Users Guide

sich bei dem Werk um eine mit der Bibliothek verknüpfte ausführbare Datei handelt, ist das vollständige maschinenlesbare „Werk unter
Verwendung der Bibliothek“ als Objektcode und/oder Quellcode bereitzustellen, damit der Benutzer die Bibliothek modizieren und
anschließend erneut verknüpfen kann, um auf diese Weise eine modizierte ausführbare Datei zu erstellen, welche die modizierte
Bibliothek enthält. (Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Benutzer, der den Inhalt der Denitionsdateien in der Bibliothek ändert, nicht
zwingend in der Lage ist, die Anwendung neu zu kompilieren, um die modizierten Denitionen zu verwenden.) b) Sie stellen zusammen mit
dem Werk ein mindestens drei Jahre lang gültiges, schriftliches Angebot zur Verfügung, das dem Benutzer die Verwendung der in
Unterabschnitt 6a oben angegebenen Materialien ermöglicht, wofür maximal die Kosten für die Durchführung der Verteilung in Rechnung
gestellt werden dürfen. c) Sofern die Verteilung des Werks durch Gewährung eines Kopierzugangs an einem bestimmten Ort erfolgt, stellen
Sie einen gleichwertigen Zugang zum Kopieren der oben angegebenen Materialien am gleichen Ort bereit. d) Sie stellen sicher, dass der
Benutzer bereits eine Kopie dieser Materialien besitzt, oder dass Sie dem Benutzer bereits eine Kopie gesendet haben. Bei einer
ausführbaren Datei muss die verlangte Form des „Werks unter Verwendung der Bibliothek“ alle Daten und Dienstprogramme enthalten, die
zur Reproduzierung der ausführbaren Datei erforderlich sind. Hierbei gilt jedoch die Sonderausnahme, dass der verteilte Quellcode keine
Elemente enthalten muss, die üblicherweise (in Quell- oder Binärform) mit den Hauptkomponenten (Compiler, Kernel usw.) des
Betriebssystems, auf dem die Datei ausgeführt wird, verteilt werden, es sei denn, die betreende Komponente selbst wird mit der
ausführbaren Datei bereitgestellt. Es kann vorkommen, dass diese Anforderung im Widerspruch zu Lizenzeinschränkungen anderer
proprietärer Bibliotheken steht, die normalerweise nicht mit dem Betriebssystem angeboten werden. Liegt ein solcher Widerspruch vor,
können diese anderen Bibliotheken und die Bibliothek nicht zusammen in einer von Ihnen verteilten ausführbaren Datei verwendet werden.
7. Sie können Bibliotheksfazilitäten, die ein Werk auf der Grundlage der Bibliothek darstellen, parallel in einer einzigen Bibliothek zusammen
mit anderen, nicht unter diese Lizenz fallenden Bibliotheksfazilitäten anlegen und diese kombinierte Bibliothek verteilen. Voraussetzung
hierfür ist, dass die separate Verteilung des Werks auf der Grundlage der Bibliothek und der anderen Bibliotheksfazilitäten zulässig ist, und
dass Sie die beiden folgenden Maßnahmen umsetzen: a) Sie fügen der kombinierten Bibliothek eine Kopie dieses Werks auf der Grundlage
der Bibliothek bei, das nicht mit anderen Bibliotheksfazilitäten kombiniert ist. Die Weitergabe hat gemäß den Bedingungen dieser Lizenz zu
erfolgen. b) Sie versehen die kombinierte Bibliothek mit einem deutlich sichtbaren Hinweis, wonach ein Teil der Bibliothek ein Werk auf der
Grundlage der Bibliothek darstellt und der angibt, wo die beigefügte nicht kombinierte Form des gleichen Werks bezogen werden kann. 8.
Sie dürfen die Bibliothek nur wie ausdrücklich in dieser Lizenz vorgesehen kopieren, modizieren, unterlizenzieren, Verknüpfungen zu ihr
herstellen oder sie verteilen. Jede anderweitige Vervielfältigung, Modizierung, Sublizenzierung, Verknüpfung oder Verteilung ist ungültig
und führt automatisch zum Erlöschen Ihrer Rechte gemäß vorliegender Lizenz. Für Parteien, die von Ihnen Kopien oder Rechte gemäß
dieser Lizenz erhalten haben, erlischt die Lizenz jedoch nicht, sofern diese Parteien ihrerseits den Bedingungen der Lizenz vollumfänglich
entsprechen. 9. Sie sind nicht verpichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie keine Unterschrift geleistet haben. Die Annahme der Lizenz ist
jedoch die einzige Möglichkeit, die Berechtigung zum Modizieren oder Verteilen des Programms oder der daraus abgeleiteten Werke zu
erhalten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie der Lizenz nicht zustimmen. Aus diesem Grund erklären Sie mit dem
Modizieren oder Verteilen des Programms (oder von abgeleiteten Werken des Programms) automatisch die Annahme der Lizenz sowie
Ihre Zustimmung zu den darin enthaltenen Bedingungen und Bestimmungen hinsichtlich der Vervielfältigung, Verteilung oder Modizierung
des Programms oder der auf ihm basierenden Werke. 10. Bei jeder Weiterverteilung der Bibliothek (oder von darauf basierenden Werken)
durch Sie erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz vom ursprünglichen Lizenzgeber, die ihn berechtigt, die Bibliothek gemäß den
vorliegenden Bedingungen und Bestimmungen zu kopieren, zu verteilen, zu verknüpfen oder zu modizieren. Sie sind nicht berechtigt, dem
Empfänger Beschränkungen hinsichtlich der hierin gewährten Rechte aufzuerlegen. Sie sind nicht verantwortlich für die Einhaltung dieser
Lizenz durch Dritte. 11. Falls Sie infolge eines Gerichtsurteils, einer angeblichen Patentverletzung oder durch einen anderen Grund (der nicht
auf das Patentrecht beschränkt sein muss) zu Handlungen verpichtet werden (sei es gerichtlich, vertraglich oder anderweitig), die im
Widerspruch zu den Bedingungen dieser Lizenz stehen, werden Sie nicht von diesen Lizenzbedingungen entbunden. Wenn Sie das
Programm nicht so verteilen können, dass dies gleichzeitig mit den Verpichtungen in dieser Lizenz und den anderen auferlegten
Verpichtungen vereinbar ist, dürfen Sie das Programm gar nicht verteilen. Beispiel: Wenn eine Patentlizenz die unentgeltliche
Weiterverteilung des Programms allen Personen untersagt, die unmittelbar oder mittelbar eine Kopie von Ihnen erhalten haben, dann
können Sie diesem Umstand und den Bedingungen dieser Lizenz nur dadurch gerecht werden, dass Sie vollständig auf die Verteilung des
Programms verzichten. Sofern ein Teil dieses Abschnitts unter bestimmten Umständen für unzulässig oder nicht durchsetzbar erachtet
wird, bleibt der übrige Teil des Abschnitts davon unberührt. Der gesamte Abschnitt verliert unter anderen Umständen seine Gültigkeit nicht.
Dieser Abschnitt soll nicht dazu verleiten, Patente oder andere Eigentumsrechte zu verletzen oder die Rechtmäßigkeit solcher Ansprüche in
Frage zu stellen. Der Zweck dieses Abschnitts besteht darin, die Integrität des Systems der freien Software-Verteilung zu wahren, die durch
die Vergabe öentlicher Lizenzen erreicht wird. Zahlreiche Personen haben wertvolle Beiträge zu einer Vielfalt von Software-Produkten
geleistet, die auf der Basis dieses Systems verteilt werden, in dem Vertrauen darauf, dass dieses System konsequent fortgesetzt wird. Es
liegt allein im Ermessen des Autoren/Gebers zu entscheiden, über welches System seine Software verteilt werden soll. Es liegt nicht in der
Entscheidungsgewalt eines Lizenznehmers, diese Wahl vorzuschreiben. In diesem Abschnitt werden die Konsequenzen des übrigen Teils der
Lizenz verdeutlicht. 12. Falls die Verteilung und/oder Nutzung der Bibliothek in bestimmten Ländern aufgrund von Patenten oder
Urheberrechten untersagt ist, kann der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber, der die Bibliothek dieser Lizenz unterstellt hat, eine
ausdrückliche Einschränkung hinsichtlich der geograschen Verteilung hinzufügen, die den Ausschluss der betreenden Länder vorsieht,
sodass die Verteilung nur in den nicht ausgeschlossenen Ländern zulässig ist. Eine solche nachträgliche Einschränkung der Lizenz ist
Lizenzen von Drittanbietern
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