Safety Data Sheet Article 15172957

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
decomur außen
Fassaden-Spachtel
Artikelnummer :
0339__001
Version (Überarbeitung) :
6.0.0 (5.0.0)
Bearbeitungsdatum :
22.09.2017
Druckdatum :
22.09.2017
Seite : 2 / 9
( DE / D )
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
PORTLANDZEMENT ; CAS
-
Nr. : 65997
-
15
-
1
Gefahrenhinweise
H315
Verursacht Hautreizungen.
H318
Verursacht schwere Augenschäden.
H335
Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P261
Einatmen von Staub vermeiden.
P280
Schutzhandschuhe/
Augenschutz
tragen.
P262
Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
P305+P351+P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P302+P352
BEI BERÜHRUNG M
IT DER HA
UT: Mit viel Wasser und Seife
waschen.
P101
Ist
ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
2.3
Sonstige Gefahren
Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt
Das Bindemittel Zement reagiert mit Wasser alkalisch. Bei Einbringung in Gewässer oder Kanalisation Erhöhung des
pH-Wertes.
2.4
Zusätzliche Hinweise
Durch die Verwendung von Zement in unserer Rezeptur, der bereits durch den Einsatz von
chromatarmen Rohstoffen
bei seiner Herstellung weniger als 2ppm (0,0002%) lösliches Chrom VI enthält, entfällt auf unseren Verpackungen das
durch die REACh-Verordnung 1907/2006/EG, Anhang XVII, 47., geforderte Ablaufdatum.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2
Gemische
Beschreibung
Bestehend aus: Zement, anorganische Füllstoffe, Dispersionspulver und Hilfsmittel
Gefährliche Inhaltsstoffe
SILICIUMDIOXID (QUARZSAND) ; REACH
-
Registrierungsnr. : Annex V,7 ; EG
-
Nr. : 238
-
878
-
4; CAS
-
Nr. : 14808
-
60
-
7
Gewichtsanteil :
≥ 40
-
< 50 %
Einstufung 1272/2008 [CLP] :
Keine
PORTLANDZEMENT ; REACH
-
Registrierungsnr. : 02
-
2119682167
-
31 ; EG
-
Nr. : 266
-
043
-
4; CAS
-
Nr. : 65997
-
15
-
1
Gewichtsanteil :
≥ 25
-
< 30 %
Einstufung 1272/2008 [CLP] :
Eye Dam. 1 ; H318
Skin Irrit.
2 ; H315
STOT SE 3 ; H335
CALCIUMCARBONAT (Allgemeiner Staubgrenzwert) ; REACH
-
Registrierungsnr. : Annex V,7. ; EG
-
Nr. : 215
-
279
-
6;
CAS-Nr. : 1317-65-3
Gewichtsanteil :
≥ 10
-
< 15 %
Einstufung 1272/2008 [CLP] :
Keine
POLYVINYLACETATDISPERSIONSPULVER(Allgemeiner Staubgrenzwert) ; REACH
-
Registrierungsnr. : Art. 2 (9) ;
CAS-Nr. : 9003-20-7
Gewichtsanteil :
≥ 1
-
< 5 %
Einstufung 1272/2008 [CLP] :
Keine
Zusätzliche Hinweise
Wortlaut der H
-
und EUH
-
Sätze: siehe Abschnitt 16.