Users Guide

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CMC-Webschnittstelle verwenden
Wenn kein Filter ausgewählt wird und im Bestandslistenabschnitt eine
Auswahl zur Aktualisierung einer Komponente oder eines Gerätes
vorgenommen wird, dann wird der mit dieser Auswahl verbundene Filter
automatisch aktiviert. Es kann eine weitere Filterung auftreten, bei der der
Bestandslistenabschnitt alle Server anzeigt, die eine Übereinstimmung mit
der gewählten Komponente hinsichtlich des Modells, Typs oder
irgendeiner anderen Identitätsform aufweisen. Wenn z.B. eine BIOS-
Komponente auf einem der Server für die Aktualisierung ausgewählt wird,
wird der Filter automatisch auf BIOS eingestellt und der
Bestandslistenabschnitt zeigt die Server an, die mit der
Modellbezeichnung des ausgewählten Servers übereinstimmen.
Das Aktivieren des Filters ermöglicht das Filtern nach der jeweiligen
Komponente bzw. dem Gerät im
Firmware-Bestandsliste
nabschnitt. Nach
dem Aktivieren eines Filters können nur die jeweilige Komponenten bzw.
das Gerät über alle im Gehäuse vorhandenen Server hinweg angezeigt
werden. Der Filter ist ein Pass-Filter; das bedeutet, dass er nur
Komponenten oder Geräte zulässt, die mit dem Filter verbunden sind und
alle anderen ausschließt. Je nach Bedarf können ein oder mehrere Filter
(oder alle) ausgewählt werden.
Die Komponenten und Geräte werden in folgende Kategorien gruppiert:
BIOS
–iDRAC
Unified Server Configurator (Lifecycle Controller)
32-Bit Diagnose
BS-Treiberpaket
Network Interface Controller (NICs) und RAID-Controller
Komponenten/Geräte-Firmwarebestandsliste: Dieser Abschnitt fasst den
Status der Firmwareversionen aller Komponenten und Geräte über die
aktuell im Gehäuse vorhandenen Server hinweg zusammen. Es stehen
Optionen zum Durchführen der verschiedenen Lifecycle Controller-
Vorgänge, wie z.B. Aktualisierung, Rollback, Neuinstallation und
Auftragslöschung zur Verfügung. Es kann immer nur ein Vorgangstyp
durchgeführt werden. Nicht unterstützte Komponenten und Server
werden möglicherweise als Teil der Bestandsliste aufgeführt, Lifecycle
Controller-Vorgänge sind jedoch zulässig.