Safety data sheet Article 23078828

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
Schnell-Renovierfarbe
Artikelnummer :
0126__001
Version (Überarbeitung) :
5.0.0 (4.6.0)
Bearbeitungsdatum :
12.10.2017
Druckdatum :
12.10.2017
Seite : 4 / 10
( DE / D )
Brandschutzmaßnahmen
Das Material nur an Orten verwenden, bei denen offenes Licht, Feuer und andere Zündquellen ferngehalten werden.
Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen. Maßnahmen gegen
elektrostatische Aufladungen treffen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
7.2
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Nur im Originalbehälter aufbewahren/lagern. Behälter dicht geschlossen halten.
Zusammenlagerungshinweise
Lagerklasse (TRGS 510) :
3
Weitere Angaben zu Lagerbedingungen
Nicht im Freien lagern. Stets in Behältern aufbewahren, die dem Originalgebinde entsprechen. Hinweise auf dem
Etikett beachten. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Sicherheitshinweise und Gebrauchsanweisung
auf dem Gebinde beachten.
Empfohlene Lagerungstemperatur :
Bei Raumtemperatur getrennt von Lebensmitteln/Lebensmittelbehältern
lagern.
7.3
Spezifische Endanwendungen
Empfehlung
Technisches Merkblatt beachten.
Branchenlösungen
GISBAU
-
Produkt
-
Code für Farben und Lacke: M
-
PL01
Giscode :
GISCODE für Beschichtungsstoffe: BSL20
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1
Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte
Angaben zum Arbeitsplatzgrenzwert gemäß RCP
-
Methode nach TRGS 900 ( D )
Grenzwerttyp (Herkunftsland) :
Errechneter RCP
-
Arbeitsplatzgrenzwert ( D )
Grenzwert :
600
mg/m
3
Grenzwerttyp (Herkunftsland) :
Gehalt an Kohlenwasserstoffen (aliphatisch C5
-
C15, aromatisch C7
-
C15)
Grenzwert :
> 27
-
<= 28
%
Bemerkung
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen AGW (TRGS 900)
-
bzw. BGW (TRGS 903)
-
Listen.
Zur Überwachung des errechneten RCP-Arbeitsplatzgrenzwertes des Kohlenwasserstoffgemisches ist das Verfahren
Kennzahl 7735 der BGIA-Arbeitsmappe -Sachgruppe9 - Messung von Gefahrstoffen- zu verwenden.
8.2
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Augen-/Gesichtsschutz
Geeigneter Augenschutz
Korbbrille
Hautschutz
Handschutz
Bei möglichem Hautkontakt mit dem Produkt Handschuhe (geprüft nach z.B. EN374) aus folgenden Materialien
verwenden:
Nitrilkautschuk
Stärke der Handschuhe: > 0.4 mm
Durchbruchzeit: >= 8h
Nach dem Gebrauch von Handschuhen Hände waschen und gründlich trocknen. Nach dem Händewaschen
verlorengegangenes Hautfett durch fetthaltige Hautsalben ersetzen.