Certifications 2

15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte, Ausgabe: Januar 2006, mit Änderungen.
Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis AVV -
Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10. Dezember 2001 mit Änderungen.
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und
Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen
Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur
Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG)
Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der
Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der
Kommission, mit Änderungen.
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/
548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/
2006.
Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 31. März 2004 über Detergenzien.
Nein
Keine fachliche Ausbildung notwendig aber der Benutzer muss mit dieses
Sicherheitsdatenblatt bekannt werden.
Relevante Änderungen im Vergleich zur Vorgängerversion des
Sicherheitsdatenblattes werden mit vertikalen Linien am linken Rand angezeigt.
2
MP
Stoffsicherheitsbeurteilung ist
durchgeführt
Ratschlag für Schulung
Hinzugefügte, gelöschte oder
überarbeitete Angaben
Version
Erstellt von
KLM003 DF1620, DF1623, DF1625, DF1626 BOA - Version 2 Seite 9 von 9
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