Users Guide

ändern, um sicherzustellen, dass die Software für alle Nutzer frei ist. Die vorliegende Bibliothekslizenz, die Library General Public License,
gilt für einige speziell bezeichnete Software-Produkte der Free Software Foundation sowie für sonstige Bibliotheken, deren Autoren sie
verwenden möchten. Sie können sie auch für Ihre Bibliotheken verwenden. Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf
die Handlungsfreiheit, nicht auf den Preis. Unsere allgemeinen öffentlichen Lizenzen sind darauf ausgelegt, Ihnen zuzusichern, dass Sie
Kopien von freier Software verteilen können (und dafür Gebühren berechnen können, sofern Sie dies möchten), dass Sie Quellcode
empfangen oder beziehen können, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden dürfen und
dass Sie zu all dem berechtigt sind. Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir bestimmte Einschränkungen festlegen, damit niemand Ihnen
diese Rechte vorenthalten oder Sie zum Verzicht auf diese Rechte veranlassen kann. Aus diesen Einschränkungen ergeben sich bestimmte
Verpflichtungen für Sie, falls Sie Kopien der Bibliothek verteilen oder die Bibliothek ändern möchten. Falls Sie beispielsweise Kopien der
Bibliothek unentgeltlich oder gegen Gebühr verteilen möchten, müssen Sie den Empfängern sämtliche Rechte gewähren, die wir auch
Ihnen gewährt haben. Sie müssen sicherstellen, dass der Quellcode auch von Ihren Empfängern empfangen bzw. bezogen werden kann.
Wenn Sie ein Programm mit der Bibliothek verknüpfen, müssen Sie den Empfängern vollständige Objektdateien zur Verfügung stellen,
damit sie diese erneut mit der Bibliothek verknüpfen können, nachdem die Bibliothek verändert und neu kompiliert wurde. Schließlich
müssen Sie auch die vorliegenden Bedingungen weitergeben, damit jeder Benutzer über seine Rechte informiert ist. Unser Verfahren zum
Schutz Ihrer Rechte besteht aus zwei Komponenten: (1) Urheberrechtlicher Schutz der Bibliothek und (2) Gewährung der vorliegenden
Lizenz, die Sie berechtigt, die Bibliothek zu kopieren, zu verteilen und/oder zu modifizieren. Zum Schutz der Händler möchten wir
ausdrücklich darauf hinweisen, dass es keine Garantie für diese freie Bibliothek gibt. Wenn die Bibliothek von jemandem modifiziert und
weitergegeben wird, müssen die Empfänger wissen, dass es sich nicht um die Originalversion handelt. So soll verhindert werden, dass sich
etwaige durch Dritte verursachte Probleme nachteilig auf die Reputation der ursprünglichen Autoren niederschlagen. Zuletzt möchten wir
anmerken, dass jedes frei erhältliche Programm zu jeder Zeit einer gewissen Gefahr durch Software-Patente ausgesetzt ist. Wir möchten
verhindern, dass Unternehmen, die freie Software vertreiben, individuell Patentlizenzen erwerben und das Programm dadurch in
proprietäre Software umwandeln. Zu diesem Zweck haben wir klargestellt, dass jedes Patent entweder für alle Nutzer unentgeltlich
lizenziert werden muss oder ansonsten nicht lizenziert werden darf. Der Großteil der GNU-Software, einschließlich einiger Bibliotheken,
wird von der normalen GNU General Public License abgedeckt, die für Dienstprogramme entwickelt wurde. Diese Lizenz, die GNU General
Public License, gilt für bestimmte Bibliotheken. Diese Lizenz unterscheidet sich erheblich von der normalen Lizenz. Lesen Sie sie daher
vollständig durch, und gehen Sie nicht davon aus, dass sie mit der normalen Lizenz übereinstimmt. Der Grund, weshalb wir eine separate,
öffentliche Lizenz für einige Bibliotheken vorsehen, ist der, dass diese Bibliotheken die Unterscheidung zwischen dem Modifizieren oder
Ergänzen eines Programms und der einfachen Verwendung eines Programms, die wir in der Regel machen, unscharf erscheinen lassen.
Das Verknüpfen eines Programms mit einer Bibliothek, ohne die Bibliothek zu ändern, entspricht in gewisser Weise der einfachen
Verwendung der Bibliothek und ist analog zum Ausführen eines Dienstprogramms oder Anwendungsprogramms. In textueller und
rechtlicher Hinsicht jedoch handelt es sich bei der verknüpften ausführbaren Datei um ein kombiniertes Werk, eine Ableitung der
ursprünglichen Bibliothek, und die normale General Public License behandelt diese als solche. Bedingt durch diese etwas verschwommene
Unterscheidung hat die Anwendung der normalen General Public License auf Bibliotheken die gemeinsame Nutzung von Software eher
wenig unterstützt, da die meisten Entwickler die Bibliotheken nicht verwendet haben. Wir sind daher zu dem Schluss gekommen, dass sich
die Auflockerung der Bedingungen förderlich auf die gemeinsame Nutzung auswirken könnte. Das uneingeschränkte Verknüpfen von nicht
freien Programmen würde jedoch den Benutzern solcher Programme sämtliche Vorteile vorenthalten, die sich aus dem an sich freien
Status der Bibliotheken ergeben. Diese allgemeine öffentliche Lizenz für Bibliotheken (Library General Public License) soll Entwicklern
nicht freier Programme die Verwendung freier Bibliotheken ermöglichen, wobei Ihnen als Benutzer dieser Programme nach wie vor das
Recht zusteht, die darin enthaltenen freien Bibliotheken zu ändern. (Es ist uns noch nicht gelungen, dies in Bezug auf Änderungen an
Header-Dateien zu erreichen, jedoch konnten wir dies bezüglich der Änderungen an den eigentlichen Funktionen der Bibliothek umsetzen).
Wir hoffen, dass dies zu einer schnelleren Entwicklung freier Bibliotheken beiträgt. Es folgen im Einzelnen die Bedingungen und
Bestimmungen für die Vervielfältigung, Verteilung und Modifizierung. Achten Sie genau auf den Unterschied zwischen einem „Werk auf
der Grundlage der Bibliothek“ und einem „Werk unter Verwendung der Bibliothek“. Im ersten Fall ist im Werk aus der Bibliothek
abgeleiteter Code enthalten, während im zweiten Fall das Werk nur mit der Bibliothek zusammen funktioniert. Es ist möglich, dass eine
Bibliothek der normalen General Public License unterliegt, und nicht der hier vorliegenden speziellen Lizenz. GNU LIBRARY GENERAL
PUBLIC LICENSE BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERTEILUNG UND MODIFIZIERUNG 0. Diese Lizenzvereinbarung gilt
für Software-Bibliotheken, die mit einem Vermerk des Urheberrechtsinhabers oder einer anderen autorisierten Partei versehen sind,
wonach die Bibliothek gemäß den Bestimmungen dieser Library General Public License (kurz auch „die Lizenz“) verteilt werden darf. Jeder
Lizenznehmer wird persönlich mit „Sie“ angesprochen. Eine „Bibliothek“ ist eine Sammlung von Software-Funktionen und/oder Daten, die
so aufbereitet wurden, dass sie bequem mit Anwendungsprogrammen verknüpft werden können (die einige dieser Funktionen und Daten
nutzen), um ausführbare Dateien zu erzeugen. Die nachfolgende „Bibliothek“ bezeichnet eine solche Software-Bibliothek oder ein Werk,
die/das gemäß dieser Bedingungen verteilt wurde. Ein „Werk auf der Grundlage der Bibliothek“ bezeichnet entweder die Bibliothek oder
ein urheberrechtlich geschütztes abgeleitetes Werk, also ein Werk, das die Bibliothek oder einen Teil davon wortgetreu oder mit
Modifikationen enthält und/oder direkt in eine andere Sprache übersetzt wurde. (Im Folgenden gilt die Übersetzung uneingeschränkt als
im Begriff „Modifizierung“ inbegriffen.) Bei einem Werk ist der „Quellcode“ die bevorzugte Form des Werks zur Vornahme von
Modifizierungen. Im Falle einer Bibliothek entspricht der vollständige Quellcode dem gesamten Quellcode für alle enthaltenen Module,
zuzüglich der zugeordneten Schnittstellendefinitionsdateien, zuzüglich der Scripts, die zur Steuerung von Kompilierung und Installation der
Bibliothek verwendet werden. Andere Aktivitäten als das Kopieren, Verteilen und Modifizieren sind nicht durch diese Lizenz abgedeckt und
liegen außerhalb ihres Geltungsbereichs. Das Ausführen des Programms ist nicht untersagt, wobei die Ausgabe des Programms nur dann
abgedeckt ist, wenn sein Inhalt ein Werk auf der Grundlage des Programms darstellt (unabhängig davon, ob er durch Ausführen des
Programms erstellt wurde). Inwiefern dies zutrifft, hängt davon ab, welche Aktionen das Programm ausführt. 1. Sie sind berechtigt,
wortgetreue Kopien des von Ihnen erhaltenen vollständigen Quellcodes der Bibliothek anzufertigen und auf einem beliebigen Medium zu
verteilen. Voraussetzung hierfür sind die gut sichtbare und ordnungsgemäße Veröffentlichung eines geeigneten Urheberrechtsvermerks
und eines Garantieausschlusses auf jeder einzelnen Kopie, die Beibehaltung aller Hinweise, die auf diese Lizenz und das
Nichtvorhandensein jeglicher Garantie verweisen, sowie die Verteilung einer Kopie dieser Lizenz zusammen mit der Bibliothek. Sie können
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Lizenzen von Drittanbietern