Certifications 2
Table Of Contents
- KLM016 Screen cleaning gel 300
- ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
- ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
- ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
- ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
- ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
- ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
- ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
- ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
- ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
- ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
- ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
- ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
- ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
- ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
- ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
- ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7. Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Nicht relevant.
Keine Daten vorhanden.
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz –
JArbSchG.) vom 12 April 1976 (mit Änderungen).
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und
Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen
Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur
Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG)
Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der
Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der
Kommission, mit Änderungen.
Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis AVV –
Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10. Dezember 2001 mit Änderungen.
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/
548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/
2006. Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 31. März 2004 über Detergenzien.
Nein
Keine fachliche Ausbildung notwendig aber der Benutzer muss mit dieses
Sicherheitsdatenblatt bekannt werden.
Relevante Änderungen im Vergleich zur Vorgängerversion des
Sicherheitsdatenblattes werden mit vertikalen Linien am linken Rand angezeigt.
3
MP
Bemerkungen
Besondere Vorsichtsmaßnahmen
für den Verwender
Gesetze und Verordnungen
Stoffsicherheitsbeurteilung ist
durchgeführt
Ratschlag für Schulung
Hinzugefügte, gelöschte oder
überarbeitete Angaben
Version
Erstellt von
KLM016 Screen cleaning gel 300 - Version 3 Seite 9 von 9
Dieses Dokument wurde mit Publisher (EcoOnline) erstellt Änderungsdatum 19.04.2021