Safety Data Sheet Article 20638472

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
MONTAGE FIX - Kraftkleber
Artikelnummer :
0072
Version (Überarbeitung) :
5.0.0 (4.1.0)
Bearbeitungsdatum :
27.06.2016
Druckdatum :
27.06.2016
Seite : 5 / 6
( DE / D )
Verhalten in Kläranlagen
Bei sachgemäßer Einleitung geringer Konzentrationen in adaptie
rte biologische Kläranlagen sind Störungen der Abbauaktivität von
Belebtschlamm nicht zu erwarten.
12.2
Persistenz und Abbaubarkeit
Es liegen keine Informationen vor.
12.3
Bioakkumulationspotenzial
Es liegen keine Informationen vor.
12.4
Mobilität im Boden
Es liegen keine Informationen vor.
12.5
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Es liegen keine Informationen vor.
12.6
Andere schädliche Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
12.7
Zusätzliche ökotoxikologische Informationen
Zusätzliche Angaben
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Wassergefährdungsklasse 1: schwach wassergefährdend
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1
Verfahren der Abfallbehandlung
Entsorgung des Produkts/der Verpackung
Unter Beachtung der behördlichen Vorschriften beseitigen. Oder nach Eintrocknung / Aushärtung zusammen mit Hausmüll ablagern.
Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.
Abf
allschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAK/AVV
Abfallschlüssel Produkt
08 04 10
beziehungsweise
17 09 04
Abfallbezeichnung
Klebstoff
und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen
beziehungsweise
gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen
Abfallschlüssel Verpackung
15 01 02
Abfallbezeichnung
Verpackungen aus Kunststoff
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1
UN-Nummer
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3
Transportgefahrenklassen
Kein Gefahrgut im Sinne dieser
Transportvorschriften.
14.4
Verpackungsgruppe
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.5
Umweltgefahren
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.6
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Keine
14.7
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
nicht anwendbar