem die Bibliothek verändert und neu kompiliert wurde. Schließlich
müssen Sie auch die vorliegenden Bedingungen weitergeben, damit jeder Benutzer über seine Rechte informiert ist. Unser Verfahren zum
Schutz Ihrer Rechte besteht aus zwei Komponenten: (1) Urheberrechtlicher Schutz der Bibliothek und (2) Gewährung der vorliegenden
Lizenz, die Sie berechtigt, die Bibliothek zu kopieren, zu verteilen und/oder zu modifizieren. Zum Schutz der Händler möchten wir
ausdrücklich darauf hinweisen, dass es keine Garantie für diese freie Bibliothek gibt. Wenn die Bibliothek von jemandem modifiziert und
weitergegeben wird, müssen die Empfänger wissen, dass es sich nicht um die Originalversion handelt. So soll verhindert werden, dass
sich etwaige durch Dritte verursachte Probleme nachteilig auf die Reputation der ursprünglichen Autoren niederschlagen. Zuletzt möchten
wir anmerken, dass jedes frei erhältliche Programm zu jeder Zeit einer gewissen Gefahr durch Software-Patente ausgesetzt ist. Wir
möchten verhindern, dass Unternehmen, die freie Software vertreiben, individuell Patentlizenzen erwerben und das Programm dadurch
in proprietäre Software umwandeln. Zu diesem Zweck haben wir klargestellt, dass jedes Patent entweder für alle Nutzer unentgeltlich
lizenziert werden muss oder ansonsten nicht lizenziert werden darf. Der Großteil der GNU-Software, einschließlich einiger Bibliotheken,
wird von der normalen GNU General Public License abgedeckt, die für Dienstprogramme entwickelt wurde. Diese Lizenz, die GNU
General Public License, gilt für bestimmte Bibliotheken. Diese Lizenz unterscheidet sich erheblich von der normalen Lizenz. Lesen Sie
sie daher vollständig durch, und gehen Sie nicht davon aus, dass sie mit der normalen Lizenz übereinstimmt. Der Grund, weshalb wir
eine separate, öffentliche Lizenz für einige Bibliotheken vorsehen, ist der, dass diese Bibliotheken die Unterscheidung zwischen dem
Modifizieren oder Ergänzen eines Programms und der einfachen Verwendung eines Programms, die wir in der Regel machen, unscharf
erscheinen lassen. Das Verknüpfen eines Programms mit einer Bibliothek, ohne die Bibliothek zu ändern, entspricht in gewisser Weise der
einfachen Verwendung der Bibliothek und ist analog zum Ausführen eines Dienstprogramms oder Anwendungsprogramms. In textueller
und rechtlicher Hinsicht jedoch handelt es sich bei der verknüpften ausführbaren Datei um ein kombiniertes Werk, eine Ableitung der
ursprünglichen Bibliothek, und die normale General Public License behandelt diese als solche. Bedingt durch diese etwas verschwommene
Unterscheidung hat die Anwendung der normalen General Public License auf Bibliotheken die gemeinsame Nutzung von Software eher
wenig unterstützt, da die meisten Entwickler die Bibliotheken nicht verwendet haben. Wir sind daher zu dem Schluss gekommen, dass
sich die Auflockerung der Bedingungen förderlich auf die gemeinsame Nutzung auswirken könnte. Das uneingeschränkte Verknüpfen
von nicht freien Programmen würde jedoch den Benutzern solcher Programme sämtliche Vorteile vorenthalten, die sich aus dem an
sich freien Status der Bibliotheken ergeben. Diese allgemeine öffentliche Lizenz für Bibliotheken (Library General Public License) soll
Entwicklern nicht freier Programme die Verwendung freier Bibliotheken ermöglichen, wobei Ihnen als Benutzer dieser Programme nach
wie vor das Recht zusteht, die darin enthaltenen freien Bibliotheken zu ändern. (Es ist uns noch nicht gelungen, dies in Bezug auf
Änderungen an Header-Dateien zu erreichen, jedoch konnten wir dies bezüglich der Änderungen an den eigentlichen Funktionen der
Bibliothek umsetzen). Wir hoffen, dass dies zu einer schnelleren Entwicklung freier Bibliotheken beiträgt. Es folgen im Einzelnen die
Bedingungen und Bestimmungen für die Vervielfältigung, Verteilung und Modifizierung. Achten Sie genau auf den Unterschied zwischen
einem „Werk auf der Grundlage der Bibliothek“ und einem „Werk unter Verwendung der Bibliothek“. Im ersten Fall ist im Werk aus
der Bibliothek abgeleiteter Code enthalten, während im zweiten Fall das Werk nur mit der Bibliothek zusammen funktioniert. Es ist
möglich, dass eine Bibliothek der normalen General Public License unterliegt, und nicht der hier vorliegenden speziellen Lizenz. GNU
LIBRARY GENERAL PUBLIC LICENSE BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERTEILUNG UND MODIFIZIERUNG 0. Diese
Lizenzvereinbarung gilt für Software-Bibliotheken, die mit einem Vermerk des Urheberrechtsinhabers oder einer anderen autorisierten
Partei versehen sind, wonach die Bibliothek gemäß den Bestimmungen dieser Library General Public License (kurz auch „die Lizenz“)
verteilt werden darf. Jeder Lizenznehmer wird persönlich mit „Sie“ angesprochen. Eine „Bibliothek“ ist eine Sammlung von Software-
Funktionen und/oder Daten, die so aufbereitet wurden, dass sie bequem mit Anwendungsprogrammen verknüpft werden können (die
einige dieser Funktionen und Daten nutzen), um ausführbare Dateien zu erzeugen. Die nachfolgende „Bibliothek“ bezeichnet eine solche
Software-Bibliothek oder ein Werk, die/das gemäß dieser Bedingungen verteilt wurde. Ein „Werk auf der Grundlage der Bibliothek“
bezeichnet entweder die Bibliothek oder ein urheberrechtlich geschütztes abgeleitetes Werk, also ein Werk, das die Bibliothek oder einen
Teil davon wortgetreu oder mit Modifikationen enthält und/oder direkt in eine andere Sprache übersetzt wurde. (Im Folgenden gilt
die Übersetzung uneingeschränkt als im Begriff „Modifizierung“ inbegriffen.) Bei einem Werk ist der „Quellcode“ die bevorzugte Form
des Werks zur Vornahme von Modifizierungen. Im Falle einer Bibliothek entspricht der vollständige Quellcode dem gesamten Quellcode
für alle enthaltenen Module, zuzüglich der zugeordneten Schnittstellendefinitionsdateien, zuzüglich der Scripts, die zur Steuerung von
Kompilierung und Installation der Bibliothek verwendet werden. Andere Aktivitäten als das Kopieren, Verteilen und Modifizieren sind nicht
durch diese Lizenz abgedeckt und liegen außerhalb ihres Geltungsbereichs. Das Ausführen des Programms ist nicht untersagt, wobei die
Ausgabe des Programms nur dann abgedeckt ist, wenn sein Inhalt ein Werk auf der Grundlage des Programms darstellt (unabhängig
davon, ob er durch Ausführen des Programms erstellt wurde). Inwiefern dies zutrifft, hängt davon ab, welche Aktionen das Programm
ausführt. 1. Sie sind berechtigt, wortgetreue Kopien des von Ihnen erhaltenen vollständigen Quellcodes der Bibliothek anzufertigen und
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