Certifications 2
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1. UN-Nummer
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3. Transportgefahrenklassen
14.4. Verpackungsgruppe
14.5. Umweltgefahren
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und
gemäß IBC-Code
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Abfall und Reste entsprechend der örtlichen behördlichen Vorschriften
entsorgen.
EWC-Abfallcode/EAK-Nummer: 0706 Abfälle aus HZVA von Fetten,
Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und
Körperpflegemitteln
Als gefährlicher Abfall eingestuft: Nein
EWC-Abfallcode/EAK-Nummer: 0706 Abfälle aus HZVA von Fetten,
Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und
Körperpflegemitteln
Als gefährlicher Abfall eingestuft: Nein
EAK-code gilt für Rückstände des Produktes in reiner Form.
Bei Abfallbewirtschaftung müssen die Sicherheitsmaßnahmen, die für die
Handhabung des Produktes gelten, berücksichtigt werden.
Unterliegt nicht den internationalen Regeln bzgl. Transport von Gefahrgut (IMDG,
ICAO/IATA, ADR/RID).
Nicht relevant.
Nicht relevant.
Nicht relevant.
No
Keine Daten vorhanden.
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz -
JArbSchG.) vom 12 April 1976 (mit Änderungen).
Geeignete Entsorgungsmethoden
für die verunreinigte Verpackung
EWC-Abfallcode/EAK-Nummer
EWC Verpackung
Sonstige Angaben
Bemerkungen
Bemerkungen
Bemerkungen
Bemerkungen
IMDG Marine Pollutant
Besondere Vorsichtsmaßnahmen
für den Verwender
Gesetze und Verordnungen
KLM003 DF1620, DF1623, DF1625, DF1626 BOA - Version 2 Seite 8 von 9
Dieses Dokument wurde mit Publisher (EcoOnline) erstellt Änderungsdatum 22.04.2020