Users Guide
eine Gebühr für die physische Übertragung der Kopie verlangen und optional eine Garantie gegen Gebühr anbieten. 2. Sie sind berechtigt,
Ihre Kopie(n) der Bibliothek oder eines Teils davon zu modifizieren, sodass ein Werk auf der Grundlage der Bibliothek entsteht, und diese
Modifizierungen oder Werke nach Maßgabe der Bestimmungen in Abschnitt 1 oben zu kopieren und zu verteilen, sofern Sie zusätzlich die
nachfolgenden Bedingungen ausnahmslos erfüllen: a) Das modifizierte Werk muss selbst eine Software-Bibliothek darstellen. b) Die
modifizierten Dateien müssen einen deutlich sichtbaren Vermerk enthalten, wonach die Dateien von Ihnen geändert wurden, und der auf
das Datum der Änderung hinweist. c) Das gesamte Werk muss kostenfrei gegenüber Dritten gemäß den Bestimmungen der vorliegenden
Lizenz lizenziert werden. d) Sollte sich eine Fazilität in der modifizierten Bibliothek auf eine Funktion oder Datentabelle beziehen, die durch
ein Anwendungsprogramm bereitgestellt werden soll, das die Fazilität anderweitig verwendet, als in Form eines Arguments, das bei
Aufrufen der Fazilität übergeben wird, sind Sie angehalten, nach besten Kräften dafür zu sorgen, dass die Fazilität, für den Fall, dass die
Anwendung diese Funktion oder Tabelle nicht bereitstellt, weiterhin funktioniert und ihre eigentliche Zweckbestimmung erfüllt. (Beispiel:
Angenommen, eine Funktion in einer Bibliothek zur Berechnung von Quadratwurzeln hat einen unabhängig von der Anwendung vollständig
und ordnungsgemäß definierten Zweck. Gemäß Unterabschnitt 2d muss jede durch die Anwendung bereitgestellte Funktion oder Tabelle,
die von dieser Funktion verwendet wird, optionaler Art sein, d. h. wenn die Anwendung die Funktion nicht bereitstellt, muss die
Quadratwurzelfunktion dennoch in der Lage sein, Quadratwurzeln zu berechnen.) Diese Anforderungen gelten für das modifizierte Werk
als Ganzes. Falls identifizierbare Abschnitte dieses Werks nicht von dem Programm abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige
und separate Werke an sich gewertet werden können, gelten die vorliegenden Lizenzbedingungen nicht für diese Abschnitte, wenn Sie
diese als separate Werke verteilen. Wenn Sie dieselben Abschnitte jedoch als Teil eines Ganzen verteilen, das ein Werk auf der Grundlage
des Programms darstellt, muss die Verteilung des Ganzen nach Maßgabe der Bedingungen der vorliegenden Lizenz erfolgen. Die darin
enthaltenen Berechtigungen für andere Lizenznehmer beziehen sich sodann auf alle Teile des ganzen Ganzen, und zwar unabhängig
davon, wer sie entwickelt hat. Es ist nicht Absicht dieses Abschnitts, Rechtsansprüche zu erheben oder Ihnen Rechte an einem Werk, das
vollständig von Ihnen entwickelt wurde, streitig zu machen. Im Vordergrund steht vielmehr die Ausübung eines Kontrollrechts hinsichtlich
der Verteilung von abgeleiteten oder kollektiven Werken auf der Grundlage der Bibliothek. Durch den bloßen Zusammenschluss eines
anderen, nicht auf der Bibliothek basierenden Werks mit der Bibliothek (oder mit einem Werk auf der Grundlage der Bibliothek) auf einem
Speichervolume oder Verteilungsmedium fällt dieses andere Werk nicht in den Geltungsbereich dieser Lizenz. 3. Es steht Ihnen frei, für
eine bestimmte Kopie der Bibliothek, anstelle der vorliegenden Lizenz, die Bedingungen der normalen GNU General Public License
anzuwenden. Hierzu müssen Sie alle Hinweise anpassen, die sich auf vorliegende Lizenz beziehen, sodass diese auf die normale GNU
General Public License, Version 2, verweisen und nicht auf diese Lizenz. (Falls eine neuere Version als Version 2 der normalen GNU
General Public License erschienen ist, können Sie alternativ diese neuere Version angeben.) Andere Änderungen an den Hinweisen sind
nicht zulässig. Nachdem eine solche Änderung an einer bestimmten Kopie vorgenommen wurde, kann diese nicht mehr rückgängig
gemacht werden. Für alle nachfolgenden Kopien und abgeleiteten Werke, die anhand dieser Kopie erstellt werden, gilt dann immer die
normale GNU General Public License. Diese Option ist nützlich, wenn Sie einen Teil des Codes der Bibliothek in ein Programm kopieren
möchten, das keine Bibliothek darstellt. 4. Sie können die Bibliothek (oder einen Teil oder eine Ableitung davon gemäß Abschnitt 2) in
Objektcodeform oder ausführbarer Form gemäß den Bedingungen in Abschnitt 1 und 2 oben kopieren und verteilen. Voraussetzung hierfür
ist, dass Sie den vollständigen maschinenlesbaren Quellcode, der gemäß den Bedingungen in Abschnitt 1 und 2 oben zu verteilen ist, auf
einem für den Software-Austausch üblichen Medium beifügen. Sofern die Verteilung des Objektcodes durch Gewährung eines
Kopierzugangs an einem bestimmten Ort erfolgt, so ist durch das Anbieten eines gleichwertigen Zugangs zum Kopieren des Quellcodes am
selben Ort die Anforderung der Quellcodeverteilung erfüllt, wenngleich Dritte nicht verpflichtet sind, den Quellcode zusammen mit dem
Objektcode zu kopieren. 5. Ein Programm, das keine Ableitung von einem beliebigen Teil der Bibliothek darstellt, jedoch für den Betrieb
zusammen mit der Bibliothek durch Kompilierung oder Verknüpfung mit der Bibliothek ausgelegt ist, wird als „Werk unter Verwendung der
Bibliothek“ bezeichnet. Ein solches isoliertes Werk gilt nicht als abgeleitetes Werk der Bibliothek und fällt daher nicht in den
Geltungsbereich dieser Lizenz. Durch das Verknüpfen eines „Werks unter Verwendung der Bibliothek“ mit der Bibliothek entsteht eine
ausführbare Datei, die eine Ableitung der Bibliothek darstellt (da sie Teile der Bibliothek enthält), was jedoch allein durch das „Werk unter
Verwendung der Bibliothek“ nicht der Fall ist. Die ausführbare Datei fällt daher unter die vorliegende Lizenz. In Abschnitt 6 sind die
Bedingungen für die Verteilung von ausführbaren Dateien dargelegt. Wenn ein „Werk unter Verwendung der Bibliothek“ Material aus einer
Header-Datei verwendet, die Teil der Bibliothek ist, kann der Objektcode für das Werk ein abgeleitetes Werk der Bibliothek darstellen,
selbst wenn dies für den Quellcode nicht zutrifft. Bei der Beurteilung, inwieweit dies zutrifft, ist vor allem von Bedeutung, ob das Werk
ohne die Bibliothek verknüpft werden kann, oder ob das Werk selbst eine Bibliothek ist. Die Grenze, auf deren Grundlage die Beurteilung im
Einzelfall abstellt, ist gesetzlich nicht klar definiert. Wenn eine solche Objektdatei ausschließlich numerische Parameter,
Datenstrukturlayouts und Akzessoren sowie kleine Makros und kleine Inline-Funktionen verwendet (maximal zehn Zeilen lang), ist die
Verwendung der Objektdatei nicht untersagt, unabhängig davon, ob es sich rechtlich gesehen um ein abgeleitetes Werk handelt.
(Ausführbare Dateien, die diesen Objektcode plus Teile der Bibliothek enthalten, unterliegen nach wie vor Abschnitt 6.) Wenn das Werk
jedoch eine Ableitung der Bibliothek darstellt, können Sie den Objektcode für das Werk gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 6 verteilen.
Ausführbare Dateien, die dieses Werk enthalten, unterliegen ebenfalls Abschnitt 6, unabhängig davon, ob sie direkt mit der Bibliothek
verknüpft sind. 6. Ungeachtet der obigen Abschnitte können Sie ein „Werk unter Verwendung der Bibliothek“ auch mit der Bibliothek
kompilieren oder verknüpfen, um ein Werk zu erzeugen, das Teile der Bibliothek enthält, und dieses Werk gemäß den Bedingungen Ihrer
Wahl verteilen. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Bedingungen die Modifizierung des Werks für die Nutzungszwecke des Kunden sowie
den Rückbau für das Debugging dieser Modifizierungen erlauben. Sie müssen jede Kopie des Werks mit einem deutlich sichtbaren Hinweis
versehen, wonach die Bibliothek darin verwendet wird und die Bibliothek sowie deren Nutzung unter die vorliegende Lizenz fallen. Sie
müssen außerdem eine Kopie dieser Lizenz bereitstellen. Falls das Werk während der Ausführung Urhebererrechtsvermerke anzeigt,
müssen Sie in diesem Rahmen auch den Urheberrechtsvermerk für die Bibliothek anzeigen und eine Referenz bereitstellen, die den
Benutzer zur Kopie dieser Lizenz weiterleitet. Darüber hinaus müssen Sie eine der folgenden Maßnahmen umsetzen: a) Sie stellen
zusammen mit dem Werk den vollständigen zugehörigen maschinenlesbaren Quellcode für die Bibliothek bereit, einschließlich aller
Änderungen, die im Werk zur Anwendung kamen (dieser muss gemäß Abschnitt 1 und 2 oben verteilt werden). Falls es sich bei dem Werk
um eine mit der Bibliothek verknüpfte ausführbare Datei handelt, ist das vollständige maschinenlesbare „Werk unter Verwendung der
Bibliothek“ als Objektcode und/oder Quellcode bereitzustellen, damit der Benutzer die Bibliothek modifizieren und anschließend erneut
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