Users Guide
Lizenz, die Sie berechtigt, die Bibliothek zu kopieren, zu verteilen und/oder zu modizieren. Zum Schutz der Händler möchten wir
ausdrücklich darauf hinweisen, dass es keine Garantie für diese freie Bibliothek gibt. Wenn die Bibliothek von jemandem modiziert und
weitergegeben wird, müssen die Empfänger wissen, dass es sich nicht um die Originalversion handelt. So soll verhindert werden, dass sich
etwaige durch Dritte verursachte Probleme nachteilig auf die Reputation der ursprünglichen Autoren niederschlagen. Zuletzt möchten wir
anmerken, dass jedes frei erhältliche Programm zu jeder Zeit einer gewissen Gefahr durch Software-Patente ausgesetzt ist. Wir möchten
verhindern, dass Unternehmen, die freie Software vertreiben, individuell Patentlizenzen erwerben und das Programm dadurch in proprietäre
Software umwandeln. Zu diesem Zweck haben wir klargestellt, dass jedes Patent entweder für alle Nutzer unentgeltlich lizenziert werden
muss oder ansonsten nicht lizenziert werden darf. Der Großteil der GNU-Software, einschließlich einiger Bibliotheken, wird von der
normalen GNU General Public License abgedeckt, die für Dienstprogramme entwickelt wurde. Diese Lizenz, die GNU General Public
License, gilt für bestimmte Bibliotheken. Diese Lizenz unterscheidet sich erheblich von der normalen Lizenz. Lesen Sie sie daher vollständig
durch, und gehen Sie nicht davon aus, dass sie mit der normalen Lizenz übereinstimmt. Der Grund, weshalb wir eine separate, öentliche
Lizenz für einige Bibliotheken vorsehen, ist der, dass diese Bibliotheken die Unterscheidung zwischen dem Modizieren oder Ergänzen eines
Programms und der einfachen Verwendung eines Programms, die wir in der Regel machen, unscharf erscheinen lassen. Das Verknüpfen
eines Programms mit einer Bibliothek, ohne die Bibliothek zu ändern, entspricht in gewisser Weise der einfachen Verwendung der Bibliothek
und ist analog zum Ausführen eines Dienstprogramms oder Anwendungsprogramms. In textueller und rechtlicher Hinsicht jedoch handelt es
sich bei der verknüpften ausführbaren Datei um ein kombiniertes Werk, eine Ableitung der ursprünglichen Bibliothek, und die normale
General Public License behandelt diese als solche. Bedingt durch diese etwas verschwommene Unterscheidung hat die Anwendung der
normalen General Public License auf Bibliotheken die gemeinsame Nutzung von Software eher wenig unterstützt, da die meisten
Entwickler die Bibliotheken nicht verwendet haben. Wir sind daher zu dem Schluss gekommen, dass sich die Auockerung der
Bedingungen förderlich auf die gemeinsame Nutzung auswirken könnte. Das uneingeschränkte Verknüpfen von nicht freien Programmen
würde jedoch den Benutzern solcher Programme sämtliche Vorteile vorenthalten, die sich aus dem an sich freien Status der Bibliotheken
ergeben. Diese allgemeine öentliche Lizenz für Bibliotheken (Library General Public License) soll Entwicklern nicht freier Programme die
Verwendung freier Bibliotheken ermöglichen, wobei Ihnen als Benutzer dieser Programme nach wie vor das Recht zusteht, die darin
enthaltenen freien Bibliotheken zu ändern. (Es ist uns noch nicht gelungen, dies in Bezug auf Änderungen an Header-Dateien zu erreichen,
jedoch konnten wir dies bezüglich der Änderungen an den eigentlichen Funktionen der Bibliothek umsetzen). Wir hoen, dass dies zu einer
schnelleren Entwicklung freier Bibliotheken beiträgt. Es folgen im Einzelnen die Bedingungen und Bestimmungen für die Vervielfältigung,
Verteilung und Modizierung. Achten Sie genau auf den Unterschied zwischen einem „Werk auf der Grundlage der Bibliothek“ und einem
„Werk unter Verwendung der Bibliothek“. Im ersten Fall ist im Werk aus der Bibliothek abgeleiteter Code enthalten, während im zweiten Fall
das Werk nur mit der Bibliothek zusammen funktioniert. Es ist möglich, dass eine Bibliothek der normalen General Public License unterliegt,
und nicht der hier vorliegenden speziellen Lizenz. GNU LIBRARY GENERAL PUBLIC LICENSE BEDINGUNGEN FÜR DIE
VERVIELFÄLTIGUNG, VERTEILUNG UND MODIFIZIERUNG 0. Diese Lizenzvereinbarung gilt für Software-Bibliotheken, die mit einem
Vermerk des Urheberrechtsinhabers oder einer anderen autorisierten Partei versehen sind, wonach die Bibliothek gemäß den
Bestimmungen dieser Library General Public License (kurz auch „die Lizenz“) verteilt werden darf. Jeder Lizenznehmer wird persönlich mit
„Sie“ angesprochen. Eine „Bibliothek“ ist eine Sammlung von Software-Funktionen und/oder Daten, die so aufbereitet wurden, dass sie
bequem mit Anwendungsprogrammen verknüpft werden können (die einige dieser Funktionen und Daten nutzen), um ausführbare Dateien
zu erzeugen. Die nachfolgende „Bibliothek“ bezeichnet eine solche Software-Bibliothek oder ein Werk, die/das gemäß dieser Bedingungen
verteilt wurde. Ein „Werk auf der Grundlage der Bibliothek“ bezeichnet entweder die Bibliothek oder ein urheberrechtlich geschütztes
abgeleitetes Werk, also ein Werk, das die Bibliothek oder einen Teil davon wortgetreu oder mit Modikationen enthält und/oder direkt in
eine andere Sprache übersetzt wurde. (Im Folgenden gilt die Übersetzung uneingeschränkt als im Begri „Modizierung“ inbegrien.) Bei
einem Werk ist der „Quellcode“ die bevorzugte Form des Werks zur Vornahme von Modizierungen. Im Falle einer Bibliothek entspricht der
vollständige Quellcode dem gesamten Quellcode für alle enthaltenen Module, zuzüglich der zugeordneten Schnittstellendenitionsdateien,
zuzüglich der Scripts, die zur Steuerung von Kompilierung und Installation der Bibliothek verwendet werden. Andere Aktivitäten als das
Kopieren, Verteilen und Modizieren sind nicht durch diese Lizenz abgedeckt und liegen außerhalb ihres Geltungsbereichs. Das Ausführen
des Programms ist nicht untersagt, wobei die Ausgabe des Programms nur dann abgedeckt ist, wenn sein Inhalt ein Werk auf der
Grundlage des Programms darstellt (unabhängig davon, ob er durch Ausführen des Programms erstellt wurde). Inwiefern dies zutrit,
hängt davon ab, welche Aktionen das Programm ausführt. 1. Sie sind berechtigt, wortgetreue Kopien des von Ihnen erhaltenen
vollständigen Quellcodes der Bibliothek anzufertigen und auf einem beliebigen Medium zu verteilen. Voraussetzung hierfür sind die gut
sichtbare und ordnungsgemäße Veröentlichung eines geeigneten Urheberrechtsvermerks und eines Garantieausschlusses auf jeder
einzelnen Kopie, die Beibehaltung aller Hinweise, die auf diese Lizenz und das Nichtvorhandensein jeglicher Garantie verweisen, sowie die
Verteilung einer Kopie dieser Lizenz zusammen mit der Bibliothek. Sie können eine Gebühr für die physische Übertragung der Kopie
verlangen und optional eine Garantie gegen Gebühr anbieten. 2. Sie sind berechtigt, Ihre Kopie(n) der Bibliothek oder eines Teils davon zu
modizieren, sodass ein Werk auf der Grundlage der Bibliothek entsteht, und diese Modizierungen oder Werke nach Maßgabe der
Bestimmungen in Abschnitt 1 oben zu kopieren und zu verteilen, sofern Sie zusätzlich die nachfolgenden Bedingungen ausnahmslos
erfüllen: a) Das modizierte Werk muss selbst eine Software-Bibliothek darstellen. b) Die modizierten Dateien müssen einen deutlich
sichtbaren Vermerk enthalten, wonach die Dateien von Ihnen geändert wurden, und der auf das Datum der Änderung hinweist. c) Das
gesamte Werk muss kostenfrei gegenüber Dritten gemäß den Bestimmungen der vorliegenden Lizenz lizenziert werden. d) Sollte sich eine
Lizenzen von Drittanbietern
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