Safety data sheet Article 15171037

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
Isolierweiß
Artikelnummer :
0130__000
Version (Überarbeitung) :
6.0.0 (5.0.0)
Bearbeitungsdatum :
01.03.2018
Druckdatum :
01.03.2018
Seite : 4 / 11
( DE / D )
Für Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.
6.4
Verweis auf andere Abschnitte
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen
Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmassnahmen sind zu beachten. Berührung mit der Haut und den
Augen vermeiden. Nahrungsmittel, Getränke und Futtermittel fernhalten.
Brandschutzmaßnahmen
Das Material nur an Orten verwenden, bei d
enen offenes Licht, Feuer und andere Zündquellen ferngehalten werden.
Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen. Maßnahmen gegen
elektrostatische Aufladungen treffen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
7.2
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Nur im Originalbehälter aufbewahren/lagern. Behälter dicht geschlossen halten.
Zusammenlagerungshinweise
Lagerklasse (TRGS 510) :
3
Weitere Angaben zu Lagerbedingungen
Nicht im Freien lagern. Stets in Behältern aufbewahren, die dem Originalgebinde entsprechen. Hinweise auf dem
Etikett beachten. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Sicherheitshinweise und Gebrauchsanweisung
auf dem Gebinde beachten.
Empfohlene Lagerungstemperatur :
Bei Raumtemperatur getrennt von Lebensmitteln/Lebensmittelbehältern
lagern.
7.3
Spezifische Endanwendungen
Empfehlung
Technisches Merkblatt beachten.
Branchenlösungen
GISBAU
-
Produkt
-
Code für Farben und Lacke: M
-
PL01
Giscode :
GISCODE für Beschichtungsstoffe: BSL20
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1
Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte
Angaben zum Arbeitsplatzgrenzwert gemäß RCP
-
Methode nach TRGS 900 ( D )
Grenzwerttyp (Herkunftsland) :
Errechneter RCP
-
Arbeitsplatzgrenzwert ( D )
Grenzwert :
600
mg/m
3
Grenzwerttyp (Herkunftsland) :
Gehalt an Kohlenwasserstoffen (aliphatisch C5
-
C15, aromatisch C7
-
C15)
Grenzwert :
>
27
-
28
%
Bemerkung
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen AGW (TRGS 900)
-
bzw. BGW (TRGS 903)
-
Listen.
Zur Überwachung des errechneten RCP-Arbeitsplatzgrenzwertes des Kohlenwasserstoffgemisches ist das Verfahren
Kennzahl 7735 der BGIA-Arbeitsmappe -Sachgruppe9 - Messung von Gefahrstoffen- zu verwenden.