Safety data sheet

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeines Das Opfer sofort von der Expositionsquelle entfernen.
Einatmen Frische Luft. Bei andauernden Halsreizungen oder Husten oder nach Einatmen
von Ölnebel: Arzt aufsuchen und Sicherheitsdatenblatt mitbringen.
Hautkontakt Kontaminierte Kleidung sofort ausziehen und die Haut mit Wasser und Seife
waschen. Bei andauerndem Unwohlsein, Arzt konsultieren.
Augenkontakt Sofort mit viel Wasser bis zu 15 Minuten lang ausspülen. U.U. Kontaktlinsen
entfernen und Augen weit öffnen. Hört die Reizung nicht auf: Notaufnahme
aufsuchen, Sicherheitsdatenblatt mitbringen.
Verschlucken Den Mund mit Wasser ausspülen. Sofort einige Gläser Wasser oder Milch
geben, natürlich nur, wenn die Person bei vollem Bewusstsein ist. Kein
Erbrechen hervorrufen! Einen Arzt für besondere Hinweise konsultieren.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Akute Symptome und Auswirkungen Wie im Abschnitt 2.2, 2.3 und 11 beschrieben.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Sonstige Angaben Bei Bewusstlosigkeit: Sofort Arzt/Krankenwagen anrufen. Dieses
Sicherheitsdatenblatt vorzeigen.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel Zum Löschen alkoholresistenter Schwerschaum, Kohlendioxid, Pulver oder
Wassernebel verwenden.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Brand- und Explosionsgefahr Beim Erhitzen entsteht ein Überdruck, der ein explosionsartiges Bersten der
Aerosoldose verursachen kann. Bei Feuer können sich giftige Gase bilden.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Persönliche Schutzausrüstung Notwendige Schutzausrüstung tragen. In Bezug auf persönliche
Schutzausrüstungen Abschnitt 8 beachten.
Verhalten bei der Brandbekämpfung Behälter in der Nähe des Feuers sollten sofort entfernt oder mit Wasser
gekühlt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Personenbezogene
Vorsichtsmaßnahmen
In Bezug auf persönliche Schutzausrüstungen Abschnitt 8 beachten. Rauchen
und offene Flamme sowie andere Zündquellen verboten.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Umweltschutzmaßnahmen Spülwasser nicht in Teiche oder Gewässer leiten. Bei einem größeren Austritt
in die Kanalisation/aquatische Umwelt müssen die lokalen Behörden davon
benachrichtigt werden.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Verfahren zur Reinigung Nach der Beseitigung mit einem Ölentferner reinigen. Betreffend Entsorgung
Abschnitt 13 beachten.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Sonstige Anweisungen Siehe Abschnitt 8 und Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Flammable Airduster Seite 3 von 8
Änderungsdatum 19.02.2016