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Fazilität in der modizierten Bibliothek auf eine Funktion oder Datentabelle beziehen, die durch ein Anwendungsprogramm bereitgestellt
werden soll, das die Fazilität anderweitig verwendet, als in Form eines Arguments, das bei Aufrufen der Fazilität übergeben wird, sind Sie
angehalten, nach besten Kräften dafür zu sorgen, dass die Fazilität, für den Fall, dass die Anwendung diese Funktion oder Tabelle nicht
bereitstellt, weiterhin funktioniert und ihre eigentliche Zweckbestimmung erfüllt. (Beispiel: Angenommen, eine Funktion in einer Bibliothek
zur Berechnung von Quadratwurzeln hat einen unabhängig von der Anwendung vollständig und ordnungsgemäß denierten Zweck. Gemäß
Unterabschnitt 2d muss jede durch die Anwendung bereitgestellte Funktion oder Tabelle, die von dieser Funktion verwendet wird,
optionaler Art sein, d. h. wenn die Anwendung die Funktion nicht bereitstellt, muss die Quadratwurzelfunktion dennoch in der Lage sein,
Quadratwurzeln zu berechnen.) Diese Anforderungen gelten für das modizierte Werk als Ganzes. Falls identizierbare Abschnitte dieses
Werks nicht von dem Programm abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und separate Werke an sich gewertet werden
können, gelten die vorliegenden Lizenzbedingungen nicht für diese Abschnitte, wenn Sie diese als separate Werke verteilen. Wenn Sie
dieselben Abschnitte jedoch als Teil eines Ganzen verteilen, das ein Werk auf der Grundlage des Programms darstellt, muss die Verteilung
des Ganzen nach Maßgabe der Bedingungen der vorliegenden Lizenz erfolgen. Die darin enthaltenen Berechtigungen für andere
Lizenznehmer beziehen sich sodann auf alle Teile des ganzen Ganzen, und zwar unabhängig davon, wer sie entwickelt hat. Es ist nicht
Absicht dieses Abschnitts, Rechtsansprüche zu erheben oder Ihnen Rechte an einem Werk, das vollständig von Ihnen entwickelt wurde,
streitig zu machen. Im Vordergrund steht vielmehr die Ausübung eines Kontrollrechts hinsichtlich der Verteilung von abgeleiteten oder
kollektiven Werken auf der Grundlage der Bibliothek. Durch den bloßen Zusammenschluss eines anderen, nicht auf der Bibliothek
basierenden Werks mit der Bibliothek (oder mit einem Werk auf der Grundlage der Bibliothek) auf einem Speichervolume oder
Verteilungsmedium fällt dieses andere Werk nicht in den Geltungsbereich dieser Lizenz. 3. Es steht Ihnen frei, für eine bestimmte Kopie der
Bibliothek, anstelle der vorliegenden Lizenz, die Bedingungen der normalen GNU General Public License anzuwenden. Hierzu müssen Sie
alle Hinweise anpassen, die sich auf vorliegende Lizenz beziehen, sodass diese auf die normale GNU General Public License, Version 2,
verweisen und nicht auf diese Lizenz. (Falls eine neuere Version als Version 2 der normalen GNU General Public License erschienen ist,
können Sie alternativ diese neuere Version angeben.) Andere Änderungen an den Hinweisen sind nicht zulässig. Nachdem eine solche
Änderung an einer bestimmten Kopie vorgenommen wurde, kann diese nicht mehr rückgängig gemacht werden. Für alle nachfolgenden
Kopien und abgeleiteten Werke, die anhand dieser Kopie erstellt werden, gilt dann immer die normale GNU General Public License. Diese
Option ist nützlich, wenn Sie einen Teil des Codes der Bibliothek in ein Programm kopieren möchten, das keine Bibliothek darstellt. 4. Sie
können die Bibliothek (oder einen Teil oder eine Ableitung davon gemäß Abschnitt 2) in Objektcodeform oder ausführbarer Form gemäß
den Bedingungen in Abschnitt 1 und 2 oben kopieren und verteilen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie den vollständigen maschinenlesbaren
Quellcode, der gemäß den Bedingungen in Abschnitt 1 und 2 oben zu verteilen ist, auf einem für den Software-Austausch üblichen Medium
beifügen. Sofern die Verteilung des Objektcodes durch Gewährung eines Kopierzugangs an einem bestimmten Ort erfolgt, so ist durch das
Anbieten eines gleichwertigen Zugangs zum Kopieren des Quellcodes am selben Ort die Anforderung der Quellcodeverteilung erfüllt,
wenngleich Dritte nicht verpichtet sind, den Quellcode zusammen mit dem Objektcode zu kopieren. 5. Ein Programm, das keine Ableitung
von einem beliebigen Teil der Bibliothek darstellt, jedoch für den Betrieb zusammen mit der Bibliothek durch Kompilierung oder Verknüpfung
mit der Bibliothek ausgelegt ist, wird als „Werk unter Verwendung der Bibliothek“ bezeichnet. Ein solches isoliertes Werk gilt nicht als
abgeleitetes Werk der Bibliothek und fällt daher nicht in den Geltungsbereich dieser Lizenz. Durch das Verknüpfen eines „Werks unter
Verwendung der Bibliothek“ mit der Bibliothek entsteht eine ausführbare Datei, die eine Ableitung der Bibliothek darstellt (da sie Teile der
Bibliothek enthält), was jedoch allein durch das „Werk unter Verwendung der Bibliothek“ nicht der Fall ist. Die ausführbare Datei fällt daher
unter die vorliegende Lizenz. In Abschnitt 6 sind die Bedingungen für die Verteilung von ausführbaren Dateien dargelegt. Wenn ein „Werk
unter Verwendung der Bibliothek“ Material aus einer Header-Datei verwendet, die Teil der Bibliothek ist, kann der Objektcode für das Werk
ein abgeleitetes Werk der Bibliothek darstellen, selbst wenn dies für den Quellcode nicht zutrit. Bei der Beurteilung, inwieweit dies zutrit,
ist vor allem von Bedeutung, ob das Werk ohne die Bibliothek verknüpft werden kann, oder ob das Werk selbst eine Bibliothek ist. Die
Grenze, auf deren Grundlage die Beurteilung im Einzelfall abstellt, ist gesetzlich nicht klar deniert. Wenn eine solche Objektdatei
ausschließlich numerische Parameter, Datenstrukturlayouts und Akzessoren sowie kleine Makros und kleine Inline-Funktionen verwendet
(maximal zehn Zeilen lang), ist die Verwendung der Objektdatei nicht untersagt, unabhängig davon, ob es sich rechtlich gesehen um ein
abgeleitetes Werk handelt. (Ausführbare Dateien, die diesen Objektcode plus Teile der Bibliothek enthalten, unterliegen nach wie vor
Abschnitt 6.) Wenn das Werk jedoch eine Ableitung der Bibliothek darstellt, können Sie den Objektcode für das Werk gemäß den
Bestimmungen in Abschnitt 6 verteilen. Ausführbare Dateien, die dieses Werk enthalten, unterliegen ebenfalls Abschnitt 6, unabhängig
davon, ob sie direkt mit der Bibliothek verknüpft sind. 6. Ungeachtet der obigen Abschnitte können Sie ein „Werk unter Verwendung der
Bibliothek“ auch mit der Bibliothek kompilieren oder verknüpfen, um ein Werk zu erzeugen, das Teile der Bibliothek enthält, und dieses Werk
gemäß den Bedingungen Ihrer Wahl verteilen. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Bedingungen die Modizierung des Werks für die
Nutzungszwecke des Kunden sowie den Rückbau für das Debugging dieser Modizierungen erlauben. Sie müssen jede Kopie des Werks
mit einem deutlich sichtbaren Hinweis versehen, wonach die Bibliothek darin verwendet wird und die Bibliothek sowie deren Nutzung unter
die vorliegende Lizenz fallen. Sie müssen außerdem eine Kopie dieser Lizenz bereitstellen. Falls das Werk während der Ausführung
Urhebererrechtsvermerke anzeigt, müssen Sie in diesem Rahmen auch den Urheberrechtsvermerk für die Bibliothek anzeigen und eine
Referenz bereitstellen, die den Benutzer zur Kopie dieser Lizenz weiterleitet. Darüber hinaus müssen Sie eine der folgenden Maßnahmen
umsetzen: a) Sie stellen zusammen mit dem Werk den vollständigen zugehörigen maschinenlesbaren Quellcode für die Bibliothek bereit,
einschließlich aller Änderungen, die im Werk zur Anwendung kamen (dieser muss gemäß Abschnitt 1 und 2 oben verteilt werden). Falls es
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