Safety data sheet Article 15173059

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
Schimmelspray
mit Aktivchlor
Artikelnummer :
0054__001
Version (Überarbeitung) :
10.0.0 (9.1.0)
Bearbeitungsdatum :
10.07.2018
Druckdatum :
10.07.2018
Seite : 2 / 9
( DE / D )
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
NATRIUMHYPOCHLORITLÖSUNG > 3%
-
< 5% Aktivchlor enthaltend 99 % ; CAS
-
Nr. : 7681
-
52
-
9
Gefahrenhinweise
H290
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H314
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P260
Aerosol nicht einatmen.
P271
Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P280
Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen.
P305+P351+P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P337+P313
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P302+P352
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P273
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Besondere Vorschriften für ergänzende Kennzeichnungselemente für bestimmte Gemische
EUH206
Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden, da gefährliche Gase (Chlor)
freigesetzt werden können.
2.3
Sonstige Gefahren
Keine
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2
Gemische
Beschreibung
Bestehend aus: Wässrige Natriumhypochloritlösung >3%
-
5% Aktivchlorgehalt und Hilfsmittel
Gefährliche Inhaltsstoffe
NATRIUMHYPOCHLORITLÖSUNG > 3%
-
< 5% Aktivchlor enthaltend ; REACH
-
Registrierungsnr. : 01
-
2119488154
-
34 ;
EG-Nr. : 231-668-3; CAS-Nr. : 7681-52-9
Gewichtsanteil :
≥ 90
-
< 100 %
Einstufung 1272/2008 [CLP] :
Met. Corr. 1 ; H290
Skin Corr. 1B ; H314
Eye Dam. 1 ;
H318
Aquatic Acute 1 ; H400
NATRIUMHYDROXID ; EG
-
Nr. : 215
-
185
-
5; CAS
-
Nr. : 1310
-
73
-
2
Gewichtsanteil :
≥ 0,5
-
< 1 %
Einstufung 1272/2008 [CLP] :
Met. Corr. 1 ; H290
Skin Corr. 1A ; H314
Eye Dam. 1 ; H318
Zusätzliche Hinweise
Wortlaut der H
-
und
EUH
-
Sätze: siehe Abschnitt 16.
3.3
Zusätzliche Hinweise
Oben genannte Einstufung bezieht sich auf eine Natriumhypochloritlösung
mit einem Aktivchlorgehalt von größer als
10% (siehe auch Anhang VI der Verordnung 1272/2008/EG, Teil 1, Anmerkung B). Durch Verdünnung mit Wasser und
sonstigen nicht umweltgefährlichen Stoffen entsteht eine Natriumhypochloritlösung mit einem Aktivchlorgehalt von
unter 5% und ist somit nach oben genannter Verordnung aufgrund seines pH-Wertes mit H314 kennzeichnungspflichtig.
Unberührt hiervon bleibt die Kennzeichnungspflicht nach Anhang II.2.6 der Verordnung 1272/2008/EG (Freisetzung von
Chlorgas).
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Angaben
Gebrauchsanweisung auf dem Etikett beachten. In allen Zweifelsfällen oder wenn Symptome vorhanden sind,
ärztlichen Rat einholen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln.