Operation Manual
Table Of Contents
- Kurzanleitung
- Steuerelemente und Anzeigen
- Stromversorgung
- Das Scannen von Gegenständen
- Das Abwiegen von Gegenständen mit Hilfe der All- Weighs® - Platte
- LED- und Beeper-Anzeigen
- Warensicherungsfähige (EAS) Systeme
- Beschilderung des Produkts
- Übereinstimmungserklärung
- Adaptive Waagenplatten-Option
- Appendix A. Regulatory Statements
- Appendix B. — Gewährleistung

Kurzanleitung iii
einem leitenden Angestellten oder Bevollmächtigten des Endverbrauchers unterschriebene Einhaltungsbescheinigung dieser Bestimmung zuzusen-
den. Der Endverbraucher erklärt sich einverstanden, für integrierte Software eine von Datalogic verfasste Verzichtserklärung hinsichtlich der weiteren
Verwendung der integrierten Software zu unterschreiben. Die wiederaufgenommene oder fortgesetzte Nutzung der integrierten Software durch den
Endverbraucher nach Beendigung schließt das Einverständnis des Endverbrauchers ein, sich an die Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung für
eine derartige Nutzung zu halten.
11. Allgemeine Bestimmungen
11.1 Vollständige Vereinbarung; Änderung — Dieses Dokument enthält die vollständige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien bezüglich der
Linzenzgewährung der Software und ersetzt alle vorherigen oder gegenwärtigen Vereinbarungen, schriftlich oder mündlich, zwischen den Vertrag-
sparteien hinsichtlich der Lizenzgewährung der Software. Diese Vereinbarung darf nicht abgewandelt, geändert oder modifiziert werden, außer durch
ein schriftliches von Datalogic unterzeichnetes Dokument.
11.2 Mitteilung — Alle im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlichen oder genehmigten Mitteilungen haben schriftlich zu erfolgen und haben bei Empfang
in Kraft zu treten, mit Empfangsbescheinigung. Mitteilungen an Datalogic sind zu richten an die Contract Administration, Datalogic Holdings, Inc., 959
Terry Street, Eugene, OR 97402, oder an jene andere Adresse, die möglicherweise schriftlich von Datalogic mitgeteilt wurde.
11.3 Verzichtserklärung — Die nicht erfolgte Durchsetzung jedweder der Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung seitens einer Vertragspartei darf die
Durchsetzung derartiger Geschäftsbedingungen seitens der Vertragspartei zu einem späteren Zeitpunkt nicht verhindern.
11.4 Geltendes Recht; Gerichtsstand — Diese Vereinbarung und die Rechte der Vertragsparteien hierunter haben sich zu richten nach und sind auszule-
gen in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Staates Oregon, USA, ungeachtet der Richtlinien, die Rechtstreitigkeiten regeln. Die Landes-oder
Bundesgerichte von Oregon in den Kreisen Multnomah beziehungsweise Lane besitzen die ausschließliche Zuständigkeit für alle Angelegenheiten in
Bezug auf diese Vereinbarung. Als Ausnahme hat zu gelten, dass Datalogic das Recht hat, nach ihrer völlig freien Entscheidung Gerichtsverfahren bei
den Gerichten in jedwedem anderen Staat, Land oder Territorium zu beginnen, in denen der Endverbraucher seinen Sitz hat oder in denen jedwede
Vermögenswerte des Endverbrauchers angesiedelt sind.
11.5 Anwaltsgebühren — Für den Fall, dass Klage erhoben wird, um die Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung zu vollstrecken, muss die obsiegende
Vertragspartei ein Anrecht auf angemessene Anwaltsgebühren, sowohl für die Hauptverhandlung als auch in der Revision, haben.
- ENDE -










