Users Guide
verknüpfen kann, um auf diese Weise eine modifizierte ausführbare Datei zu erstellen, welche die modifizierte Bibliothek enthält. (Dabei ist
zu berücksichtigen, dass der Benutzer, der den Inhalt der Definitionsdateien in der Bibliothek ändert, nicht zwingend in der Lage ist, die
Anwendung neu zu kompilieren, um die modifizierten Definitionen zu verwenden.) b) Sie stellen zusammen mit dem Werk ein mindestens
drei Jahre lang gültiges, schriftliches Angebot zur Verfügung, das dem Benutzer die Verwendung der in Unterabschnitt 6a oben
angegebenen Materialien ermöglicht, wofür maximal die Kosten für die Durchführung der Verteilung in Rechnung gestellt werden dürfen.
c) Sofern die Verteilung des Werks durch Gewährung eines Kopierzugangs an einem bestimmten Ort erfolgt, stellen Sie einen
gleichwertigen Zugang zum Kopieren der oben angegebenen Materialien am gleichen Ort bereit. d) Sie stellen sicher, dass der Benutzer
bereits eine Kopie dieser Materialien besitzt, oder dass Sie dem Benutzer bereits eine Kopie gesendet haben. Bei einer ausführbaren Datei
muss die verlangte Form des „Werks unter Verwendung der Bibliothek“ alle Daten und Dienstprogramme enthalten, die zur
Reproduzierung der ausführbaren Datei erforderlich sind. Hierbei gilt jedoch die Sonderausnahme, dass der verteilte Quellcode keine
Elemente enthalten muss, die üblicherweise (in Quell- oder Binärform) mit den Hauptkomponenten (Compiler, Kernel usw.) des
Betriebssystems, auf dem die Datei ausgeführt wird, verteilt werden, es sei denn, die betreffende Komponente selbst wird mit der
ausführbaren Datei bereitgestellt. Es kann vorkommen, dass diese Anforderung im Widerspruch zu Lizenzeinschränkungen anderer
proprietärer Bibliotheken steht, die normalerweise nicht mit dem Betriebssystem angeboten werden. Liegt ein solcher Widerspruch vor,
können diese anderen Bibliotheken und die Bibliothek nicht zusammen in einer von Ihnen verteilten ausführbaren Datei verwendet werden.
7. Sie können Bibliotheksfazilitäten, die ein Werk auf der Grundlage der Bibliothek darstellen, parallel in einer einzigen Bibliothek zusammen
mit anderen, nicht unter diese Lizenz fallenden Bibliotheksfazilitäten anlegen und diese kombinierte Bibliothek verteilen. Voraussetzung
hierfür ist, dass die separate Verteilung des Werks auf der Grundlage der Bibliothek und der anderen Bibliotheksfazilitäten zulässig ist, und
dass Sie die beiden folgenden Maßnahmen umsetzen: a) Sie fügen der kombinierten Bibliothek eine Kopie dieses Werks auf der Grundlage
der Bibliothek bei, das nicht mit anderen Bibliotheksfazilitäten kombiniert ist. Die Weitergabe hat gemäß den Bedingungen dieser Lizenz zu
erfolgen. b) Sie versehen die kombinierte Bibliothek mit einem deutlich sichtbaren Hinweis, wonach ein Teil der Bibliothek ein Werk auf der
Grundlage der Bibliothek darstellt und der angibt, wo die beigefügte nicht kombinierte Form des gleichen Werks bezogen werden kann. 8.
Sie dürfen die Bibliothek nur wie ausdrücklich in dieser Lizenz vorgesehen kopieren, modifizieren, unterlizenzieren, Verknüpfungen zu ihr
herstellen oder sie verteilen. Jede anderweitige Vervielfältigung, Modifizierung, Sublizenzierung, Verknüpfung oder Verteilung ist ungültig
und führt automatisch zum Erlöschen Ihrer Rechte gemäß vorliegender Lizenz. Für Parteien, die von Ihnen Kopien oder Rechte gemäß
dieser Lizenz erhalten haben, erlischt die Lizenz jedoch nicht, sofern diese Parteien ihrerseits den Bedingungen der Lizenz vollumfänglich
entsprechen. 9. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie keine Unterschrift geleistet haben. Die Annahme der Lizenz
ist jedoch die einzige Möglichkeit, die Berechtigung zum Modifizieren oder Verteilen des Programms oder der daraus abgeleiteten Werke
zu erhalten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie der Lizenz nicht zustimmen. Aus diesem Grund erklären Sie mit dem
Modifizieren oder Verteilen des Programms (oder von abgeleiteten Werken des Programms) automatisch die Annahme der Lizenz sowie
Ihre Zustimmung zu den darin enthaltenen Bedingungen und Bestimmungen hinsichtlich der Vervielfältigung, Verteilung oder Modifizierung
des Programms oder der auf ihm basierenden Werke. 10. Bei jeder Weiterverteilung der Bibliothek (oder von darauf basierenden Werken)
durch Sie erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz vom ursprünglichen Lizenzgeber, die ihn berechtigt, die Bibliothek gemäß den
vorliegenden Bedingungen und Bestimmungen zu kopieren, zu verteilen, zu verknüpfen oder zu modifizieren. Sie sind nicht berechtigt,
dem Empfänger Beschränkungen hinsichtlich der hierin gewährten Rechte aufzuerlegen. Sie sind nicht verantwortlich für die Einhaltung
dieser Lizenz durch Dritte. 11. Falls Sie infolge eines Gerichtsurteils, einer angeblichen Patentverletzung oder durch einen anderen Grund
(der nicht auf das Patentrecht beschränkt sein muss) zu Handlungen verpflichtet werden (sei es gerichtlich, vertraglich oder anderweitig),
die im Widerspruch zu den Bedingungen dieser Lizenz stehen, werden Sie nicht von diesen Lizenzbedingungen entbunden. Wenn Sie das
Programm nicht so verteilen können, dass dies gleichzeitig mit den Verpflichtungen in dieser Lizenz und den anderen auferlegten
Verpflichtungen vereinbar ist, dürfen Sie das Programm gar nicht verteilen. Beispiel: Wenn eine Patentlizenz die unentgeltliche
Weiterverteilung des Programms allen Personen untersagt, die unmittelbar oder mittelbar eine Kopie von Ihnen erhalten haben, dann
können Sie diesem Umstand und den Bedingungen dieser Lizenz nur dadurch gerecht werden, dass Sie vollständig auf die Verteilung des
Programms verzichten. Sofern ein Teil dieses Abschnitts unter bestimmten Umständen für unzulässig oder nicht durchsetzbar erachtet
wird, bleibt der übrige Teil des Abschnitts davon unberührt. Der gesamte Abschnitt verliert unter anderen Umständen seine Gültigkeit
nicht. Dieser Abschnitt soll nicht dazu verleiten, Patente oder andere Eigentumsrechte zu verletzen oder die Rechtmäßigkeit solcher
Ansprüche in Frage zu stellen. Der Zweck dieses Abschnitts besteht darin, die Integrität des Systems der freien Software-Verteilung zu
wahren, die durch die Vergabe öffentlicher Lizenzen erreicht wird. Zahlreiche Personen haben wertvolle Beiträge zu einer Vielfalt von
Software-Produkten geleistet, die auf der Basis dieses Systems verteilt werden, in dem Vertrauen darauf, dass dieses System konsequent
fortgesetzt wird. Es liegt allein im Ermessen des Autoren/Gebers zu entscheiden, über welches System seine Software verteilt werden
soll. Es liegt nicht in der Entscheidungsgewalt eines Lizenznehmers, diese Wahl vorzuschreiben. In diesem Abschnitt werden die
Konsequenzen des übrigen Teils der Lizenz verdeutlicht. 12. Falls die Verteilung und/oder Nutzung der Bibliothek in bestimmten Ländern
aufgrund von Patenten oder Urheberrechten untersagt ist, kann der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber, der die Bibliothek dieser Lizenz
unterstellt hat, eine ausdrückliche Einschränkung hinsichtlich der geografischen Verteilung hinzufügen, die den Ausschluss der
betreffenden Länder vorsieht, sodass die Verteilung nur in den nicht ausgeschlossenen Ländern zulässig ist. Eine solche nachträgliche
Einschränkung der Lizenz ist gleichermaßen wirksam, als wäre sie von vornherein enthalten gewesen. 13. Die Free Software Foundation
kann in bestimmten Abständen überarbeitete und/oder neue Versionen der Library General Public License veröffentlichen. Solche neuen
Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwärtigen entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und
Anforderungen gerecht zu werden. Jede Version hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn eine Bibliothek auf eine Versionsnummer
dieser Lizenz und auf „zukünftige Versionen“ verweist, haben Sie die Möglichkeit, die Bedingungen und Bestimmungen der genannten
Version oder einer späteren Version anzuwenden, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wird. Wenn die Bibliothek auf keine
bestimmte Lizenzversionsnummer verweist, können Sie eine beliebige Version wählen, die von der Free Software Foundation
veröffentlicht wurde. 14. Wenn Sie Teile der Bibliothek in andere frei erhältliche Programme integrieren möchten, deren
Verteilungsbedingungen nicht mit den vorliegenden vereinbar sind, holen Sie beim Autor die Genehmigung ein. Wenn es sich um Software
handelt, die von der Free Software Foundation urheberrechtlich geschützt ist, schreiben Sie an die Free Software Foundation. In
Einzelfällen sind Ausnahmen möglich. Bei der Entscheidung orientieren wir uns an zwei Zielen: die Aufrechterhaltung des freien Status aller
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